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Bauantrag 

Der Weg zu Ihrem Eigenheim

Bevor es mit dem Bau losgehen kann, sind einige Behördengänge unerlässlich. Wir zeigen Ihnen, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

 

Bitte wählen Sie:

Bauantragsformular
Die Voranfrage
Bauleitererklärung
 

 

  Bauantragsformular 

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  • Lageplan
    Er kann beim Katasteramt bestellt werden und enthält einen Ortsvergleich und Auszug aus dem Liegenschaftsbuch.
  • Bauzeichnungen
    Sie enthalten Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100 und sind wichtiger Teil der Bauvorlagen. 
  • Baubeschreibungen
    Allgemeine Beschreibung für den Bau von Feuerungsanlagen, Abbruch oder Beseitigung baulicher Anlagen und den Bau von Werbeanlagen.
  • Entwässerungspläne
    Darstellung der Grundstücksentwässerung mit Beschreibung. Dazu benötigen Sie auch eine Lageskizze.
  • Versicherungsnachweis
    Um Ihr Eigentum abzusichern sind eine Bauleistungs-, Feuerrohbau, - und Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.
  • Freiflächenplan und Abstandsflächenplan
    Gestaltung der Außenanlagen des zu bebauenden Grundstücks und Berechnung des Grenzabstandes.

 

  • Kfz- und Fahrradstellplätze
  • Angaben für die Baustatistik
  • Evtl. Nachweis eines Spielplatzes für Kleinkinder
  • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
  • Unterschriften des Bauherren und Architekten
 

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Die Voranfrage

Mit einer Bauvoranfrage kann die Bebaubarkeit des Grundstücks erfragt werden. Die Bauvoranfrage ist nicht verbindlich. Aber der künftige Bauherr kann sich dennoch sicher sein, dass sein Grundstück bei einem positiven Vorbescheid bebaut werden kann, weil die Behörde grundsätzlich an ihn gebunden ist.

  • Kosten
    Je nach Gemeinde und Bebauung kostet die Bauvoranfrage zwischen 100,00 und 300,00 EUR.
  • Antragsteller
    Grundsätzlich kann die Bauanfrage von jedermann gestellt werden. Ist der Antragsteller jedoch nicht der Eigentümer, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dies ist beispielsweise der Fall bei einem beabsichtigten Grundstückskauf zum Zwecke der Bebauung.
 

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Wer ist der Chef?

Vor Baubeginn sollten Sie eine geeignete Person als Bauleiter bestimmen. Mit einer Bauleitererklärung wird bestimmt, wer auf der Baustelle die Verantwortung für die Einhaltung von gesetzlichen Auflagen und die Verkehrssicherungspflicht trägt.

Bauleiter

Eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. In der Regel übernimmt jedoch der Architekt, ein anderer Fachmann oder der Bauherr selbst die Überwachung.

Aufgaben des Bauleiters

  • Aufsicht des ordnungsgemäßen Baubetriebs (nach Vorschriften)
  • Kontrolle der Übereinstimmung von Plänen und Ausführung
  • Meldung der Bauaufsichtsbehörde bei Verstößen gegen Vorschriften und Genehmigungsgrundlagen (soweit diese nicht abgestellt werden)

 

 

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Heinrich Buchheister

Westernstr. 2-3
38154 Königslutter

Tel: 05353/8866

Fax: 05353/7832

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Mo-Fr 08.00-12.00
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