Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital!

Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital! Das regelmäßige berufliche Einkommen ist der entscheidende Baustein für Ihre Zukunft und die Versorgung Ihrer Familie. Durch Krankheit oder Unfall kann Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt werden oder ganz verloren gehen. Damit kann die Grundlage für Ihre Pläne und Wünsche in Frage gestellt sein.

 


 

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

Mit unserer BerufsunfähigkeitsRente oder unserer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vermeiden Sie das Risiko und können für eine lückenlose Absicherung sorgen.

Ihr Betreuer berät Sie kompetent und entwickelt mit Ihnen einen persönlichen Vorsorgeplan.

Berechnen Sie Ihren Beitrag und überzeugen Sie sich, wie günstig Sie sich vor den finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit schützen können.

 

Berufsunfähigkeit im Detail Was bietet Ihnen die BerufsunfähigkeitsRente der Öffentlichen? Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sichert Ihren Lebensunterhalt

Berufsunfähigkeit im Detail

Die bisherigen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.

 

Stufe 1

Kann ein Arbeitnehmer noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten, erhält er nur die halbe Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 1/6 seines letzten Bruttolohns. Nur bei Arbeitslosigkeit erhält er die volle Erwerbsminderungsrente.

Stufe 2

Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nur noch für weniger als 3 Stunden einsatzfähig, erhält er die volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt ca. 1/3 vom letzten Bruttolohn.

Hinweis:

Wer auf dem Arbeitsmarkt noch tätig sein kann, muss auch weniger qualifizierte Tätigkeiten übernehmen, auch wenn damit erhebliche finanzielle Einbußen einhergehen. Diese Regelung betrifft alle Erwerbstätigen, die ab dem 2. 1. 1961 geboren sind. Für Versicherte, die vor dem 2. 1. 1961 geboren sind, bleibt die Möglichkeit einer Rentenzahlung im Falle von Berufsunfähigkeit bestehen. Allerdings nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente.

 
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Jeder vierte Erwerbstätige wird berufsunfähig!

Das regelmäßige Einkommen ist der entscheidende Baustein für die Zukunft und die Versorgung der Familie. Was aber, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf plötzlich nicht mehr ausüben können? Gerade jüngere Menschen unterschätzen häufig das Risiko der eigenen Berufsunfähigkeit. Dass dieses Risiko aber sehr hoch ist, zeigt die Statistik. Jeder vierte Erwerbstätige muss seinen Beruf vor dem Rentenbeginn wegen Krankheit aufgeben. Umso wichtiger ist die Vorsorge, die diesem Rechnung trägt.

Die Ursachen im Einzelnen

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Diese Tatsache wird leider oft unterschätzt: Hauptursache für Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit sind nicht - wie meist angenommen - Unfälle, sondern Krankheiten. An der Spitze der Statistik stehen psychische Erkrankungen, gefolgt von Erkrankungen am Skelett und am Bewegungsapparat. Sie führen die Ursachenliste für Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit an. Aber auch Herz-Kreislauf-Probleme als Folge unserer Wohlstandsgesellschaft sowie Krebs liegen weit vorn und sollten nicht unterschätzt werden. Unfälle machen hingegen nur einen geringen Anteil aus.

Welche Versorgungslücke entsteht bei Berufsunfähigkeit?

Die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt derzeit rund 700 Euro brutto monatlich. Und viele Personen wie Berufsanfänger, Hausfrauen, Studenten oder Selbstständige erhalten unter Umständen gar keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Faustformel gilt: Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 1/3 vom letzten Bruttoeinkommen.

Die Lösung

Keiner kann sich davor schützen, seine Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall zu verlieren. Jeder kann aber für die finanziellen Folgen vorsorgen, um den Lebensstandard im Bedarfsfall beibehalten zu können. Mit unserer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung schließen Sie die immer größer werdende Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach Ihrem persönlichen Vorsorgebedarf können Sie die notwendige finanzielle Sicherheit aufbauen. Lassen Sie sich von einem unserer Versicherungsexperten beraten.

Übrigens: Sie können auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wählen und mit einer Lebens- oder Rentenversicherung kombinieren. So bauen Sie gleichzeitig Vermögen für den Ruhestand auf.

 

Was bietet Ihnen die BerufsunfähigkeitsRente der Öffentlichen?

Schutz vor finanziellen Sorgen: Durch die Zahlung der vereinbarten Rente erhalten Sie sich Ihren Lebensstandard.

 
  • Ausgezeichnete Leistungen: Wir leisten ab einer ärztlich bestätigten Berufsunfähigkeit von 50 %. Wir zahlen auch bei Pflegebedürftigkeit.
  • Variable Vertragsgestaltung: Versicherungs- und Leistungsdauer können bei Vertragsbeginn flexibel an die persönliche Situation angepasst werden.
  • Keine abstrakte Verweisung: Sie erhalten auch dann Ihr Geld, wenn Sie in der Lage wären, eine andere Tätigkeit als Ihren eigentlichen Beruf auszuüben. Es sei denn, Sie übten tatsächlich eine andere, Ihrer bisherigen wirtschaftlichen und sozialen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit aus.
  • Berufswechsel in der Versicherungszeit: Ein Berufswechsel ist versichert, da immer der Beruf ausschlaggebend ist, der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit zuletzt ausgeübt wurde.
  • 6-Monats-Prognose: Eine ärztliche Prognose, dass die Berufsunfähigkeit mindestens 6 Monate andauert, reicht aus, um die vereinbarte Rente zu erhalten.
  • Rückwirkende Leistungen: Der Anspruch auf Leistungen entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Selbst bei verspäteter Anzeige zahlen wir die Leistungen bis zu 3 Jahren rückwirkend.
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Egal, wo Sie sich aufhalten, es besteht Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr. Extraleistungen
  • Anfangshilfe: Bei erstmaliger Berufsunfähigkeit zahlen wir zu der vereinbarten Rente aus unserer Berufsunfähigkeitsversicherung weitere drei Monatsrenten als Anfangshilfe. Bei schweren Erkrankungen, wie z. B. Herzinfarkt oder Schlaganfall, sind es sogar neun zusätzliche Monatsrenten.
  • Wiedereingliederungshilfe: Kehren Sie wieder ins Berufsleben zurück, helfen wir Ihnen finanziell. Sie erhalten eine einmalige Kapitalzahlung von sechs Monatsrenten.

Todesfallschutz

  • Sterbegeld: Heute müssen im Trauerfall die Angehörigen alleine für die anfallenden Bestattungskosten aufkommen. Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen ein Sterbegeld von 5.000 Euro. 
 

Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sichert Ihren Lebensunterhalt

Das Risiko der Berufsunfähigkeit betrifft im Hinblick auf die finanzielle Absicherung alle, vor allem den Personenkreis, der nach dem 01.01.1961 geboren wurde, da seit dem 01.01.2001 die frühere Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden ist.

 

Ergänzen Sie die geminderten gesetzlichen Leistungen

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Die Ansprüche aus der gesetzlichen Renteversicherung decken nur in sehr geringem Umfang den tatsächlichen Bedarf im Fall der Berufsunfähigkeit. Es wird somit sehr schwer, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Mit unserer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und Ihren Bedürfnissen und Ansprüchen schließen.

Wir bieten Ihnen eine optimale Möglichkeit der Absicherung:

  • Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann in Verbindung sowohl mit einer privaten Kapital- oder Rentenversicherung als auch mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.

Der Leistungsumfang unserer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit – sei es durch Krankheit oder Unfall – erhalten Sie die vereinbarten Leistungen. Auch bei Pflegebedürftigkeit tritt die Versicherung ein.

Solange Sie die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beziehen, entfällt die weitere Beitragszahlung. Trotz Beitragsfreistellung bleibt so Ihr vereinbarter Anspruch auf die Versicherungsleistung aus der Hauptversicherung (Kapital oder Rente) bestehen. Zusätzlich kann eine Rente bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Ist eine entsprechende Prognose nicht möglich, aber die Berufsunfähigkeit besteht schon seit 6 Monaten ununterbrochen, so werden die Leistungen auch erbracht.

Weitere Vorteile unserer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • Flexible Tarifgestaltung
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Keine abstrakte Verweisung auf andere mögliche Tätigkeiten
  • Keine Anzeigepflicht bei späterem Wechsel des Berufs oder Aufnahme eines gefährlichen Hobbys
  • Auf Wunsch werden die Beiträge ab Eingang Ihrer Meldung bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht zinslos gestundet.

Überschussbeteiligung

Von Beginn an sind Sie am Überschuss in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beteiligt. Die anfallenden Überschüsse erhöhen so laufend die Versicherungsleistung oder verringern den monatlichen Beitrag.

Übrigens: Informationen zur Risikodifferenzierung nach Geschlecht erhalten Sie auf der Internetseite des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unter www.gdv.de.