Öltankinhaber sind laut Wasserhaushaltsgesetz für Schäden an Grund- und Fließgewässern verantwortlich, die durch auslaufendes Öl aus ihren Anlagen verursacht werden. Die Schuldfrage ist dabei völlig belanglos.
Wenn Öl austritt, sind Sie verpflichtet, den entstandenen Schaden zu beseitigen. Die anfallenden Kosten fürs Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs sowie für die Reinigung von verschmutzten Gewässern tragen Sie. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie diese Kosten.
Aufgabe unserer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:
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Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.
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Versicherte LeistungenDer Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Schuldfrage. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden
abgesichert, wenn Grundwasser durch Lagerung oder Verwendung von Heizöl verunreinigt wird.
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Auch entstandene Kosten, um einen drohenden Schaden abzuwenden oder einen eingetretenen Schaden zu mindern, übernimmt die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Außerdem sind Schäden abgedeckt, die am Gebäude oder Erdreich durch das Heizöl entstanden sind.
Ausgenommen von der Regulierung ist der Schaden am Heizöltank selbst. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250,- Euro selbst zu tragen.