Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Denn vor persönlichem Missgeschick ist niemand sicher. Oft genügt eine kleine Unaufmerksamkeit, und schon ist es passiert. Die heruntergefallene wertvolle Ming-Vase oder das von Ihrem Kind beschädigte Auto des Nachbarn.
Wir nehmen Ihnen dieses Risiko ab. Die Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie den Schadenersatz, der wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens von Ihnen gefordert wird. Für alle Risiken, die über den privaten Bereich hinausgehen, bieten wir Ihnen auch weitere Spezialversicherungen an.
Was tut die Privat-Haftpflichtversicherung für Sie?
Aufgabe unserer Privat-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:
Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.
Unsere Privat-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen ein umfassendes Leistungspaket, das fast keine Wünsche offen lässt.
Versicherungssumme von 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden
Weltweiter Versicherungsschutz
Schutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr - in Europa unbegrenzt
Mietsachschäden innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall bis 150.000 Euro
Bei Abhandenkommen fremder Schlüssel, die nicht beruflich genutzt werden, bis 15.000 Euro
Haftpflichtansprüche gegen mitversicherte minderjährige Kinder wegen fehlender Deliktsfähigkeit, bis 5.000 Euro
Als Bauherren bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro
Als Surfer
Selbstbewohntes Einfamilienhaus
Schäden durch selbstgenutzte Photovoltaikanlage
Unsere Spezialleistungen sind Ihr Vorteil
Unsere Private Haftpflicht beinhaltet viele attraktive Extras. Durch zusätzliche Spezialleistungen im Paket "Spezial" können Sie diese Leistungen noch wie folgt ergänzen:
Gefälligkeitsschäden ab einem Schaden von 100 Euro bis maximal 3.000 Euro (z. B. beim Umzug)
Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 15.000 Euro
Schadenersatz bei Forderungsausfall ab 2.500 Euro (der Verursacher hat keine Haftpflichtversicherung und Sie gehen als Geschädigter eventuell leer aus)
Schäden an ärztlich verordneten medizinischen Geräten (z. B. Dialysegerät, 24-Stunden-EKG)
Gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines oberirdischen Heizöltanks bis 5.000 Liter
Mietsachschäden am Inventar der Reiseunterkunft ab einem Schaden von 100 Euro bis maximal 5.000 Euro (z. B. in Hotels, Ferienhäusern, Ferienwohnungen)
Mitversicherung eines alleinstehenden Elternteils im gemeinsamen Haushalt
Gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von bis zu 2 Garagen, 2 Carports oder 2 Kfz-Stellplätzen, die zum/zur mitversicherten, selbst genutzten Haus/Wohnung gehören (z. B. Streu- und Reinigungspflicht)
Gesetzliche Haftpflicht als gerichtlich bestellter Betreuer von Angehörigen
Ansprüche aus Benachteiligungen für Privatpersonen (AGG)
Gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Ferienwohnung / Ferienhaus in Europa
Unsere Privat-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz im täglichen Leben.
Sie sind in folgenden Bereichen abgesichert:
Als Radfahrer und Fußgänger
Als Haus- und Grundbesitzer: eines Selbstgenutzen Einfamilienhauses, als Inhaber eines Ferien- oder Wochenendhauses im Inland
Beim Sport: z. B. beim Skifahren, Fußball, Squash, Inline-Skating und Snowboarden
Zahme Haustiere z. B. Katzen, Hamster, Wellensittiche
Für Hunde und Pferde ist der Abschluss einer Tierhalter Haftpflichtversicherung erforderlich.
Schutz für Sie und Ihre Familie
Ihre Privat-Haftpflichtversicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch Mitglieder Ihrer Familie. Sie sind ohne einen zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Dazu zählen:
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Für den unverheirateten Lebensgefährten der mit dem unverheirateten Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt
Unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
Volljährige Kinder, solange sie sich noch in der Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (Lehre, Studium, nicht jedoch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen). Eine unmittelbar anschließende zweite Ausbildung (Lehre oder Studium) ist ebenfalls mitversichert, ebenso Grundwehr- bzw. Zivildienst
Haushaltshilfen: während der Tätigkeit als Haushaltshilfe für Sie; Schäden an Ihrem Eigentum sind dabei jedoch nicht versichert