Die Umwelt-Haftpflichtversicherung muss, wenn derartige Risiken vorhanden sind, als separater Vertrag zusätzlich zur Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Als Inhaber bestimmter Anlagen sind Sie nach dem Gesetz zum Schadenersatz auch ohne Verschulden verpflichtet, wenn durch Umweltwirkungen ihrer Anlagen andere zu Schaden kommen.
Ein Haftpflichtschaden bedeutet für Sie einen Vermögensverlust und kann sogar existenzbedrohend sein. Sie möchten sich und Ihren Betrieb daher vor den finanziellen Folgen schützen.
Durch diese Form der Absicherung können Personen- und Sachschäden sowie bestimmte Vermögensschäden, die durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser entstehen, versichert werden.