Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Denn vor
persönlichem Missgeschick ist niemand sicher. Oft genügt eine kleine Unaufmerksamkeit, und schon
ist es passiert. Die heruntergefallene wertvolle Ming-Vase oder das von Ihrem Kind beschädigte Auto
des Nachbarn.
Wir nehmen Ihnen dieses Risiko ab. Die Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie den
Schadenersatz, der wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens von Ihnen gefordert wird.
Für alle Risiken, die über den privaten Bereich hinausgehen, bieten wir Ihnen auch weitere
Spezialversicherungen an.
Was tut die Privat-Haftpflichtversicherung für Sie?
Aufgabe unserer Privat-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen
freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall
erledigt werden müssen:
Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür
anfallenden Kosten.
Unsere Privat-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz im täglichen Leben.
Sie sind in folgenden Bereichen abgesichert:
Als Radfahrer und Fußgänger
Als Haus- und Grundbesitzer: eines Selbstgenutzen Einfamilienhauses, als Inhaber eines Ferien-
oder Wochenendhauses im Inland
Beim Sport: z. B. beim Skifahren, Fußball, Squash, Inline-Skating und Snowboarden
Zahme Haustiere z. B. Katzen, Hamster, Wellensittiche
Für Hunde und Pferde ist der Abschluss einer Tierhalter Haftpflichtversicherung
erforderlich.
Schutz für Sie und Ihre Familie
Ihre Privat-Haftpflichtversicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch Mitglieder Ihrer
Familie. Sie sind ohne einen zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Dazu zählen:
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Für den unverheirateten Lebensgefährten der mit dem unverheirateten Versicherungsnehmer in
häuslicher Gemeinschaft lebt
Unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
Volljährige Kinder, solange sie sich noch in der Schul- oder sich unmittelbar anschließenden
Berufsausbildung befinden (Lehre, Studium, nicht jedoch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und
dergleichen). Eine unmittelbar anschließende zweite Ausbildung (Lehre oder Studium) ist ebenfalls
mitversichert, ebenso Grundwehr- bzw. Zivildienst
Haushaltshilfen: während der Tätigkeit als Haushaltshilfe für Sie; Schäden an Ihrem Eigentum
sind dabei jedoch nicht versichert