Die schlaue Vorsorge - vom Staat noch was dazubekommen

Die gesetzliche Rente allein kann auf Dauer keine ausreichende Versorgung mehr gewährleisten. Private Vorsorge ist unerlässlich. Unsere PrämienRente ist eine private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung. Dieses Extra-Geld sollten Sie sich nicht entgehen lassen.

 

Die Rente ist nicht mehr das, was sie mal war.

Der Generationenvertrag, auf dem unser Rentensystem basiert, ist nicht mehr funktionsfähig. Seit 1957 finanzieren die Arbeitenden mit ihren Beiträgen die Versorgung der Rentner. Auf einen Empfänger kamen damals drei Beitragszahler. Damit ist es vorbei.

Derzeit liegt das Verhältnis bei nur noch zwei Zahlenden, die einen Rentner finanzieren und im Jahr 2030 wird es nur ein Arbeitender sein, der für einen Rentner aufkommen muss. Es ist kaum vermeidbar, dass damit sowohl mehr Belastungen für den Arbeitnehmer als auch weitere Einschränkungen für den Rentner verbunden sind.

 


 

Vater Staat legt auch noch Geld dazu.

Um die gesetzliche Rente weiterhin finanzieren zu können, ist mit der Rentenreform 2002 das Niveau der gesetzlichen Rente noch einmal gesenkt worden. Das Kernstück dieser Reform ist die private Zusatzrente, die vom Staat gefördert wird („Riester-Rente“).
Mit der Rentenreform 2004 sind zusätzliche Vorteile realisiert worden, die Sie sich mit der PrämienRente sichern können.

Lösung durch die Rentenreform 2002 in Sicht?

Im Zuge der Rentenreform 2002 wurde das Rentenniveau von 70 % auf 67 % gesenkt. Damit soll der Beitragssatz stabilisiert werden und die Rente bezahlbar bleiben.

Für den Bürger vergrößert sich aber die bisherige Versorgungslücke zwischen dem Nettoeinkommen und der Altersrente. Durch die staatlichen Förderungen der so genannten „Riester-Rente“ kann diese neue Lücke geschlossen werden.

Zur Schließung der neuen Rentenlücke empfehlen wir Ihnen die PrämienRente, zur Schließung der bisherigen Rentenlücke den Abschluss der Privaten Rentenversicherung.

 

Die Leistungen der PrämienRente

Mit Ihren Beiträgen und den zusätzlichen staatlichen Förderungen sichern Sie sich eine lebenslange Rente, die frühestens ab dem 60., spätestens ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt wird. Zusätzlich zu unseren garantierten Leistungen erhalten Sie beachtliche Überschüsse. Diese werden Ihnen jedes Jahr automatisch gut geschrieben. Nur die Änderungen der persönlichen Verhältnisse (Familienstand, Kinder) müssen Sie als Kunde für Ihre staatliche Zulage mitteilen.

 

Sie können entscheiden!

Bei der PrämienRente haben Sie die Wahl: Sie können sich die Beiträge monatlich auszahlen lassen, sie können sich aber auch bei Rentenbeginn bis zu 30 % Ihres angesparten Altersvorsorgevermögens als Kapital auszahlen lassen.

Besonders interessant ist die PrämienRente für:

  • alle Arbeitnehmer und deren Ehepartner
  • Kindererziehende (drei Jahre Förderfähigkeit pro Kind)
  • pflichtversicherte, geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslose
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • pflichtversicherte Landwirte
  • aktive und beurlaubte Beamte, Richter und Soldaten

Tipp: Auch Selbstständige, deren Ehepartner förderfähig sind, profitieren von der Riester-Rente.

Unsere PrämienRente sieht vor, dass im Todesfall vor Rentenbeginn sämtliche Einzahlungen, das heißt eigene Beiträge inklusive der staatlichen Zulagen, auf einen Vertrag des Ehepartners übertragen werden können.

Weitere Informationen gibt Ihnen gerne Ihr Berater.

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Staatliche Förderung mit Brief und Siegel

Unsere PrämienRente ist zertifiziert und erfüllt somit alle gesetzlichen Vorgaben an ein förderfähiges Produkt nach dem Altersvermögensgesetz. Ein Grund mehr, nicht länger zu zögern und sich jetzt die staatlichen Förderungen zu sichern.

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Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig von:

  • Ihrem Familienstand
  • Anzahl Ihrer Kinder
  • Höhe Ihres Eigenbeitrags

Die Bedingungen für und die Höhe der staatlichen Förderung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:


Jahreszahl

Zulagenoptimierter
Gesamtbeitrag* in %
vom
Vorjahres-Bruttogehalt
Grundzulage jährlich Kinderzulage jährlich Kinderzulage jährlich (Geburtsjahr ab 2008)
                        alleinstehend  verheiratet**  pro Kind pro Kind
2004 und 2005 2 % 76 Euro           152 Euro 92 Euro
2006 und 2007 3 % 114 Euro 
228 Euro
138 Euro
ab 2008 4 % 154 Euro 
308 Euro 185 Euro 300 Euro

* Setzt sich zusammen aus eigenen Beiträgen und den staatlichen Zulagen ** Wenn für beide Ehepartner ein Vertrag abgeschlossen wird

Mehr Steuervorteile beim Sonderausgabenabzug

Die Beiträge zur PrämienRente können über die normalen Vorsorgeaufwendungen hinaus steuerlich abgesetzt werden und bringen Ihnen somit einen zusätzlichen Vorteil. Der Anteil der staatlichen Förderungen am Gesamtbetrag für die PrämienRente kann bis zu 40 % und mehr betragen.
Das Finanzamt prüft bei Ihrer Steuererklärung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist als die Zulage. Wenn das der Fall ist, wird die zusätzliche Steuerersparnis erstattet.

Wie sichern Sie sich den maximalen Vorteil?

Die maximalen Vorteile Ihrer PrämienRente erhalten Sie im Jahr 2008 bei 2.100 Euro jährlich zulagenoptimiertem Gesamtbeitrag:

  • Sie sichern sich eine hohe garantierte Rente.
  • Sie erhalten die höchstmöglichen Zulagen und Steuervorteile.
  • Wenn Sie weniger zahlen, erhalten Sie anteilige Förderungen.

Übrigens: Informationen zur Risikodifferenzierung nach Geschlecht erhalten Sie auf der Internetseite des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unter www.gdv.de.

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