Die Direktversicherung - die beliebteste Form der betrieblichen Altersvorsorge!
Mit der Direktversicherung können im Versorgungsfall die Leistungen direkt an den Versicherten oder seine Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
Die Direktversicherung - vorteilhaft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!
Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Versicherte Person und bezugsberechtigt ist der jeweilige Mitarbeiter bzw. im Todesfall dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Die Direktversicherung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch über Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer finanziert werden.