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Jahres-Reiserücktrittsversicherung (JRRV)
Ohne Selbstbehalt und inklusive Reise-Abbruch
Sichern Sie sich ab, falls Ihr Urlaub krankheitsbedingt ins Wasser fällt. Mit der JRRV bleiben Sie nicht auf Stornokosten sitzen – und das ohne Selbstbehalt. Und falls Sie Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen müssen, sind Sie ebenfalls versorgt.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Stand: 01.12.2021).
- Was ist mit „Selbstbehalt” und „Abbruch” gemeint?
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- In welchen Fällen kann ich meine Urlaubsreise abbrechen?
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- Gibt es auch Fälle, in denen ich ein kostenloses Rücktrittsrecht habe?
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- Wie hoch darf die Entschädigung sein, die der Reiseveranstalter verlangt, wenn ich von der Reise zurücktrete?
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- Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
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- Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
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- Ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit – kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
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- Kann ich meine Reise abbrechen, wenn zu Hause etwas passiert?
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- Wie lange kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
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