| Bauantrag | ||
Der Weg zu Ihrem Eigenheim
Bevor es mit dem Bau losgehen kann, sind einige Behördengänge unerlässlich. Wir zeigen Ihnen, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Bitte wählen Sie:
Bauantragsformular
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Kfz- und Fahrradstellplätze
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Angaben für die Baustatistik
- Evtl. Nachweis eines Spielplatzes für Kleinkinder
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
- Unterschriften des Bauherren und Architekten
Die Voranfrage
Mit einer Bauvoranfrage kann die Bebaubarkeit des Grundstücks erfragt werden. Die Bauvoranfrage ist nicht verbindlich. Aber der künftige Bauherr kann sich dennoch sicher sein, dass sein Grundstück bei einem positiven Vorbescheid bebaut werden kann, weil die Behörde grundsätzlich an ihn gebunden ist.
- Kosten
Je nach Gemeinde und Bebauung kostet die Bauvoranfrage zwischen 100,00 und 300,00 EUR. - Antragsteller
Grundsätzlich kann die Bauanfrage von jedermann gestellt werden. Ist der Antragsteller jedoch nicht der Eigentümer, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dies ist beispielsweise der Fall bei einem beabsichtigten Grundstückskauf zum Zwecke der Bebauung.
Wer ist der Chef?
Vor Baubeginn sollten Sie eine geeignete Person als Bauleiter bestimmen. Mit einer Bauleitererklärung wird bestimmt, wer auf der Baustelle die Verantwortung für die Einhaltung von gesetzlichen Auflagen und die Verkehrssicherungspflicht trägt.
Bauleiter
Eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. In der Regel übernimmt jedoch der Architekt, ein anderer Fachmann oder der Bauherr selbst die Überwachung.
Aufgaben des Bauleiters
- Aufsicht des ordnungsgemäßen Baubetriebs (nach Vorschriften)
- Kontrolle der Übereinstimmung von Plänen und Ausführung
- Meldung der Bauaufsichtsbehörde bei Verstößen gegen Vorschriften und Genehmigungsgrundlagen (soweit diese nicht abgestellt werden)
Heinrich Buchheister
Westernstr. 2-3
38154 Königslutter
Tel: 05353/8866
Fax: 05353/7832
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08.00-12.00
Mo-Fr 15.00-18.00
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