Mit einer Bauherrenhaftpflicht kann Ihnen als Bauherr nichts mehr passieren!
Wenn Sie als Bauherr für Ihren Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieb Neubauten errichten lassen
bzw. Aus- und Umbauten durchführen wollen, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll.
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Denn Bauarbeiten bringen immer erhebliche Risiken mit sich für Ihre
Umgebung, Passanten und die beteiligten Personen. Als Bauherr ist Ihnen vom Gesetzgeber her eine
Überwachungsfunktion auferlegt. Das gilt auch, wenn Sie Planung, Bauleitung und Bauausführung an
Dritte vergeben. Beispielweise haften Sie bei Verstößen des Bauunternehmens gegen
verkehrspolizeiliche Vorschriften (ungenügende Beleuchtung oder Absperrung und dergleichen mehr).
Es ist daher für Sie unerlässlich, Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie als
Bauherr abzusichern.
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