Schaden ohne Reue

Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Denn vor persönlichem Missgeschick ist niemand sicher. Oft genügt eine kleine Unaufmerksamkeit, und schon ist es passiert. Die heruntergefallene wertvolle Ming-Vase oder das von Ihrem Kind beschädigte Auto des Nachbarn.

 

 

Wir nehmen Ihnen dieses Risiko ab. Die Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie den Schadenersatz, der wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens von Ihnen gefordert wird. Für alle Risiken, die über den privaten Bereich hinausgehen, bieten wir Ihnen auch weitere Spezialversicherungen an. 

 

 

Was tut die Privat-Haftpflichtversicherung für Sie?

Aufgabe unserer Privat-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:

  • Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
  • Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen

Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.

 

Umfassendes Leistungspaket

Unsere Privat-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen ein umfassendes Leistungspaket, das fast keine Wünsche offen lässt.

 

Versicherungssumme von 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden

  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Schutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr - in Europa unbegrenzt
  • Mietsachschäden innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall bis 150.000 Euro
  • Bei Abhandenkommen fremder Schlüssel, die nicht beruflich genutzt werden, bis 15.000 Euro
  • Haftpflichtansprüche gegen mitversicherte minderjährige Kinder wegen fehlender Deliktsfähigkeit, bis 5.000 Euro
  • Als Bauherren bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro
  • Als Surfer
  • Selbstbewohntes Einfamilienhaus
  • Schäden durch selbstgenutzte Photovoltaikanlage

 

Unsere Spezialleistungen sind Ihr Vorteil

Unsere Private Haftpflicht beinhaltet viele attraktive Extras. Durch zusätzliche Spezialleistungen im Paket "Spezial" können Sie diese Leistungen noch wie folgt ergänzen:

 
  • Gefälligkeitsschäden ab einem Schaden von 100 Euro bis maximal 3.000 Euro (z. B. beim Umzug)
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 15.000 Euro
  • Schadenersatz bei Forderungsausfall ab 2.500 Euro (der Verursacher hat keine Haftpflichtversicherung und Sie gehen als Geschädigter eventuell leer aus)
  • Schäden an ärztlich verordneten medizinischen Geräten (z. B. Dialysegerät, 24-Stunden-EKG)
  • Gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines oberirdischen Heizöltanks bis 5.000 Liter
  • Mietsachschäden am Inventar der Reiseunterkunft ab einem Schaden von 100 Euro bis maximal 5.000 Euro (z. B. in Hotels, Ferienhäusern, Ferienwohnungen)
  • Mitversicherung eines alleinstehenden Elternteils im gemeinsamen Haushalt
  • Gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von bis zu 2 Garagen, 2 Carports oder 2 Kfz-Stellplätzen, die zum/zur mitversicherten, selbst genutzten Haus/Wohnung gehören (z. B. Streu- und Reinigungspflicht)
  • Gesetzliche Haftpflicht als gerichtlich bestellter Betreuer von Angehörigen
  • Ansprüche aus Benachteiligungen für Privatpersonen (AGG)
  • Gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Ferienwohnung / Ferienhaus in Europa

 

 
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Haftung im täglichen Leben

Unsere Privat-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz im täglichen Leben.

Sie sind in folgenden Bereichen abgesichert:

  • Als Radfahrer und Fußgänger
  • Als Haus- und Grundbesitzer: eines Selbstgenutzen Einfamilienhauses, als Inhaber eines Ferien- oder Wochenendhauses im Inland
  • Beim Sport: z. B. beim Skifahren, Fußball, Squash, Inline-Skating und Snowboarden
  • Zahme Haustiere z. B. Katzen, Hamster, Wellensittiche

Für Hunde und Pferde ist der Abschluss einer Tierhalter Haftpflichtversicherung erforderlich.

 

 

Schutz für Sie und Ihre Familie

Ihre Privat-Haftpflichtversicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch Mitglieder Ihrer Familie. Sie sind ohne einen zusätzlichen Beitrag mitversichert.

 

Dazu zählen:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • Für den unverheirateten Lebensgefährten der mit dem unverheirateten Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt
  • Unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
  • Volljährige Kinder, solange sie sich noch in der Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (Lehre, Studium, nicht jedoch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen). Eine unmittelbar anschließende zweite Ausbildung (Lehre oder Studium) ist ebenfalls mitversichert, ebenso Grundwehr- bzw. Zivildienst
  • Haushaltshilfen: während der Tätigkeit als Haushaltshilfe für Sie; Schäden an Ihrem Eigentum sind dabei jedoch nicht versichert