Bauantrag |
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Bauantrag: Der Weg zu Ihrem EigenheimSie haben das passende Grundstück für Ihr Traumhaus gefunden und wollen gleich mit dem Bau beginnen? |
Stopp, bevor es losgehen kann, müssen Sie einen Bauantrag durch einen Bauvorlageberechtigten (Architekt oder Bauingenieur) bei der Behörde stellen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.
Bauvoranfrage – wenn ein Bebauungsplan fehlt
Sie wissen schon genau, wie Ihr Traumhaus aussehen soll? Dann sollten Sie vor dem eigentlichen Bauantrag überlegen, ob zunächst eine Bauvoranfrage sinnvoll ist. Ihr Vorteil: Schwierige Fragen der Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens werden vorab geprüft. Das ist besonders dann ratsam, wenn für das betreffende Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt.
Eine Bauvoranfrage ist zwar nicht verbindlich, Sie können jedoch bei einem positiven Bescheid davon ausgehen, dass Ihr Bauvorhaben umgesetzt werden kann. Die Behörde ist nämlich an ihren Bescheid gebunden.
Eine Bauvoranfrage kann jeder Grundstückseigentümer stellen. Aber auch als Nichteigentümer haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Beispielsweise dann, wenn Sie an einem Grundstück interessiert sind und dieses zur Bebauung kaufen möchten.
Die Kosten für die Voranfrage belaufen sich – je nach Stadt oder Gemeinde – zwischen 100 Euro und 3.000 Euro.
Übrigens: Bauvoranfragen sind zeitlich befristet und erlöschen, wenn innerhalb der Frist (in der Regel drei Jahre) kein Bauantrag gestellt wird.
Tipp: Oft lassen sich in einem persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter des Bauamtes schon einige offene Fragen klären.
Ohne Bauantrag kein Eigenheim
Für den Antrag auf Baugenehmigung ist ein amtlicher Lageplan notwendig, aus dem das Bauvorhaben ersichtlich ist. Vom Architekten oder Bauingenieur müssen die Abgrenzungen des geplanten Gebäudes in den Lageplan eingezeichnet werden.
Ihrem Bauantrag müssen Sie darüber hinaus auch die Bauzeichnungen Ihres Bauvorhabens beilegen. Auch die Baubeschreibungen sind beizufügen. In den Baubeschreibungen müssen beispielsweise detaillierte Angaben zur Nutzung (Wohnung oder Büroräume) und zur Konstruktion des Gebäudes sowie zu den Neben- und Außenanlagen aufgeführt sein.
Ferner ist eine Darstellung der Grundstücksentwässerung anzufertigen. Neben dem Entwässerungslageplan zählen dazu auch Bauzeichnungen zur Entwässerungsanlage mit Leitungsführung.
Denken Sie auch daran, Ihr Eigentum abzusichern. Notwendig sind eine Bauleistungs-, Feuerrohbau- und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Auch die Versicherungsnachweise sind dem Antrag beizulegen.
Im Abstandsflächenplan errechnet der Architekt aus der Außenwandhöhe den erforderlichen Grenzabstand und stellt ihn zeichnerisch dar. Im Freiflächenplan sind die Gestaltung der Außenanlagen des zu bebauenden Grundstückes sowie die erforderlichen Stellplätze dargestellt. Beide Pläne fügen Sie dem Antrag ebenso bei wie die Berechnung der Zahl und Größe der benötigten Kfz- und Fahrradstellplätze, Angaben zur Baustatistik und die Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung.
Zum Schluss noch Ihre Unterschrift sowie die des Architekten und der Bauantrag kann abgegeben werden. Im Schnitt müssen Sie nach Antragstellung zwei bis vier Monate auf Ihre Baugenehmigung warten.
Heinrich Buchheister
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38154 Königslutter
Tel: 05353/8866
Fax: 05353/7832
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