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Arbeiten im Ausland 
Ihr beruflicher Weg führt Sie ins Ausland  Gut informiert im Ausland

Ihr beruflicher Weg fuhrt Sie ins Ausland

Ein Auslandsaufenthalt ist in vielerlei Hinsicht Gewinn bringend. Sie können Ihre sprachlichen und fachlichen Kenntnisse vertiefen und eine andere Kultur kennen lernen. Was aber ist, wenn Sie im Ausland z. B. einen Verkehrsunfall haben oder länger krank werden?

Unabhängig davon, ob Sie die Koffer erst noch packen oder bereits einen Arbeitsplatz in einem anderen Land haben: Informieren Sie sich nachfolgend über die richtige Absicherung im Ausland.

 

Wie Sie sich auch während Ihrer Arbeitszeit im Ausland gut absichern können

Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht der Absicherungsformen, die das Thema Arbeiten im Ausland betreffen.

 

Krankenvollversicherung

Ein längerer Aufenthalt im Ausland erhöht das Risiko, auch vor Ort einmal medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Gerade im Ausland ist es besonders wichtig, wenn Sie im Fall der Fälle die bestmögliche Versorgung erhalten und auch nicht auf den Kosten der Behandlung sitzen bleiben.

Beispiel: Sie arbeiten für drei Jahre am Deutschen Archäologischen Institut in Rom. In Deutschland haben Sie für Ihre Gesundheit gut vorgesorgt, aber was wäre, wenn Sie in den drei Jahren in Rom krank würden? Gönnen Sie sich die optimale medizinische Versorgung auch vor Ort.
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Krankenzusatzversicherung

Eine Arbeit im Ausland ist nicht immer mit einem hohen Verdienst verbunden. Sie dient häufig primär der Optimierung der Sprachkenntnisse. Dennoch ist das Risiko, im Ausland auch einmal zu erkranken, recht hoch. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Ihnen dabei zum einen die nötige medizinische Versorgung und schützt Sie gleichzeitig vor finanziellen Belastungen.
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Private Haftpflichtversicherung

Wenn Sie eine andere Person oder deren Eigentum schädigen, kann es schnell passieren, dass gegen Sie Schadenersatzansprüche gestellt werden. Dabei kann es sich um den Ersatz eines zerbrochenen, nicht sehr wertvollen Gegenstandes handeln. Es können aber auch Forderungen in Millionenhöhe, z.B. bei Personenschäden, auf Sie zukommen. Beispiel: Auf dem Weg zur Schule oder Universität missachten Sie als Radfahrer die Verkehrsregeln. Dadurch verursachen Sie einen Verkehrsunfall.

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Unfallversicherung

Über zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit. Abends, am Wochenende oder im Urlaub. Zwar zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Hin- und Rückweg, doch in Ihrer Freizeit sind Sie dadurch nicht geschützt.

Beispiel: Sie arbeiten in einem Hotel in Dubai. In der Hotellobby stürzen Sie so schwer, dass Sie nicht mehr voll berufsfähig sind. In diesem Fall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Grundversorgung. Passiert Ihnen derselbe Unfall zu Hause bzw. in Ihrer Freizeit bekommen Sie keinen Cent. weitere Informationen

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Gut informiert im Ausland

Sie wollen mehr wissen? Nachfolgend finden Sie zusätzliche wichtige Informationen zum Arbeiten im Ausland.


Grenzgänger

Grenzgänger sind Deutsche, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, jedoch im Ausland berufstätig und bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt sind. Personen, die von ihrem deutschen Arbeitgeber ins Ausland geschickt wurden, fallen nicht unter diese Regelung.

Grenzgänger sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig. Ob eine Beschäftigungspflicht im Beschäftigungsland besteht, richtet sich nach den dortigen Bestimmungen. Personen die im Ausland leben, jedoch in Deutschland berufstätig sind, unterliegen der deutschen Sozialversicherungspflicht.

Beispiel: Sie leben in Deutschland, arbeiten jedoch in der Schweiz. Die deutsche Sozialversicherungspflicht gilt für Sie nicht. Ihre Heimat ist die Schweiz, ihr Arbeitsplatz ist in Deutschland. Sie fallen unter die deutsche Sozialversicherungspflicht.

Grüne Versicherungskarte

Schnelle Regulierung auch im Ausland

Die Grüne Versicherungskarte bescheinigt den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Sie enthält die Daten des Fahrzeuges, den Halter und dessen Versicherung. Darüber hinaus nennt Sie die Adresse der Regulierungsbehörde, die stellvertretend für den ausländischen Versicherer den Schaden reguliert.


Beispiel: Sie fahren mit Ihrer Familie in den Skiurlaub nach Tschechien. Kurz vor ihrem Urlaubsort verursachen Sie einen Unfall.

Die Grüne Versicherungskarte macht die sprachliche Verst?ndigung einfacher. Zudem hilft Sie Ihnen die Regulierungsbehörde ausfindig zu machen, die den Schaden zeitnah reguliert. Grüne Versicherungskarte beantragen

 

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