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Der fünfte neueste und international erfolgreiche Durchführungsweg!

Mit dem neuen Durchführungsweg - dem Pensionsfonds - wurde eine attraktive Alternative zu den anderen Durchführungswegen geschaffen.

 

Der Pensionsfonds als Alternative zu den anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge!

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Mit der Rentenreform wurde der international erfolgreiche Pensionsfonds als fünfter, neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an den rechtlich selbstständigen Pensionsfonds, der im Versorgungsfall die Leistungen an die Mitarbeiter erbringt. Durch Entgeltumwandlung können auch Arbeitnehmer Beiträge zum Pensionsfonds leisten.

Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich 1800 Euro Festbetrag können steuerfrei eingezahlt werden.

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