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Kapital-Lebensversicherung

Die Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall gibt doppelte Sicherheit!

Sie bietet zum einen im Todesfall Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen, zum anderen wird mit ihr für den Erlebensfall Versorgungskapital angesammelt.

Versichert sind Sie selbst, aber Sie treffen damit auch Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen sowie finanzielle Vorsorge für Ihr Alter.

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  • Dem jeweiligen Sicherungsbedarf entsprechend, bietet die Kapital-Lebensversicheurng einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.
  • Die vereinbarte Todesfallsumme wird beim Tode des Versicherten fällig, selbst wenn erst ein einziger Betrag gezahlt wurde.
  • Im Erlebensfall wird bei Ablauf der Versicherungsdauer die vereinbarte Erlebensfallsumme gezahlt.
  • Die garantierten Leistungen im Todes- und Erlebensfall erhöhen sich mit zunehmender Laufzeit durch die Überschussbeteiligung.
  • Ihre Versorgung bleibt mit einer Dynamik wertstabil.

Eine pauschale Aussage zu diesem Angebot ist leider nicht möglich, aber Ihr Betreuer vor Ort berechnet Ihnen gerne Ihr individuelles Angebot.

 

Risiko-Lebensversicherung

Die Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung Ihrer Familie

Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen die vereinbarte Versicherungssumme.

Da die Risiko-Lebensversicherung nur das Todesfallrisiko abdeckt, ist der Beitrag besonders günstig.

 

Private Rentenversicherung

Die gesetzlichen Renten werden gekürzt - daher müssen Sie als Privatperson die Lücke füllen!

Der Generationenvertrag ist in eine Schieflage geraten. Die Finanzierungsgrundlage über das so genannte Umlageverfahren wird durch sinkende Geburtenraten und gleichzeitig steigenden Rentenzahlen in Frage gestellt. Daneben werden ein immer späterer Berufseintritt und ein Trend zum früheren Rentenbeginn beobachtet. Die Höhe der Rente wird deswegen zukünftig noch geringer. Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, ist eine Rentenversicherung notwendig.

Welches Produkt für Sie das Richtige ist, wird Ihnen gerne Ihr Betreuer vor Ort nach einem Bedarfs-Check mitteilen.

 

Berufsunfähigkeit

Die gesetzliche Rente sichert künftig nur noch den Arbeitsausfall bei körperlichen Einschränkungen, die keine anderen Tätigkeiten mehr zulassen.

Damit wird vorausgesetzt, dass im Rahmen eines verbleibenden Restleistungsvermögens weithin eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die Berufsunfähigkeitsversicherung behält jedoch die berufsbezogene Betrachtung bei und schließt deswegen diese Einkommenslücke.

Eine Absicherung der Berufsunfähigkeit ist insbesondere sehr wichtig für Firmeninhaber und Selbstständige.

Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Sie. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit für längere Zeit nicht arbeiten können, wird Ihre finanzielle Sicherheit geschützt:

Sie werden von den Beiträgen Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung befreit und erhalten – je nach Vereinbarung – eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente.

Sie haben Anspruch auf den gesetzlichen Erwerbsminderungsschutz. Eine Unfallversicherung deckt nicht das Risiko Krankheit ab. Somit ist für Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar.

Seit dem 01.01.2001 wurde die bisherige gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente und Berufsunfähigkeitsrente durch Erwerbsminderungsrenten abgelöst.

Damit gilt folgendes Prinzip:

Unter 3 Stunden pro Tag

Volle Erwerbsminderungsrente

3 bis unter 6 Stunden pro Tag und nicht arbeitslos

Teilweise Erwerbsminderungsrente

Ab 6 Stunden pro Tag Keine Erwerbsminderungsrente

Nur wer vor dem 02.01.1961 geboren ist, hat aus Gründen des Vertrauensschutzes noch einen gesetzlichen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsschutz.

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