| Erläuterungen | ||
Begriffserläuterungen zur Einwilligungserklärung
Allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten
Das sind Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag
versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme,
Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten,
z.B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes, geführt (Vertragsdaten). Bei
einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten,
wie z.B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer
Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den
Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).
Allgemeine Haftpflichtversicherung
Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des
Versicherungsmissbrauchs besteht
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung
Andere Versicherer
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder
Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die
Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten und
Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle
Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum
entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu
bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten
Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines
Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen
weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des
Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.
Anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen
In diesen Fällen kann es sein, dass Anfragen anderer Versicherer beantwortet werden
müssen.
Antragsunterlagen
Das ist der Antrag nebst eventueller Anlagen (wie z.B. Ärztliche Gutachten).
Erforderlicher Umfang
Es werden nur die Daten weitergegeben, die für den Empfänger zur Erfüllung des konkreten
Zwecks erforderlich sind.
Finanzdienstleistungen
Unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler arbeiten zur umfassenden Beratung und
Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z.B. Kredite, Bausparverträge,
Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und
Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Die Zusammenarbeit besteht dabei in der
gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen
Kunden. So vermitteln z.B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung
Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die
Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die Ausführungen unter Punkt "Vermittler".
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sowie den Verband öffentlicher
Versicherer
Bei Prüfung eines Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung,
zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen
an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende
Anfragen an andere Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
(PKV-Verband) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung
erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung: Registrierung von auffälligen
Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des
Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung.
Künftigen Anträgen
Auch hier kann es sein, dass Anfragen anderer Versicherer beantwortet werden müssen.
Lebensversicherung
Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag
- aus versicherungsmedizinischen Gründen,
- aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer,
- wegen verweigerter Nachuntersuchung.
Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des
Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge
Zweck: Risikoprüfung
Personen - und Rückversicherer
Das sind Kranken-, Lebens- und Unfallversicherer.
Rechtsschutzversicherung
- vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer
nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten
- Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei
Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten
- vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem
Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung
Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung.
Rückversicherer
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der
von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an
Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende
versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des
Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags, sowie im Einzelfall auch Ihre
Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen
auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich
die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten
übergeben.
Sachversicherung
Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des
Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen
erreicht sind.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs
Transportversicherung
- Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen,
insbesondere in der Reisegepäckversicherung.
Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch
Unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages
Die Einwilligung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch -
außer in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren
jederzeit möglichen Widerruf.
Unfallversicherung
Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
- Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen
Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen
- außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder
Klageerhebung auf Leistung
Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch
Vermittler (zuständige Außendienstmitarbeiter)
In Ihren Versicherungsangelegenheiten [sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots
unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners] werden Sie durch einen unserer
Vermittler betreut [der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät].
Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften [sowie im
Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen,
Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a.]. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu
können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung
notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.B. Versicherungsnummer,
Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von
Versicherungsleistungen [sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle
Dienstleistungen, z.B. Abschluß und Stand Ihres Bausparvertrages]. Ausschließlich zum Zweck von
Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch
Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese
personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie
von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und
vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten
(z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler
wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des
Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden
hierüber informiert.
Vertragsdurchführung
Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen
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