Autounfall im Ausland |
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Autounfall im Ausland - Der Zentralruf hilft
Die meisten Hilferufe kommen aus Italien, Niederlande und Frankreich.
Rund die Hälfte aller deutschen Urlauber fahren mit dem Auto oder dem Wohnmobil in die Ferien. Die Furcht, dass es unterwegs kracht, scheint groß zu sein. Eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK)zeigt, dass über 50 Prozent der Befragten Angst vor einem Zusammenstoß im Ausland haben. Tatsächlich geraten Jahr für Jahr etwa 150.000 Autofahrer aus Deutschland unverschuldet in einen Unfall. Kommt es zu einem Schaden, hilft der Zentralruf der Autoversicherer.
Einer EU-Richtlinie für Auslandsunfälle folgend, hat jedes Versicherungsunternehmen in den EU Mitgliedsländern einen Schadenregulierungsbeauftragten benannt. So kann sich zum Beispiel derjenige, der in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, in Deutschland an den Beauftragten der zuständigen französischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter Telefon: 0180-25026 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen).
Ist die ausländische Versicherung in der Zentrale bekannt, wird umgehend ein Kontakt hergestellt. Ist die Versicherung unbekannt, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den richtigen Ansprechpartner zu ermitteln.
2009 gingen rund 37.000 Anrufe wegen eines Autounfalls im Ausland beim Zentralruf der Autoversicherer ein. Die meisten – fast jeder siebte – der Anrufe kamen aus Italien (14 Prozent), knapp dahinter mit etwa 5.000 Schadenmeldungen (13,3 Prozent) lagen gleichauf die Niederlande und Frankreich. 8,5 bzw. 7,5 Prozent der Anrufe nach einem Unfall entfielen auf Polen bzw. Österreich. Es folgten Belgien (5,3 Prozent) und Spanien mit 4,3 Prozent.
Auslandunfall von zu Hause regeln
Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach dem Urlaub von zu Hause aus einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren. Birgit Luge-Ehrhardt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) rät: „Wichtig ist es, den Unfall präzise aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei hilft der Europäische Unfallbericht, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet. Den Europäischen Unfallbericht gibt es kostenlos bei der eigenen Kfz-Versicherung.“
Nachdem alle Versicherungsdaten und der Unfallhergang erfasst sind, müssen die Beteiligten den Europäischen Unfallbericht unterschreiben. Wichtig: Die Unterschrift hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis.
Ein weiteres nützliches Dokument ist die „Grüne Karte“ als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. „Eigentlich ist sie in den EU-Ländern nicht mehr vorgeschrieben, stattdessen reicht das Kfz-Kennzeichen. Die Grüne Versicherungskarte im Reisegepäck bleibt trotzdem sinnvoll“, erläutert Katrin Rüter de Escobar, vom GDV.
- Broschüre zum Europäischen Unfallbericht. Unter der Adresse http://www.versicherung-und-verkehr.de/auto/unfall/unfall-imausland/der-europaeische-unfallbericht.html kann der Europäische Unfallbericht auch mit einer erläuternden Broschüre angefordert werden. Die Broschüre enthält Ausfüllhilfen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.
- Grüne Karte: Sie ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist jedoch sinnvoll. Verlangt wird sie bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Der Fahrzeughalter erhält sie bei seiner Autoversicherung.
- Internet-Tipp: Weitere Informationen rund um die Schadenregulierung gibt es unter www.zentralruf.de und unter www.versicherung-und-verkehr.de.
- Broschüre „Ein Autounfall, was tun?“:Sie kann kostenlos unter www.versicherung-und-verkehr.de bestellt werden. Link zur Infografik „Schadensmeldungen aus dem Ausland“:
Quelle: GDV, gekürzte Fassung der Pressemitteilung vom 14.6.10
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