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Ein echtes Plus: die Kfz-Versicherung der Öffentlichen

Motorrad fahren wird immer teurer. Da ist es gut, zu wissen, dass Sie bei der Öffentlichen eine Kfz-Versicherung mit Top-Leistungen zu einmalig günstigen Tarifen bekommen. Das bestätigt auch der neueste Test des renommierten map-reports, bei dem die Öffentliche die Bestnote "mmm" erreichte und seit Jahren bundesweit einen Spitzenplatz belegt.

Wechseln auch Sie zur Öffentlichen und sparen Sie bis zu 40% Versicherungsbeitrag.

Die Spartarife der Öffentlichen

Mit unseren Tarifen können Sie bei der Versicherung für Ihr Kfz jetzt richtig sparen: Wir haben für Sie die Beiträge attraktiv gestaltet. Damit liegen wir in punkto Preis und Leistung klar an der Spitze. Denn so wenig Beitrag und so viel Service, das finden Sie wohl nur bei der Öffentlichen.

Lassen Sie sich nichts entgehen! Alle Pluspunkte im Überblick:

  • Individuell angepasste Spartarife
  • Erste-Klasse-Service mit regionalen Schaden-Schnelldiensten und vielen Geschäftsstellen in Ihrer Nähe
  • Schnelle, unbürokratische Hilfe in Schadensfällen
  • "Öffentliche AutoPlus!" der Haftpflichttarif mit europaweitem Schutzbrief bei Panne, Unfall oder Krankheit
  • Servicetelefon rund um die Uhr: 05 31/20 20
  • Attraktive Zusatzangebote: Unfall- und Rechtsschutzversicherung

Freie Fahrt für Ihre Sicherheit!

Alle Halter eines Kraftfahrzeuges sind in Deutschland verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt Sie und alle berechtigten Fahrer vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall. Das können Sach-, Personen- oder Vermögensschäden sein.

 

Die Kfz-Haftpflicht: Guter Schutz für gute Fahrt!

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft, ob und inwieweit Sie die Schuldfrage betrifft und ersetzt berechtigte Forderungen.

Unberechtigte Forderungen des Unfallgegners werden durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgewehrt.

Wir machen mehr aus Ihrer Kfz-Haftpflicht

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung sieht als Mindest-Versicherungssummen folgendes vor:

  • Bei Personenschäden: 2,5 Mio. Euro
  • Bei mehr als zwei Verletzten: 7,5 Mio. Euro
  • Bei Sachschäden: 500.000 Euro
  • Bei Vermögensschäden: 50.000 Euro
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Wie so oft, reichen die gesetzlichen Vorgaben nur für eine Grundsicherung. Bei schweren Unfällen aber reicht dies nicht aus, da Sie laut Gesetz persönlich in unbegrenzter Höhe haften. Wir bieten Ihnen deshalb Leistungen, die über die gesetzlich geforderten Mindest-Versicherungssummen weit hinausgehen.

Wir regulieren den Schaden Ihres Unfallgegners bis zu 100 Mio. Euro pauschal mit max. 8 Mio. Euro je geschädigter Person.

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung schließt darüber hinaus einen Schutzbrief mit ein, welcher Ihnen sowohl im In- als auch Ausland zuverlässigen Schutz bei Panne, Unfall, Diebstahl und Totalschaden garantiert.

 

Kaskoversicherung

Teilkaskoversicherung

Natürlich sind Sie ein sehr guter Fahrer, aber es gibt leider auch Ereignisse, die Sie nicht beeinflussen können. Ihr Fahrzeug ist - egal ob es steht oder fährt - vielfältigen Gefahren und Witterungseinflüssen ausgesetzt.

 

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch:

  • Glasbruch
  • Brand oder Explosion,
  • Diebstahl, Raub und Unterschlagung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
  • Unfälle mit Haarwild, Pferden, Rindern, Ziegen und Schafen
  • Kurzschlüsse in der Verkabelung, auch Schäden an der Verkabelung, die durch Marderbiss verursacht wurden

Bei Abschluss der Teilkaskoversicherung können Sie entscheiden, ob und wie hoch Ihre Selbstbeteiligung bei einem Schaden sein soll. Für die meisten Fahrzeuge ist eine Selbstbeteiligung von 150 oder 300 Euro oder eine Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung wählbar. Wenn Sie die Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung wählen, ist Ihr Versicherungsbeitrag niedriger. Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Zusätzlich zahlt sie für Schäden an Ihrem Fahrzeug durch:

  • Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen Dritter)
  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug nach Unfallflucht
  • Unfälle im Ausland, wenn Schadenforderungen schwer durchsetzbar sind

Wie bei der Teilkaskoversicherung können Sie auch bei der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung nach Ihren Wünschen vereinbaren. Die Selbstbeteiligung je Schadenfall kann max. 1000 Euro betragen.

Auch hier gilt, je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag.