Die Vorteile der Direktversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!
Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1800 Euro Festbetrag können steuerfrei eingezahlt werden. Die Rentenleistungen werden mit Freibeträgen nachgelagert besteuert.
Für den Arbeitgeber:
- Einsparung von Lohnnebenkosten
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Keine Bilanzberührung
- Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
