|
Gut abgefahren - mit gutem Recht!Verkehrsteilnehmer sind Sie nicht nur als Autofahrer. Auch als Fußgänger, Radfahrer oder
Fahrgast nehmen Sie am Verkehr teil und sind ebenso den vielfältigen rechtlichen Risiken
ausgesetzt.
|
Ein Rechtsstreit nach einem Unfall, Ärger mit der Werkstatt oder Punkte in Flensburg - Für diese Fälle hilft Ihnen die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
|
Wer ist versichert?Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihr Ehe-/Lebenspartner und Ihre Minderjährigen Kinder: |
Mitversichert sind zudem alle berechtigten Fahrer Ihrer(s) Fahrzeuge(s) und die Insassen. Teilweise gelten diese Leistungen auch für volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder, solange sie noch keine erstmalig auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben.
Wir leisten
Die einzelnen Leistungen sind in den Kombiprodukten ROLAND Kompakt-Rechtsschutz, ROLAND KompaktPlus-Rechtsschutz und im ROLAND Verkehrs-Rechtsschutz enthalten. Weitere Informationen zu weiteren Produkten und zusätzlichen Leistungen erhalten Sie unter www.roland-rechtsschutz.de .
Wir übernehmen im Falle eines Rechtsstreits Ihre (und im Fall einer Niederlage auch für die Gegenseite anfallenden) Kosten für
Im ROLAND Kompakt-, Privat- und Berufs-, Verkehrs- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz beträgt die Versicherungssumme 500.000 Euro je Rechtsschutzfall. Im ROLAND KompaktPlus-Rechtsschutz ist die Versicherungssumme unbegrenzt, sieht aber für bestimmte Leistungen darunter liegende Begrenzungen vor.
Falls zur Haftverschonung notwendig, stellen wir Ihnen zur Vermeidung einstweiliger Strafvollzugsmaßnahmen wie zum Beispiel Untersuchungshaft zusätzlich zur Versicherungssumme darlehensweise eine Strafkaution zur Verfügung. Im ROLAND Kompakt-, Privat- und Berufs-, Verkehrs- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz beträgt sie bis zu EUR 200.000 (außerhalb Europas bis zu EUR 100.000), im ROLAND KompaktPlus-Rechtsschutz beträgt sie bis zu EUR 200.000 (außerhalb Europas bis zu EUR 150.000).
Für die Leistungen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn.
Im Fall eines Rechtsstreits zeigt sich, auf wen man sich wirklich verlassen kann. Eine Rechtsschutzversicherung gehört zu den Pfeilern, auf denen Sie den Schutz Ihrer persönlichen Freiheit aufbauen. Lesen Sie hier, welche guten Erfahrungen unsere Kunden mit uns gemacht haben.
"Vor kurzem habe ich mir einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Ganz neu ist er zwar nicht mehr, aber es erschien mir als ein echtes Schnäppchen. Der Verkäufer hat das Auto in den höchsten Tönen gelobt und mir auch versichert, dass es unfallfrei ist. Als ich dann das gute Stück im Bekanntenkreis vorgeführt habe, wies mich mein Schwager, ein gelernter Lackierer, auf nachlackierte Flächen am Kotflügel hin.
Die weiteren Untersuchungen beim Sachverständigen ließen mich aus allen Wolken fallen. Der Wagen hatte nachweislich einen schweren Unfall und war mit hohem kosmetischen Aufwand wiederhergestellt worden. Nachdem alle Verhandlungsversuche mit dem Autohändler fehlschlugen, habe ich auf Anraten meiner Rechtsschutzversicherung einen Anwalt eingeschaltet, der mich vor Gericht vertreten und den Kauf rückgängig gemacht hat. Ohne die Hilfe meiner Rechtsschutzversicherung wäre das ein ganz schön teures Auto geworden."
Rechtsfragen begleiten unser Leben. In vielen Situationen geht es darum, die eigenen Interessen, notfalls auch gerichtlich zu wahren. Doch der Rechtsweg ist steinig. Wie ist mein Rechtsproblem zu beurteilen? Wo finde ich einen passenden Anwalt? Hier bietet ROLAND fachkundigen Rat.
Für alle Rechtsfragen im Schadenfall erreichen Sie unsere qualifizierten Ansprechpartner unter der ServiceLine-Nummer 0221 - 8277 500.
Damit Sie in jedem Fall den schnellsten Weg zum Recht einschlagen können, gibt es die persönliche ROLAND Rechtsschutz-Service-Karte. So ist unsere ServiceLine-Nummer jederzeit für Sie verfügbar.
Ab sofort können Sie sich über uns am Telefon beraten lassen - auch zu nicht versicherten Rechtsangelegenheiten. Wenn Sie ein rechtliches Problem im privaten Lebensbereich haben, für das Sie eine Auskunft benötigen, rufen Sie uns an. Wir vermitteln Sie zu einem Anwalt, der Ihnen am Telefon Ihre Frage beantworten kann.
Der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen haben ab sofort die Möglichkeit, eine telefonische Rechtsberatung durch einen ROLAND Partneranwalt zu erhalten. Diese Beratung umfasst Anfragen sowohl zu versicherten als auch zu nicht versicherten Rechtsfragen. Eine Wartezeit besteht nicht. Die Beratung gilt für den privaten Lebensbereich, also Verkehr, Freizeit, Arbeit und Wohnen. Beratungen im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit - auch wenn diese nebenberuflich ausgeübt wird - sind ausgeschlossen.
Im Verkehrs-Rechtsschutz kann die JurLine gegen einen Beitragszuschlag hinzu versichert werden.