Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.
Mit einer Direktversicherung kombinieren Sie Ihre Vorsorge mit der Möglichkeit, Steuern zu sparen. Dabei vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, einen Teil Ihres Gehalts in Beiträge für eine Direktversicherung umzuwandeln. Dadurch senken Sie Ihre Steuerlast.
Seit dem 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Alle Beiträge für die neu abgeschlossene FirmenRente sind damit lohnsteuerfrei sozialabgabenfrei. Die Rentenleistungen aus den Direktversicherungen werden dagegen nach Auszahlung voll nachgelagert versteuert.
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln, bleibt Ihre alte Direktversicherung weiterhin bestehen. Sie können Ihre Beiträge einfach weiter zahlen. Ihre erworbenen Betriebsrentenanwartschaften werden Ihnen voll angerechnet.
Wenn Sie sich nicht sofort bei Vertragsabschluss auf einen Auszahlungszeitpunkt festlegen können oder wollen – kein Problem. Bei der FirmenRente mit Abrufoption haben Sie vor Vertragsablauf genügend Zeit, sich zu entscheiden. Der Abruf der Versicherung ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Bei Ablauf der Versicherung werden die Leistungen dann an Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen in Form einer Rente ausgezahlt.
Eine individuelle Lösung für Ihre persönliche Situation können Sie gerne mit Ihrem Berater besprechen.
Übrigens: Informationen zur Risikodifferenzierung nach Geschlecht erhalten Sie auf der Internetseite des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unter www.gdv.de.