-
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)
Ohne Selbstbehalt und ohne Reise-Abbruch
Sichern Sie sich ab, falls Ihr Urlaub krankheitsbedingt ins Wasser fällt. Mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bleiben Sie nicht auf anfallenden Kosten sitzen – und das ganz ohne Selbstbehalt.
- Was ist mit "Selbstbehalt" und "Abbruch" gemeint?
-
-
- Gibt es auch Fälle, in denen ich ein kostenloses Rücktrittsrecht habe?
-
-
- Wie hoch darf die Entschädigung sein, die der Reiseveranstalter verlangt, wenn ich von der Reise zurücktrete?
-
-
- Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
-
-
- Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
-
-
- Ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit – kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
-
-
- Kann ich meine Reise abbrechen, wenn zu Hause etwas passiert?
-
-
- Wie lange kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
-
-