Keine Angst, er will nur spielen...

Als Tierhalter sind Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen immer verantwortlich, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet. Ob Sie im Einzelfall wirklich Schuld haben, spielt keine Rolle. Sie haften in voller Höhe und mit Ihrem gesamten Vermögen!

 
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Schutz und Sicherheit für den besten Freund

Gebissene Briefträger und Jogger, Hunde, die auf die Straße laufen und dadurch Auffahrunfälle verursachen – nicht immer kann man darauf aufpassen, was der sonst so folgsame Liebling anstellt. Als Halter eines Tieres sollten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen absichern, die aus Schäden durch Tiere an Personen oder Sachen resultieren. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung benötigen Sie für Hunde, Pferde, Rinder,

sonstige Reit- und Zuchttiere sowie die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehaltene Tiere.

Was tut die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Sie?

Aufgabe unserer Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:

  • Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
  • Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen

Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.

Versicherte Leistungen

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Diese so genannte Halterhaftung wird wie folgt definiert:

 
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Versicherte Leistungen

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." (§ 833 Satz 1, Bürgerliches Gesetzbuch)
Grundsätzlich ist es dabei egal, ob Sie tatsächlich ein Verschulden trifft.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wird der Schaden durch Ihr Haustier verursacht, das Sie aus beruflichen Gründen halten, wie z. B. einen Wachhund, oder das für Ihren Unterhalt bestimmt ist, z. B. ein Blindenhund, haften Sie nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihr Tier sorgfältig beaufsichtigt haben.
Wir prüfen für Sie, ob und wie hoch Sie haften müssen und bezahlen berechtigte Schadensersatzansprüche. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehren wir für Sie ab. Als Versicherungssumme bieten wir Ihnen 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden.

Abgrenzung zur Privat-Haftpflichtversicherung

Unter den Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung fallen z. B. Wellensittiche, Goldhamster, Kaninchen, Bienen und Katzen. Das Gleiche gilt für andere zahme Haustiere, wie etwa Schafe oder Ziegen, wobei hier auch Flurschäden mitversichert sind. Ebenso fällt unter den Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung, wenn Sie z. B. den Hund Ihres Nachbarn für ein Wochenende betreuen.