Als Bauherr ist Ihnen vom Gesetzgeber her eine Überwachungs- funktion auferlegt. Es ist daher für
Sie unerläßlich, Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie als Bauherr abzusichern.
Hier schützt Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Bestimmte Berufsgruppen werden immer wieder für während ihrer Berufsausübung begangene Verstöße,
die Vermögensschäden nach sich ziehen, haftbar gemacht. Bei einer Haftbarmachung tritt die
Berufshaftpflichtversicherung für Sie ein.
Als Hersteller von oder Händler mit Produkten haften Sie für Mängel an den Produkten, mit denen Sie
arbeiten und daraus resultierende Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Eine
Produkthaftpflichtversicherung gibt Ihnen Schutz.
Wenn Sie auf Ihrem Betriebsgelände umweltgefährliche Stoffe lagern, haften Sie nach dem
Wasserhaushaltsgesetz als Inhaber für Schäden durch Umwelteinwirkungen dieser Anlage. Hier schützt
Sie die Umwelthaftpflichtversicherung.