| Grundbuch und Notar | ||
Jetzt wird es amtlich!
Ein Kaufvertrag alleine reicht nicht aus. Damit ein Grundstück in Ihren Besitz übergeht, ist ein Besuch beim Notar zwingend erforderlich. Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen und was dort auf Sie zukommt, erfahren Sie hier.
Wegweiser zu Ihrem Grundstück
Um in den Besitz eines Grundstücks zu gelangen sind folgende Unterlagen notwendig:
- Eintragungsbewilligung des alten Eigentümers
- Eintragungsantrag des Notars
- Grundbucheintragung
- Der Grundstücks-Kaufvertrag
Folgende Punkte müssen im Kaufvertrag festgesetzt sein:
- Auf der Verkäuferseite: Verpflichtung zur Übergabe des Kaufgegenstandes und der Verschaffung des Eigentums.
- Auf der Käuferseite: Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises (bzw. sonstiger Gegenleistung) und zur Abnahme.
Allgemeine Bedingungen
- Notarielle Beurkundung: Ein Grundstückskaufvertrag gilt nur mit notarieller Beurkundung, auf Seiten des Verkäufers und des Käufers. Ein nicht notariell beurkundeter Vertrag ist nichtig!
- Urkundsperson: Der Notar dient hier vor allem als Berater. Nach dem Gesetz sind Notare oder gleichgestellte Personen als Urkundspersonen berufen.
- Unterschrift: Der Beurkundungsvorgang besteht aus dem Kaufvertrag und sonst notwendigen Erklärungen.
- Der Vertrag: Der Vertrag wird den Beteiligten vom Notar vorgelesen, muss von den Beteiligten genehmigt und unterschrieben werden. Die Unterschrift des Notars gehört ebenfalls unter den Vertrag. Der Immobilienkaufvertrag ist sofort wirksam.
Heinrich Buchheister
Westernstr. 2-3
38154 Königslutter
Tel: 05353/8866
Fax: 05353/7832
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08.00-12.00
Mo-Fr 15.00-18.00
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