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Jahres-Reiserücktrittsversicherung (JRRV)
Ohne Selbstbehalt und mit Reise-Abbruch
Sichern Sie sich ab, falls Ihr Urlaub krankheitsbedingt ins Wasser fällt. Mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung bleiben Sie nicht auf anfallenden Kosten sitzen – und das ganz ohne Selbstbehalt.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Stand: 01.12.2021).
- Was ist mit "Selbstbehalt" und "Abbruch" gemeint?
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- Gibt es auch Fälle, in denen ich ein kostenloses Rücktrittsrecht habe?
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- Wie hoch darf die Entschädigung sein, die der Reiseveranstalter verlangt, wenn ich von der Reise zurücktrete?
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- Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
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- Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
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- Ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit – kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
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- Kann ich meine Reise abbrechen, wenn zu Hause etwas passiert?
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- Wie lange kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
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