Unfälle in der Freizeit sind nicht versichert - wussten Sie das?

70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit. Abends, am Wochenende oder im Urlaub. Zwar zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Hin- und Rückweg, doch in Ihrer Freizeit sind Sie dadurch nicht geschützt.

 

 

 

Ohne Risiko - mehr Spaß!

Genießen Sie Ihre Freizeitaktivitäten. Denn bei einem Unfall sind Sie mit einer privaten Unfallversicherung finanziell abgesichert. Im Fall eines Unfalls, der eine Minderung Ihrer Arbeitsleistung nach sich zieht, sinkt Ihr Einkommen, aber die Belastungen bleiben und die Ausgaben steigen! Eine private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

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Was tut die private Unfallversicherung für Sie?

Anteil der Freizeitunfälle

Die gesetzliche Unfallversicherung - ohnehin nur eine Grundversorgung - zahlt bei Freizeitunfällen keinen Cent. Wenn Ihre persönliche Arbeitsleistung durch einen Unfall beeinträchtigt wird, müssen lang gehegte Pläne oder die Lebensqualität im Alter häufig in Frage gestellt werden.

 

Im Fall eines Unfalls, der eine Minderung Ihrer Arbeitsleistung nach sich zieht, sinkt Ihr Einkommen, aber die Belastungen bleiben und die Ausgaben steigen! Eine private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. 

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Absicherung bei der Arbeit, im Haushalt und in der Freizeit - rund um die Uhr und weltweit
  • Schließung der gesetzlichen Versorgungslücken bei einem Unfall
  • Beitragsfreie Mitversicherung der Bergungskosten
  • Beitragsfreie Familien-Vorsorgeversicherung, das heißt Ihr Partner ist ab der Heirat und Ihr leibliches Kind ab der Geburt bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres bei Invalidität und Todesfall mitversichert
  • Persönliche Beratung und kundennaher Service. 

Besonderes Plus - ohne Beitragzuschlag!

Sie profitieren ab sofort von interessanten Zusatzleistungen unserer privaten Unfallversicherung. Mehr Schutz bei:

  • Infektionen durch Zeckenbiss
  • Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe
  • Gesundheitsschäden durch Erfrierungen
  • Typische Gesundheitsschäden durch Tauchen
  • Tod durch Ertrinken oder Ersticken
  • Gesundheitsschäden bei Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen

Außerdem:

  • Rehabilitationsbeihilfe
  • Familienvorsorge: Bei Heirat oder Geburt ist das neue Familienmitglied automatisch mitversichert - beitragsfrei in den ersten drei Monaten 

Versicherte Leistungen

Egal ob als Erwachsener oder für Ihr Kind, mit unserer Unfallversicherung haben Sie einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Risiken eines Unfalls. Unsere Leistungen sichern Sie finanziell ab, falls Sie wegen einer unfallbedingten Invalidität nicht mehr oder nur teilweise arbeiten können.

  • Ihr Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr und weltweit
  • Wenn etwas passiert, gibt es Geld ab jedem messbaren Grad der Invalidität und bei Unfalltod
  • 24h Hotline für Serviceleistungen

Invaliditätssumme

Die vereinbarte Invaliditätssumme sorgt dafür, dass Sie bei bleibenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine einmalige Geldleistung erhalten. Zur Berechnung Ihrer individuell passenden Invaliditätssumme gilt als Faustregel das dreifache Bruttojahresgehalt. Wenn Sie also 30.000 Euro brutto im Jahr verdienen, ist eine Invaliditätssumme von 90.000 Euro empfehlenswert.

Todesfallleistung

Für den Fall, dass ein Unfall oder die direkten Unfallfolgen innerhalb eines Jahres zum Tode führen, kann eine Todesfallleistung vereinbart werden. In diesem Fall wird der vereinbarte Betrag dann an die im Vertrag benannte Person ausgezahlt. Ist kein Bezugsberechtigter angegeben oder dieser vorher verstorben, sind die gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erben bezugsberechtigt.

Unfallrente

Die Unfallrente dient zur Abdeckung langfristiger, regelmäßiger Belastungen, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder professionelle Betreuung finanzieren müssen. Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % (siehe Gliedertaxe), wird zusätzlich zu einer vereinbarten Invaliditätssumme die versicherte Rente von uns gezahlt.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe legt fest, zu welchem Prozentsatz Sie Invalide sind. Zum Beispiel wird der Verlust eines Zeigefingers mit 10 % Invalidität beurteilt, der Verlust der Sehkraft auf einem Auge mit 50 %. Von der Einstufung der Invalidität hängt dann der Betrag ab, der Ihnen von der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt wird. Wenn Sie eine Progression einschließen, steigen die Leistungen mit der Höhe der Invalidität überproportional an.

Progression

Sie können in Ihre Unfallversicherung eine Progression einschließen. Dadurch werden die unterschiedlichen Stufen der Invalidität nach oben hin stärker gewichtet, d. h. eine höhere Invalidität wird mit höheren Invaliditätssummen versorgt. Die Einstufung der Invalidität nimmt der behandelnde Arzt vor.

Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes nach einem Unfall zahlen wir Ihnen das vereinbarte Krankenhaustagegeld, maximal für drei Jahre. Zusätzlich bekommen Sie ein Genesungsgeld, und zwar für die gleiche Anzahl von Tagen, die Ihr Krankenhausaufenthalt gedauert hat, maximal 100 Tage.

Krankentagegeld

Wenn bei Ihnen nach einem Unfall eine vorübergehende oder auch dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt, zahlen wir Ihnen das vereinbarte Krankentagegeld, maximal ein Jahr.

Kosmetische Operationen

Entsteht nach einem Unfall und nach Abschluss der Heilbehandlung der Bedarf an kosmetischen Operationen, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Bergungskosten

Zusätzliche Bergungskosten in Folge eines Unfalls sind beitragsfrei bis 10.000 Euro mitversichert.

Übrigens: Informationen zur Risikodifferenzierung nach Geschlecht erhalten Sie auf der Internetseite des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unter www.gdv.de.

Reha-Management

Um dem Verletzten nach einem Unfall die beste Heilbehandlung zu ermöglichen, stellen wir Ihnen einen persönlichen Berater, den sogenannten Reha-Manager an die Seite. Er unterstützt Sie kompetent bei allen Verhandlungen mit Ärzten, Therapeuten oder anderen wichtigen Ansprechpartnern für die Rehabilitation.

Die Leistungen im Einzelnen: 

Leistung

 

Sofortleistung bei Knochenbruch

  • nach einem Unfall in Höhe von 250 Euro

Rehabilitations-Erstberatung

  • ab einem Invaliditätsgrad von 20%
  • zur Klärung der medizinischen Situation
  • Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise

Rehabilitations-Management

  • ab einem Invaliditätsgrad von 50%
  • persönlicher Besuch eines Reha-Managers als Berater
  • Übernahme der anfallenden Kosten in den Bereichen:
    • Medizinische Versorgung
    • Pflegeberatung zur optimalen Pflege zu Hause oder in geeigneten Einrichtungen
    • Hilfsmittel oder Prothesen im häuslichen Bereich
    • Mobilität: z.B. Ausstattung oder Umbau des Autos
    • Haus- oder Wohnungsumbau, Umgestaltung des Wohnraumes
    • Unterstützung beim Erhalt des Arbeitsplatzes, Umschulung, Wiedereingliederung in das Berufsleben

Die anfallenden Kosten werden als Vorauszahlung auf die spätere Leistung bis zu einer Höhe von 50% der Grundsumme für Invalidität (ohne Progression oder besondere Gliedertaxen) gezahlt. Die Leistungen werden nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Kranken- und Rentenversicherung gezahlt.

Assistance 

  Hilfe- und Pflegeleistung in Haus und Wohnung mit Kostenübernahme

  • Einkaufsservice für die tägliche Versorgung mit Lebensmitteln und Waren
  • Putzservice, damit Ihr Wohnumfeld sauber und gepflegt ist
  • Wäscheservice: Waschen, Trocknen, Bügeln Ihrer Wäsche
  • Menüservice sorgt täglich für ein warmes Mittagsessen
  • Hausnotruf, damit Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit Hilfe erreichen
  • Pflege (z.B. allgemeine Körperpflege oder Unterstützung beim Essen)
  • Fahrdienste und Begleitung zu Ärzten und Behörden
  • Hilfe und Pflege für im Haushalt des Versicherten lebende pflegebedürftige Partner und Verwandte ersten Grades sowie Schwiegereltern
  • Beratung (beispielsweise übergreifende Informationen über mögliche Leistungen von Sozialversicherungsträgern)

Außerdem vermitteln wir Ihnen einen Dienstleister zu

  • Haustierbetreuung, damit Ihr Tier gut untergebracht und versorgt ist
  • Gartenpflege und
  • für den Winterdienst

Hilfeleistungen für Familien

Zusätzlich steht die "Familienhilfe" zur Verfügung, wenn im Haushalt des Versicherten Kinder bis 14 Jahre oder behinderte Kinder leben.
  • Kinderbetreuung- und versorgung
  • Mobilitätsleistung (Hol- und Bringservice zur Kindertagesstätte, zur Schule, zum Sportverein...)
  • Haushaltsführung (Kochen, Einkaufen, Wäsche, Wohnungsreinigung, Besorgungen)