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Absicherung Im Schadenfall Übersicht Absicherungsformen

Absicherung

Die "Lebensversicherung" für Ihren Betrieb!

Die Betriebsunterbrechungsversicherung hat sich längst zu einem unverzichtbaren Bestandteil der betrieblichen Versicherungen entwickelt. Diese "Lebensversicherung" für Ihren Betrieb leistet Entschädigungen für den Ertragsausfall, der sich aus einer Betriebsstörung infolge eines Sachschadens ergibt.

Vorteile der Absicherung

  • Sie sind vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung, wie sie beispielsweise durch einen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- oder Sturmschaden entstehen können, umfassend geschützt.
  • Neben dem entgangenen Gewinn ersetzen wir Ihnen auch die fortlaufenden fixen Kosten, wie beispielsweise Personalkosten und Provisionen, Aufwendungen für Betriebs- und Hilfsstoffe zur Betriebserhaltung, Mieten und Pachten.
  • Die Liquidität Ihres Betriebes bleibt erhalten und es kann sichergestellt werden, dass Ihre Zinsverpflichtungen aus betrieblichen Krediten erfüllt werden können.
  • Die Zeit bis zur Wiederherstellung der vollen Betriebs- und Umsatzleistung kann überbrückt werden, ohne dass Sie die eigene Substanz (Eigenkapital) angreifen müssen. Den Beitrag zur Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie steuerlich als Betriebsausgaben absetzen.
  • Darüber hinaus kann der Beitrag als feststehende Größe in Ihre Kalkulation eingehen. Dadurch entfallen Rückstellungen für die Folgekosten eines Betriebsstillstandes.

Abgesicherte Risiken:

Je nach Vereinbarung sind die finanziellen Folgeschäden einer Betriebsunterbrechung versichert. Es folgen einige Beispiele möglicher Ursachen für einen Schaden:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, und Absturz/Anprall von Flugkörpern oder Luftfahrzeugen
  • Sturm, Hagel, Elementar (z. B. Überschwemmung, Schneedruck)
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus und Raub

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Im Schadenfall

Was erhalten Sie im Schadenfall?

Wie sieht es aus, wenn der Schadenfall wirklich eintritt? Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick.

Bei einem Betriebsstillstand infolge eines versicherten Schadens kann für folgende Risiken Ersatz geleistet werden:

  • den entgangenen Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten bzw. gehandelten Waren und Dienstleistungen und fortlaufende Kosten Ihres Betriebes
  • Aufwendungen zur Schadenminderung, um die Unterbrechungszeit möglichst kurz zu halten. Beispiele: Zusatzschichten, Einrichtung eines behelfsmäßigen Notbetriebes
  • Den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten innerhalb einer Zeitspanne von 12 Monaten ab dem Eintritt eines Sachsschadens (Eine Verlängerung der Haftzeit auf 18 oder 24 Monate ist nach Bedarf möglich)

Die Berechnung der Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung setzt sich wie folgt zusammen:

Nettoumsatzerlöse
- Waren / Vorräte
+ 10 % Vorsorge
= Versicherungssumme/ Rohertrag

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Übersicht Absicherungsformen

Absicherung von Risiken im Bereich der Betriebsunterbrechung

In der vorliegenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Formen der Betriebsunterbrechung.

 

Produkte

Produktbeschreibung /

Besonderheiten

Versicherte Gefahren 

Voraussetzung für die Ersatzpflicht

kleine

Betriebs-

unterbrechung

Wenn in Ihrem Betrieb ein Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zur Betriebsunterbrechung führt, ersetzen wir den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden. Leistungen: fortlaufende, umsatzunabhängige Gewinne und Schadenminderungskosten werden erstattet.

Gegen folgende Gefahren sind Sie abgesichert: Feuer, d.h. Zersöstörung oder Beschädigung sowie Abhandenkommen von der dem Betrieb dienenden Sachen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion; Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub, Leitungswasser, Hagel, weitere Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen.

Ein Sachschaden muss durch eine versicherte Gefahr an einer dem versicherten Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führen. Ferner muss der Sachschaden auf einem Grundstück entstanden sein, das in der Versicherungsurkunde als Betriebsstelle dokumentiert.

große

Betriebs-

unterbrechung

Wenn in Ihrem Betrieb ein Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zur Betriebsunterbrechung führt, ersetzen wir den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden. Leistungen: fortlaufende, umsatzunabhängige Gewinne und Schadenminderungskosten werden erstattet. Gegen folgende Gefahren sind Sie abgesichert: Feuer, d.h. Zersöstörung oder Beschädigung sowie Abhandenkommen von der dem Betrieb dienenden Sachen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion; Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub, Leitungswasser, Hagel, weitere Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen. Ein Sachschaden muss durch eine versicherte Gefahr an einer dem versicherten Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führen. Ferner muss der Sachschaden auf einem Grundstück entstanden sein, das in der Versicherungsurkunde als Betriebsstelle dokumentiert.

Extended-

Coverage

Wenn in Ihrem Betrieb ein Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zur Betriebsunterbrechung führt, ersetzen wir den dadurch entstandenen Unterbrechungsschaden. Im Falle der Betriebsunterbrechung wird der Betriebsgewinn für die Dauer des vertraglich vereinbarten Haftungszeitraumes sowie die während dieses Zeitraumes angefallenen fixen Kosten erstattet. Gegen folgende Gefahren sind sie versichert: böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Sprinkler-Leckage, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen Ein Sachschaden muss durch eine versicherte Gefahr an einer dem versicherten Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führen. Ferner muss der Sachschaden auf einem Grundstück entstanden sein, das in der Versicherungsurkunde als Betriebsstelle dokumentiert.

Maschinen-

Betriebs-

unterbrechung

Wenn Maschinen oder spezielle Gerätschaften zu Schaden kommen und hierdurch eine Betriebsunterbrechung entsteht, werden die dadurch entstehenden Unterbrechungsschäden ersetzt.

Abgesicherte Ursachen der auftretenden Beschädigungen können sein: durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Wassermangel in Dampfkesseln, Zerreißen infolge von Fliehkraft, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung. Äußere Einwirkungen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit, Fahrlässigkeit, Sturm, Frost oder Eisgang. Ein Sachschaden muss durch eine versicherte Gefahr an einer dem versicherten Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führen. Ferner muss der Sachschaden auf einem Grundstück entstanden sein, das in der Versicherungsurkunde als Betriebsstelle dokumentiert.

Elektronik-

Betriebs-

unterbrechung

Werden elektronische Anlagen oder Gerätschaften in Ihrer Funktion beeinträchtigt, so dass ein Sachschaden entsteht, der eine Betriebsunterbrechung nach sich zieht, so ersetzen wir die Betriebsunterbrechungskosten wie die laufenden umsatzunabhängigen Betriebskosten. Sachschäden an der elektronischen Ausstattung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse; Abhandenkommen von elektronischen Gerätschaften durch Einbruch, Diebstahl, Raub und Plünderung. Ein Sachschaden muss durch eine versicherte Gefahr an einer dem versicherten Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führen. Ferner muss der Sachschaden auf einem Grundstück entstanden sein, das in der Versicherungsurkunde als Betriebsstelle dokumentiert.


Im Bereich der Betriebsunterbrechung gibt es spezielle  Versicherungen für Maschinen
und Elektronik , die eine Unterbrechung des Betriebes bei Maschinen- oder Elektronikschaden vorsehen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen den Ertragsausfall zu schützen. Welche Versicherung für Sie empfehlenswert ist, kann durch ein intensives Beratungsgespräch von Ihrem Betreuer ermittelt werden. In Verbindung mit der Umsatzgröße, dem Wert für Waren, Vorräte, Rohstoffe und Betriebsart, können unsere Spezialisten dann Ihre notwendige Versicherungssumme errechnen.

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