70 % aller Unfälle passieren in der Freizeit. Abends, am Wochenende oder im Urlaub. Zwar zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Hin- und Rückweg, doch in Ihrer Freizeit sind Sie dadurch nicht geschützt.
Genießen Sie Ihre Freizeitaktivitäten. Denn bei einem Unfall sind Sie mit einer privaten Unfallversicherung finanziell abgesichert. Im Fall eines Unfalls, der eine Minderung Ihrer Arbeitsleistung nach sich zieht, sinkt Ihr Einkommen, aber die Belastungen bleiben und die Ausgaben steigen! Eine private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
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Was tut die private Unfallversicherung für Sie?Anteil der FreizeitunfälleDie gesetzliche Unfallversicherung - ohnehin nur eine Grundversorgung - zahlt bei Freizeitunfällen keinen Cent. Wenn Ihre persönliche Arbeitsleistung durch einen Unfall beeinträchtigt wird, müssen lang gehegte Pläne oder die Lebensqualität im Alter häufig in Frage gestellt werden. |
Im Fall eines Unfalls, der eine Minderung Ihrer Arbeitsleistung nach sich zieht, sinkt Ihr Einkommen, aber die Belastungen bleiben und die Ausgaben steigen! Eine private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
Sie profitieren ab sofort von interessanten Zusatzleistungen unserer privaten Unfallversicherung. Mehr Schutz bei:
Außerdem:
Egal ob als Erwachsener oder für Ihr Kind, mit unserer Unfallversicherung haben Sie einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Risiken eines Unfalls. Unsere Leistungen sichern Sie finanziell ab, falls Sie wegen einer unfallbedingten Invalidität nicht mehr oder nur teilweise arbeiten können.
Die vereinbarte Invaliditätssumme sorgt dafür, dass Sie bei bleibenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine einmalige Geldleistung erhalten. Zur Berechnung Ihrer individuell passenden Invaliditätssumme gilt als Faustregel das dreifache Bruttojahresgehalt. Wenn Sie also 30.000 Euro brutto im Jahr verdienen, ist eine Invaliditätssumme von 90.000 Euro empfehlenswert.
Für den Fall, dass ein Unfall oder die direkten Unfallfolgen innerhalb eines Jahres zum Tode führen, kann eine Todesfallleistung vereinbart werden. In diesem Fall wird der vereinbarte Betrag dann an die im Vertrag benannte Person ausgezahlt. Ist kein Bezugsberechtigter angegeben oder dieser vorher verstorben, sind die gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erben bezugsberechtigt.
Die Unfallrente dient zur Abdeckung langfristiger, regelmäßiger Belastungen, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder professionelle Betreuung finanzieren müssen. Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % (siehe Gliedertaxe), wird zusätzlich zu einer vereinbarten Invaliditätssumme die versicherte Rente von uns gezahlt.
Die Gliedertaxe legt fest, zu welchem Prozentsatz Sie Invalide sind. Zum Beispiel wird der Verlust eines Zeigefingers mit 10 % Invalidität beurteilt, der Verlust der Sehkraft auf einem Auge mit 50 %. Von der Einstufung der Invalidität hängt dann der Betrag ab, der Ihnen von der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt wird. Wenn Sie eine Progression einschließen, steigen die Leistungen mit der Höhe der Invalidität überproportional an.
Sie können in Ihre Unfallversicherung eine Progression einschließen. Dadurch werden die unterschiedlichen Stufen der Invalidität nach oben hin stärker gewichtet, d. h. eine höhere Invalidität wird mit höheren Invaliditätssummen versorgt. Die Einstufung der Invalidität nimmt der behandelnde Arzt vor.
Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes nach einem Unfall zahlen wir Ihnen das vereinbarte Krankenhaustagegeld, maximal für drei Jahre. Zusätzlich bekommen Sie ein Genesungsgeld, und zwar für die gleiche Anzahl von Tagen, die Ihr Krankenhausaufenthalt gedauert hat, maximal 100 Tage.
Wenn bei Ihnen nach einem Unfall eine vorübergehende oder auch dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt, zahlen wir Ihnen das vereinbarte Krankentagegeld, maximal ein Jahr.
Entsteht nach einem Unfall und nach Abschluss der Heilbehandlung der Bedarf an kosmetischen Operationen, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Zusätzliche Bergungskosten in Folge eines Unfalls sind beitragsfrei bis 10.000 Euro mitversichert.
Übrigens: Informationen zur Risikodifferenzierung nach Geschlecht erhalten Sie auf der Internetseite des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unter www.gdv.de.
Um dem Verletzten nach einem Unfall die beste Heilbehandlung zu ermöglichen, stellen wir Ihnen einen persönlichen Berater, den sogenannten Reha-Manager an die Seite. Er unterstützt Sie kompetent bei allen Verhandlungen mit Ärzten, Therapeuten oder anderen wichtigen Ansprechpartnern für die Rehabilitation.
Die Leistungen im Einzelnen:
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Leistung |
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Sofortleistung bei Knochenbruch |
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Rehabilitations-Erstberatung |
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Rehabilitations-Management |
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Die anfallenden Kosten werden als Vorauszahlung auf die spätere Leistung bis zu einer Höhe von 50% der Grundsumme für Invalidität (ohne Progression oder besondere Gliedertaxen) gezahlt. Die Leistungen werden nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Kranken- und Rentenversicherung gezahlt.
Hilfe- und Pflegeleistung in Haus und Wohnung mit Kostenübernahme |
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Außerdem vermitteln wir Ihnen einen Dienstleister zu |
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Hilfeleistungen für Familien |
| Zusätzlich steht die "Familienhilfe" zur Verfügung, wenn im Haushalt des Versicherten Kinder bis 14 Jahre oder behinderte Kinder leben. |
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