Haus und Hof in Sicherheit

Dinge wie herabfallende Dachziegel, lose Pflastersteine oder im Winter schlecht geräumte Fußwege können dazu führen, dass sich Personen verletzen oder z. B. parkende Autos beschädigt werden. Als Eigentümer eines Grundstückes oder Gebäudes haften Sie für derartige Schadenfälle.

Unsere Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz kommt für diese Schäden auf.

In unserer Privathaftpflichtversicherung ist der Schutz für Haus- und Grundbesitz sogar bereits mit eingeschlossen, wenn Sie Ihr Eigenheim selbst bewohnen. Bewohnen Sie Ihre Immobilie nicht selbst, sondern vermieten diese, sollten Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung unbedingt haben.

 

Was tut die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für Sie?

Aufgabe unserer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:

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  • Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
  • Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen

Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.

Wer und was ist versichert?

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Diese Versicherung ist speziell konzipiert für:

  • Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nießbraucher
  • Zwangs- oder Insolvenzverwalter
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Mitversicherte Leistungen

  • das Baurisiko des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro je Bauvorhaben.
  • Schäden, die durch Hausmeister oder andere per Arbeitsvertrag beauftragte Personen bei der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke entstehen
  • der Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften; eingeschlossen sind dabei Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter, Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft.