Ob Kleinbetrieb oder Mittelständler – als Unternehmer trägt man jederzeit das Risiko, in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt zu werden.
Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Sie unterstützt und auf Wunsch einen Anwalt empfiehlt. Bei allen Fragen rund um Rechtsschutz hilft Ihnen MEINRECHT.
Berechnen Sie die Kosten für den Schutz Ihrer Rechte als Firmeninhaber
Mit unserem Rechner ermitteln Sie beispielhaft Ihren Versicherungsbeitrag anhand der Mitarbeiterzahl Ihres Betriebs.
Für weitere Fragen informiert Sie Ihr Berater vor Ort gerne ausführlich. Über den Button "Anfrage senden" gelangen Sie direkt zu unserem Kontaktformular.
Im Firmen-Rechtsschutz sind folgende Bausteine versichert:
Mit unserem Arbeitgeber-, Verkehrs-, Gewerberaum- und Spezial-Straf-Rechtsschutz sind Sie gegen alle Risiken optimal abgesichert. Zusätzlich erhalten Sie den Chefbonus: Unser Privat-Rechtsschutz ist für Sie und Ihre Familie inklusive!
Millionen Streitigkeiten landen jedes Jahr vor deutschen Gerichten. Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits die Kosten – mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung – bis zur Höhe der Versicherungssumme für
Anwälte
Gerichte
Sachverständiger
Zeugen
Reisekosten
Dolmetscherkosten im Ausland
Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.
MEINRECHT Rechtsservice von A bis Z
Ihnen wurde gekündigt? Nach einem Verkehrsunfall gibt es Ärger mit dem Unfallgegner? Mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher – durch unseren Rechtsservice MEINRECHT.
Im Streitfall hören wir Ihnen aufmerksam zu, klären den Sachverhalt und sorgen für Orientierung. Mit unseren rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen den passenden Rechtsanwalt für eine telefonische Erstberatung, empfehlen Ihnen eine Kanzlei in Ihrer Nähe oder vermitteln Ihnen eine Mediation.
Wenn Sie in eine rechtlich schwierige Situation geraten, sollte MEINRECHT deshalb Ihre erste Anlaufstelle sein. Sie erreichen unseren Rechtsservice unter der Rufnummer 0211 529-5555 – in Notfällen sogar rund um die Uhr.
Mehr zum Rechtsservice von A bis Z finden Sie hier.
Ohne den richtigen Rechtsschutz kann es für Sie als Arbeitgeber schnell teuer werden. Ein Beispiel: Die Parteien eines Arbeitsrechtsstreits müssen die Kosten bis einschließlich zur 1. Instanz selbst tragen. Auch dann, wenn sie am Ende gewinnen. Mit unserem Arbeitgeber-Rechtsschutz sind diese Kosten abgesichert.
Ihr Chefbonus: Bei Abschluss von Baustein A und mindestens einem weiteren Baustein ist der Privat-Rechtsschutz für Sie und Ihre Familie inklusive.
Wer ist versichert?
Versicherungsnehmer (Inhaber/Mitinhaber)
Mitarbeiter bei Tätigkeit für den Versicherungsnehmer
Welche Leistungen sind versichert?
Die hier abgebildeten Beispiele zeigen exemplarisch, welche Kosten im Streitfall auf Sie zukommen können.
Arbeits-Rechtsschutz, inkl. AGG-Rechtsschutz* Aus betrieblichen Gründen müssen Sie einen Ihrer Mitarbeiter entlassen. Dieser ist damit nicht einverstanden und klagt vor dem Arbeitsgericht. Hiergegen möchten Sie sich wehren. Streitwert: 12.000 € | Kosten: 2.500 €
Bei einer Stellenausschreibung wird eine Bewerberin, die an einer körperlichen Behinderung leidet, abgelehnt. Sie beruft sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und fordert von Ihnen als Arbeitgeber eine Entschädigung. Streitwert: 9.000 € | Kosten: 1.900 €
Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten Gegen Ihr Unternehmen wird eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen festgesetzt. Hiergegen wollen Sie klagen. Streitwert: 8.000 € | Kosten: 1.100 €
Schadenersatz-Rechtsschutz Ihr Mitarbeiter fällt nach einem unverschuldeten Unfall fünf Wochen aus. Ihre geleistete Lohnfortzahlung möchten Sie vom Unfallverursacher zurückerstattet bekommen. Streitwert: 5.000 € | Kosten: 2.200 €
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (nur enthalten bei Abschluss von Baustein A mit mindestens einem weiteren Baustein) Das Finanzamt erkennt die Spesenabrechnungen nicht an. Zudem sei die Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer nicht korrekt veranlagt. Sie klagen vor dem Finanzgericht. Streitwert: 6.500 € | Kosten: 1.600 €
Straf-/Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz Wegen einer Unachtsamkeit Ihres Mitarbeiters wird ein anderer Mitarbeiter schwer verletzt. Ihnen wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Dies können Sie nicht hinnehmen. Kosten: 1.500 €
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Die Ordnungsbehörde wirft Ihnen vor, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Sie wehren sich dagegen. Kosten: 1.400 €
Daten-Rechtsschutz (nur enthalten bei Abschluss von Baustein A mit mindestens einem weiteren Baustein) Ein Kunde hat Sie wegen angeblicher Weitergabe seiner persönlichen Daten angezeigt. Es wird ein Strafverfahren gegen Sie als verantwortlichen Geschäftsführer eingeleitet. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt. Kosten: 1.400 €
*AGG-Rechtsschutz = Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichhandlungsgesetz (AGG); AGG-Rechtsschutz ist nur bei Abschluss von Baustein A mit mindestens einem weiteren Baustein enthalten.
Nach Verkehrsunfällen kommt es häufig zu Streitigkeiten. Aber auch Kauf-, Leasing- und Reparaturverträgen sind oft Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen. Mit unserem Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen sind die Kosten eines solchen Rechtsstreits abgesichert.
Ihr Chefbonus: Bei Abschluss von Baustein A und mindestens einem weiteren Baustein ist der Privat-Rechtsschutz für Sie und Ihre Familie inklusive.
Wer oder was ist versichert?
Versicherungsnehmer (Inhaber/Mitinhaber) als
Eigentümer oder Halter der auf ihn zugelassenen Fahrzeuge
Mieter oder berechtigter Fahrer fremder Fahrzeuge
Fahrgast
Fußgänger
Radfahrer
Berechtigte Fahrer und Insassen (z.B. Mitarbeiter) der versicherten Fahrzeuge
Wird nur Baustein V (Verkehrs-Rechtsschutz) abgeschlossen, ist lediglich die beantragte Anzahl der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Kraftfahrzeuge versichert. In Kombination mit Baustein A (Arbeitgeber-Rechtsschutz) sind alle auf die Firma zugelassenen Fahrzeuge mitversichert.
Welche Leistungen sind versichert? Die hier abgebildeten Beispiele zeigen exemplarisch, welche Kosten im Streitfall auf Sie zukommen können. Schadenersatz-Rechtsschutz Ihr Mitarbeiter hatte einen Verkehrsunfall. Der beteiligte Unfallgegner beharrt auf seiner Unschuld. Sie wollen Ihren Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Streitwert: 10.000 € | Kosten: 3.400 €
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Sie erwerben einen neuen Geschäftswagen für 50.000 €. Aufgrund einer Vielzahl von Mängeln sind Sie an dem „Montagsauto“ nicht mehr interessiert und wollen gerichtlich die Wandlung durchsetzen. Streitwert: 50.000 € | Kosten: 10.000
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Ihrem Mitarbeiter wird vorgeworfen, bei Rot über die Ampel gefahren zu sein. Er bestreitet dies und möchte dagegen vorgehen. Kosten: 800 €
Straf-Rechtsschutz Sie oder Ihr Mitarbeiter sollen mit dem Firmentransporter ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Es wird wegen Unfallflucht ermittelt. Hiergegen möchten Sie sich wehren. Kosten: 1.000 €
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Sie werden verpflichtet, für ein Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen. Damit sind Sie nicht einverstanden. Streitwert: 4.800 € | Kosten: 1.100 €
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Ihr Firmenwagen wurde bei der Kfz-Steuer falsch eingestuft. Nachdem das Einspruchsverfahren ohne Erfolg blieb, möchten Sie gegen diese Entscheidung vor dem Finanzgericht klagen. Streitwert: 1.000 € | Kosten: 500 €
Ganz egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer eines Gewerberaumes sind: Die Kosten für Anwälte und Gerichte im Rechtsstreit orientieren sich häufig an der Bruttojahresmiete und fallen entsprechend hoch aus. Mit unserem Gewerberaum-Rechtsschutz sind die Kosten eines Rechtsstreits abgedeckt.
Ihr Chefbonus: Bei Abschluss von Baustein A und mindestens einem weiteren Baustein ist der Privat-Rechtsschutz für Sie und Ihre Familie inklusive.
Wer oder was ist versichert?
Versicherungsnehmer (Inhaber/Mitinhaber)
Das im Versicherungsschein genannte selbst genutzte Gewerbeobjekt
Welche Leistungen sind versichert?
Die hier abgebildeten Beispiele zeigen exemplarisch, welche Kosten im Streitfall auf Sie zukommen können.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Sie werden mit Nebenkosten belastet, die der Höhe nach unberechtigt sind. Sie möchten die Forderung abwehren. Streitwert: 2.000 € | Kosten: 1.100 €
Ein Nachbar Ihres Unternehmens behauptet, dass die von Ihrem Grundstück ausgehenden Lärmemissionen ihn übermäßig belasten, und verlangt umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen. Sie lehnen dies ab, und der Nachbar klagt gegen Ihr Unternehmen. Sie möchten sich wehren. Streitwert: 10.000 € | Kosten: 3.500 €
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Die Grundsteuer wurde nach Ihrer Ansicht durch die Behörde falsch berechnet. Sie legen gegen den Bescheid Einspruch ein. Die Behörde geht jedoch nicht auf Ihre Argumentation ein. Hiergegen erheben Sie Klage. Streitwert: 10.000 € | Kosten: 3.800 €
Unternehmer, Selbstständige und Geschäftsführer bewegen sich mit ihren Entscheidungen täglich auf dünnem Eis. Das gilt vor allem, wenn es um das Thema Strafrecht geht. Denn schon ein anonymer Vorwurf – berechtigt oder nicht – reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt. Vom Vorwurf der Steuerhinterziehung über Betriebsunfälle bis zu Umweltdelikten … Hier hilft Ihnen der Spezial-Straf-Rechtsschutz, insbesondere auch beim Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens oder Verbrechens.
Ihr Chefbonus: Bei Abschluss von Baustein A und mindestens einem weiteren Baustein ist der Privat-Rechtsschutz für Sie und Ihre Familie inklusive.
Wer oder was ist versichert?
Versicherungsnehmer (Inhaber/Mitinhaber)
Mitarbeiter bei Tätigkeit für den Versicherungsnehmer; auch freie Mitarbeiter, Mitarbeiter von Fremdfirmen und Zeitarbeitskräfte sowie die Organmitglieder (z.B. Vorstand) des Versicherungsnehmers
Welche Leistungen sind versichert? Die hier abgebildeten Beispiele zeigen exemplarisch, welche Kosten im Streitfall auf Sie zukommen können. Straf-/Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz Sie stehen im Verdacht, Schwarzarbeiter zu beschäftigen. Des Weiteren sollen Lohnabrechnungen der deutschen Stammmitarbeiter fingiert und geleistete Überstunden „brutto für netto“ ausgezahlt worden sein. Es besteht der Verdacht des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte ohne Arbeitsgenehmigung und des Betruges zum Nachteil der Sozialversicherung. Die Schwerpunktabteilung „Wirtschaftsstraftaten“ der Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Sie als Geschäftsführer und den verantwortlichen Personalchef ein. Schließlich wird eine Einstellung des Verfahrens erzielt. Kosten: 25.000 €
Auf dem Betriebsgelände wird ein Fass mit Lösungsmitteln beschädigt und läuft aus. Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Umweltgefährdung eingeleitet. Kosten: 7.000 €
Ihnen wird Steuerhinterziehung im Rahmen der selbständigen Tätigkeit vorgeworfen. Sie müssen sich gegen den Vorwurf verteidigen. Kosten: 20.000 €
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Wegen einer Unachtsamkeit Ihres Mitarbeiters wird ein anderer Mitarbeiter lebensgefährlich verletzt. Ihnen wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Sie nehmen sich einen Anwalt. Kosten: 4.000 €
Was leistet der Forderungsservice Wer im Arbeitgeber-Rechtsschutz versichert ist erhält eine besondere Serviceleistung: unseren Forderungsservice zur Beitreibung fälliger, nicht in Frage gestellter (so genannter unbestrittener) Forderungen. Damit Sie sich auf Wichtigeres konzentrieren können – auf Ihr Geschäft. Der Forderungsservice umfasst
Außergerichtliche Zahlungsaufforderung an Schuldner
Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens einschließlich Beantragung von Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid inklusive vorherigem Insolvenzcheck
Prüfung der Zwangsvollstreckung nach Insolvenz/Prüfung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Darüber hinaus: Bearbeitung von Einwendungen des Schuldners, Abschluss und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen,
Überwachung der Zahlungseingänge und Fremdgeldauszahlung
Partner der ÖRAG Der Forderungsservice wird durch die H&P Forderungsmanagement GmbH, einem spezialisierten und langjährigen Partner der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG durchgeführt. Servicequalität und -zeiten sind an den Kundenservice der ÖRAG angepasst.
Ablauf des Forderungseinzugs Ansprechpartner für die Vermittlung des Forderungsservices ist MEINRECHT – Rechtsservice von A bis Z unter 0211 529-5555. Sie erhalten Zugang zu einer Onlineformular, in das Sie Daten zu Gläubiger, Schuldner und Forderung eintragen können. Die Folgebearbeitung und der Austausch mit Ihnen bis zur Überweisung des Forderungsbetrags werden über unseren Dienstleistungspartner, H&P Forderungsmanagement im Forderungsservice gewährleistet. Außergerichtliche Einwendungen werden durch den Dienstleister begleitet. Erhebt der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch, folgt die Rückverweisung an MEINRECHT zwecks Anwaltsempfehlung und/oder telefonischer Rechtsberatung, soweit vom Versicherungsnehmer gewünscht.
Vorteile für den Kunden
Abgabe eines zeitintensiven und lästigen Themas: Sparen Sie Zeit und Geld!
Unser Dienstleister hat jahrzehntelange Erfahrung und er bleibt während des gesamten Ablaufs ihr direkter Ansprechpartner.
Die Anzahl der einzutreibenden Forderungen ist nicht begrenzt.
Kosten des Forderungsservice Grundsätzlich ist im Erfolgsfall der Forderungsservice für Sie kostenfrei. Sollten Sie vorsteuerabzugsberechtigt sein, müssen Sie jedoch die Mehrwertsteuer für angefallene Gebühren/Auslagen übernehmen. Ist die Beitreibung erfolglos, haben Sie für die verauslagten Drittkosten, wie bspw. Gerichtskosten und Porto, aufzukommen. Veranlassen Sie selbst den Abbruch der Bearbeitung, so tragen Sie die bis dahin angefallenen Auslagen und Gebühren (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Wichtig: Unser Dienstleister muss Schritte, durch die darüber hinausgehende Kosten entstehen, im Vorfeld mit Ihnen abstimmen.
Eine rechtliche Auseinandersetzung trifft Sie meist aus heiterem Himmel. Der Rechtsschutz der ÖRAG schützt Sie vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits. Wir bei MEINRECHT sind darüber hinaus auch persönlich für Sie da, wenn es darauf ankommt. Denn schnelle und kompetente Unterstützung ist in rechtlichen Angelegenheiten besonders wichtig.
Ihnen wurde gekündigt? Nach einem Verkehrsunfall gibt es Ärger mit dem Unfallgegner? Oder Sie haben ein anderes juristisches Problem? Mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher – durch die Experten von MEINRECHT. Im Rechtsschutzfall begleitet MEINRECHT Sie und sorgt mit seinen rund 100 Juristen für Orientierung. Wenn Sie in eine rechtlich schwierige Situation geraten, sollte MEINRECHT deshalb Ihre erste Anlaufstelle sein. Sie erreichen unseren Rechtsservice unter der Rufnummer 0211 529-5555 – in Notfällen sogar rund um die Uhr.
Prüfung der Kostenübernahme und Einschätzung der Erfolgsaussichten Schnell und kompetent: Mit unseren rund 100 Juristen prüfen wir bei MEINRECHT sofort den Versicherungsschutz, schätzen die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen den passenden Rechtsanwalt für eine telefonische Erstberatung, empfehlen Ihnen eine Kanzlei in Ihrer Nähe oder vermitteln Ihnen eine Mediation.
Ein Rechtsanwalt ganz in Ihrer Nähe Sie möchten gerne persönlich mit einem Anwalt sprechen? Auf Wunsch benennen wir erfahrene Anwälte aus unserem leistungsstarken Netzwerk für einen Termin vor Ort. Diese sorgfältig ausgewählten Spezialisten beraten Sie ausführlich und regeln alles Weitere für Sie. Termine in den benannten Kanzleien erhalten Sie in der Regel ohne Wartezeiten.
Alternativ können Sie sich jederzeit an die Kanzlei Ihres Vertrauens wenden – denn Sie genießen die freie Anwaltswahl.
Immer ohne Selbstbeteiligung Haben Sie eine Frage, die von einem Rechtsanwalt telefonisch geklärt werden kann? Gerne vermittelt MEINRECHT Sie an eine qualifizierte Anwaltskanzlei zur telefonischen Erstberatung*. In vielen Fällen kann Ihnen so auch ohne einen zeitintensiven Besuch beim Anwalt geholfen werden. Eine Selbstbeteiligung fällt bei der telefonischen Erstberatung nicht an.
Übrigens: Eine telefonische Erstberatung* erhalten Sie zu allen rechtlichen Fragestellungen – auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Fällen. So oft Sie Hilfe benötigen.
In rechtlichen Notsituationen, wie z. B. bei einem Verkehrsunfall mitten in der Nacht, steht Ihnen mit dem Anwalts-Notruf ein niedergelassener Anwalt rund um die Uhr für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung. Dieser Service ist über die 24-Stunden-Anwalts-Notruf-App, aber auch telefonisch über MEINRECHT zu erreichen.
*Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
Vertragen statt streiten In passenden Fällen bieten wir Ihnen die Vermittlung eines Mediationsverfahrens, bei dem auf freiwilliger Basis ein neutraler Konfliktlöser (Mediator) zwischen Ihnen und der anderen Partei vermittelt. So kann auch ohne Einschaltung von Anwälten eine für beide Seiten akzeptable Einigung erzielt werden. Eine Selbstbeteiligung fällt bei der Mediation nicht an.
Schnell, einfach und unkompliziert, das ist unser Service. Sie haben eine Frage, haben einen Beratungswunsch oder möchten direkt einen Termin vereinbaren - dann schreiben Sie uns.