Damit kleinen Wirbelwinden nichts in die Hose geht!

Kinder sind lebhaft, tollen herum und haben Spaß. Natürlich haben die kleinen Racker dabei kein Auge für eventuelle Gefahren oder Risiken. Da kann es schon mal passieren, dass sie ihrem Schutzengel entwischen und etwas passiert. Wenn Sie dann nur eine gesetzliche Unfallversicherung haben, kann es auch finanziell wehtun.

 
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Was tut die private Unfallversicherung für Kinder?

Warum sollten Sie sich mit kleinen Leistungen für kleine Leute zufrieden geben? Gerade unsere Kleinsten haben es verdient, die bestmögliche Vorsorge zu bekommen. Auch wenn Sie als Eltern noch so verantwortungsvoll sind, können Sie Ihre Kinder nicht ständig im Blick haben. Sorgen Sie vor und sichern Sie Ihre Kinder für den Notfall optimal ab.

Kleine Leistungen der Sozialversicherungen:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Kinder kein Krankengeld
     
  • Die Geldleistungen aus der Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen für den tatsächlichen Pflegeaufwand nicht aus
     
  • Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt für Kinder keine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur im Kindergarten oder in Kindertagesstätten, in der Schule sowie auf dem jeweiligen Hin- und Rückweg. In der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz
     
  • Eine Unfall-Rente wird erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 % gezahlt
     
  • In der Freizeit – hier passieren 70 % der Unfälle mit Kindern – besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz


 

 

Große Leistung der privaten Unfallversicherung:

  • Sicherheit rund um die Uhr und weltweit
     
  • Sofortiger Versicherungsschutz
  • Keine Verrechnung mit Leistungen anderer Versicherungsträger
     
  • Wenn etwas passiert, gibt es Geld ab jedem messbaren Grad der Invalidität und bei Unfalltod
     
  • Verbesserte Übergangsleistung
     
  • Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld
     
  • Bergungskosten bis 10.000 Euro

Woran keiner denken will ...

Ein Unfall kann das Leben Ihres Kindes und Ihrer Familie grundlegend verändern! Invalidität, Umstellung der Familienorganisation, Finanzierung von besonderen Schul- und Ausbildungseinrichtungen führen mitunter zu immensen finanziellen Belastungen. Eventuell müssen aufwändige Spezialtherapien, behindertengerechte Umbauten finanziert werden oder es wird Hilfe im Haushalt benötigt. Diese aus einer Invalidität entstehenden Kosten sind nicht zu unterschätzen.

 
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Leistungen, die wirklich weiter helfen

Mit unserer Unfallversicherung für Ihr Kind haben Sie einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Risiken eines Unfalls. Unsere Leistungen sichert Sie und Ihre Familie finanziell ab.

 

Unsere Leistungen sichern Sie und Ihre Familie finanziell ab:

  • Ihr Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr und weltweit
     
  • Wenn etwas passiert, gibt es Geld ab jedem messbaren Grad der Invalidität und bei Unfalltod
     
  • 24h Hotline für Serviceleistungen
 

Invaliditätssumme

Die vereinbarte Invaliditätssumme sorgt dafür, dass Ihr Kind bei bleibenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine einmalige Geldleistung erhält.

 

Todesfallleistung

Für den Fall, dass ein Unfall oder die direkten Unfallfolgen innerhalb eines Jahres zum Tode Ihres Kindes führen, kann eine Todesfallleistung vereinbart werden.

 

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe legt fest, zu welchem Prozentsatz Ihr Kind Invalide ist. Zum Beispiel wird der Verlust eines Zeigefingers mit 10 % Invalidität beurteilt, der Verlust der Sehkraft auf einem Auge mit 50 %. Von der Einstufung der Invalidität hängt dann der Betrag ab, der von der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt wird. Wenn Sie eine Progression für Ihr Kind einschließen, steigen die Leistungen mit der Höhe der Invalidität überproportional an.

 

Progression

Sie können in die Unfallversicherung für Ihr Kind eine Progression einschließen. Dadurch werden die unterschiedlichen Stufen der Invalidität nach oben hin stärker gewichtet, d. h. eine höhere Invalidität wird mit höheren Invaliditätssummen versorgt. Die Einstufung der Invalidität nimmt der behandelnde Arzt vor.

 

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes nach einem Unfall Ihres Kindes zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld, maximal für drei Jahre. Zusätzlich bekommen Sie ein Genesungsgeld, und zwar für die gleiche Anzahl von Tagen, die Ihr Krankenhausaufenthalt gedauert hat, maximal 100 Tage.

 

Kosmetische Operationen

Entsteht nach einem Unfall und nach Abschluss der Heilbehandlung der Bedarf an kosmetischen Operationen, übernehmen wir die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

 

Bergungskosten

Zusätzliche Bergungskosten in Folge eines Unfalls sind beitragsfrei bis 10.000 Euro mitversichert.

Übrigens: Informationen zur Risikodifferenzierung nach Geschlecht erhalten Sie auf der Internetseite des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unter www.gdv.de.