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Rechtsschutz bedeutet Existenzschutz. Wer in der Landwirtschaft tätig ist, sollte sich nicht von einem teuren Rechtsstreit um die Früchte seiner Arbeit bringen lassen. Dies ist schnell passiert, gerade in Zeiten eines immer dichter werdenden Paragraphendschungels. Unser Rechtsschutz übernimmt hier die Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren.

Unser Landwirte-Rechtsschutz unterstützt Sie beispielsweise, wenn:

  • die von Ihnen gekauften Ferkel erkranken und Sie vom Verkäufer Ihr Geld zurückfordern möchten.
  • Sie nach mehreren missglückten Reparaturversuchen Ihres neuen Geländewagens die Erstattung des Kaufpreises verlangen möchten.
  • Düngemittel in einen nahe gelegenen Teich sickert und gegen Sie Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung erstattet wird.
  • Sie der Beschäftigung von Schwarzarbeitern bezichtigt werden.
  • Inkl. Cross-Compliance-Rechtsschutz (bei Streit um die Rückzahlung von EU-Mitteln)

 

Ihr Vorteil: Bei Abschluss des Landwirte-Rechtsschutzes ist der Privat-Rechtsschutz für Sie und Ihre Familie inklusive. Dieses gilt auch für Mitinhaber / Altenteiler / Hoferbe, bei Wohnsitz in räumlicher Nähe (gleicher Ort) des Versicherungsnehmers.
Inklusive Rechtsschutz für telefonische Erstberatung.

Berechnen Sie die Kosten für den Schutz Ihrer Rechte als Landwirt

Mit unserem Rechner ermitteln Sie beispielhaft Ihren Versicherungsbeitrag anhand der gesamten Hektar-Größe Ihre Betriebs.

Für weitere Fragen informiert Sie Ihr Berater vor Ort gerne ausführlich. Über den Button "Anfrage senden" gelangen Sie direkt zu unserem Kontaktformular.

 

Im Landwirte-Rechtsschutz sind folgende Bausteine versichert:

  • Arbeitgeber-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Gewerberaum-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz

Unsere Landwirte-Rechtsschutz-Leistungen im Überblick

Wer oder was ist versichert?
  • Der Landwirte-Rechtsschutz umfasst folgende Bausteine:

    • Arbeitgeber-Rechtsschutz
    • Verkehrs-Rechtsschutz
    • Gewerberaum-Rechtsschutz
    • Spezial-Straf-Rechtsschutz
Allgemeine Leistungen im Landwirte-Rechtsschutz
    • Versicherungsnehmer (Inhaber)
    • Mitinhaber*
    • Altenteiler*
    • Hoferbe*
    • Mitarbeiter bei Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
    • Alle für den Betrieb des landwirtschaftlichen Unternehmens zugelassenen Kraftfahrzeuge einschließlich nicht zulassungspflichtiger Arbeitsmaschinen
    • Bis zu sechs Gästezimmer oder drei Ferienwohnungen auf dem Hof
    • Bis zu acht Pensionspferdeboxen
    • Streitigkeiten aus dem Verkauf erneuerbarer Energie von Photovoltaikanlagen bis zu einer Gesamtleistung von 100 KW/P bzw. Biogasanlagen bis zu einer Leistung von 150 KW
    • Gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe bis zu einem Gesamtumsatz von 20.000 €

      * auf dem Hof oder in räumlicher Nähe wohnend
Welche Leistungen sind versichert?
  • Arbeits-Rechtsschutz
    Sie müssen einen Ihrer Mitarbeiter entlassen. Dieser ist damit nicht einverstanden und klagt vor dem Arbeitsgericht. Hiergegen möchten Sie sich wehren.
    Kosten: 1.600 €

    AGG-Rechtsschutz vor Gerichten*
    Sie suchen per Zeitungsanzeige "Erntehelfer – bevorzugt aus Osteuropa“. Eine abgelehnte deutsche Bewerberin klagt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, da sie meint, wegen ihrer Herkunft nicht eingestellt worden zu sein.
    Kosten: 2.000 €

    *AGG-Rechtsschutz = Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
    Sie sollen die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt haben. Eine Nachzahlung ist festgesetzt. Dagegen klagen Sie.
    Kosten: 1.700 €

    Schadenersatz-Rechtsschutz
    Ihr Mitarbeiter fällt nach einem unverschuldeten Unfall für fünf Wochen aus. Ihre geleistete Lohnfortzahlung möchten Sie vom Unfallverursacher zurückerstattet bekommen.
    Kosten: 2.200 €

    Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    Die von Ihnen gekauften Ferkel leiden an einer Krankheit und gehen ein. Sie fordern von dem Verkäufer Ihr Geld zurück.
    Kosten: 2.200 €

    Ihr neuer Geländewagen steht mehr in der Werkstatt als auf Ihrem Hof. Nach mehreren missglückten Reparaturversuchen fordern Sie die Erstattung des Kaufpreises.
    Kosten: 4.900 €

    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Die Ordnungsbehörde wirft Ihnen vor, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Sie wehren sich dagegen.
    Kosten: 1.400 €

    Ihnen wird vorgeworfen, bei Rot über die Ampel gefahren zu sein. Sie möchten sich gegen den Vorwurf wehren.
    Kosten: 800 €

    Straf-/Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz
    Durch Überdüngung soll es an einem nahegelegenen Teich zu einen Fischsterben gekommen sein. Es wird Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung erstattet. Hiergegen möchten Sie sich wehren.
    Kosten: 1.500 €

    Ihr Mitarbeiter soll mit dem Traktor beim Rangieren ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Es wird wegen Unfallflucht ermittelt. Er möchte sich dagegen wehren.
    Kosten: 1.000 €

    Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
    Sie haben einen Teil Ihrer Grundstücksfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Der Pächter zahlt den Pachtzins nicht. Sie müssen Ihren Anspruch durchsetzen.
    Kosten: 1.100 €

    Mit einem benachbarten Landwirt gibt es Unstimmigkeiten über den Grenzverlauf. Er nutzt Flächen, die zum Teil Ihnen gehören. Hiergegen gehen Sie vor.
    Kosten: 1.400 €

    Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    Das Finanzamt verlangt eine Nachzahlung für die von Ihnen beschäftigten Erntehelfer. Hiergegen möchten Sie klagen.
    Kosten: 1.600 €

Was wird gezahlt?
  • Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits die Kosten - mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung - in unbegrenzter Höhe für

    • Anwälte
    • Gerichte
    • Sachverständige
    • Zeugen
    • Reisekosten
    • Dolmetscherkosten im Ausland

    Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.

Cross-Compliance-Rechtsschutz
  • Seit 2005 knüpft die Europäische Union ihre landwirtschaftlichen Subventionen an strenge Umweltstandards. Diese Verknüpfung nennt sie Cross Compliance. Mit systematischen sowie anlassbezogenen Kontrollen prüft sie, ob die Betriebe ihre Vorgaben einhalten. Verstöße werden mit Kürzungen bis hin zur vollständigen Rückforderung der Fördermittel geahndet. Schützen Sie sich vor diesem unkalkulierbaren Risiko. Denn wer weiß schon sicher, dass er bei den vielzähligen Brüsseler Verpflichtungen nichts übersehen hat?

    Kürzt die EU im Rahmen des Cross Compliance Ihre Direktzahlungen, stehen wir Ihnen zur Seite. Unser Cross-Compliance-Rechtsschutz unterstützt Sie in verwaltungsrechtlichen Verfahren bei einem tatsächlichen oder behaupteten Verstoß in den Bereichen*:

    • Umwelt
    • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
    • Tiergesundheit
    • Tierschutz

    * gemäß Verordnung (EG) 1782/2003, Art. 2d und Art. 3 bis 5

    Ihr erstklassiger Versicherungsschutz gilt:

    • Bei Fahrlässigkeit (nicht bei Vorsatz)
    • Für den außergerichtlichen Bereich
    • Für den gerichtlichen Bereich
    • Mit unbegrenzter Versicherungssumme

MEINRECHT

Rechtsservice von A bis Z
  • Eine rechtliche Auseinandersetzung trifft Sie meist aus heiterem Himmel. Der Rechtsschutz der ÖRAG schützt Sie vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits. Wir bei MEINRECHT sind darüber hinaus auch persönlich für Sie da, wenn es darauf ankommt. Denn schnelle und kompetente Unterstützung ist in rechtlichen Angelegenheiten besonders wichtig.

    Ihnen wurde gekündigt? Nach einem Verkehrsunfall gibt es Ärger mit dem Unfallgegner? Oder Sie haben ein anderes juristisches Problem? Mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher – durch die Experten von MEINRECHT. Im Rechtsschutzfall begleitet MEINRECHT Sie und sorgt mit seinen rund 100 Juristen für Orientierung. Wenn Sie in eine rechtlich schwierige Situation geraten, sollte MEINRECHT deshalb Ihre erste Anlaufstelle sein. Sie erreichen unseren Rechtsservice unter der Rufnummer 0211 529-5555 – in Notfällen sogar rund um die Uhr.

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Prüfung der Kostenübernahme und Einschätzung der Erfolgsaussichten
    Schnell und kompetent: Mit unseren rund 100 Juristen prüfen wir bei MEINRECHT sofort den Versicherungsschutz, schätzen die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

    Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen den passenden Rechtsanwalt für eine telefonische Erstberatung, empfehlen Ihnen eine Kanzlei in Ihrer Nähe oder vermitteln Ihnen eine Mediation.

     

Anwaltsempfehlung
  • Ein Rechtsanwalt ganz in Ihrer Nähe
    Sie möchten gerne persönlich mit einem Anwalt sprechen? Auf Wunsch benennen wir erfahrene Anwälte aus unserem leistungsstarken Netzwerk für einen Termin vor Ort. Diese sorgfältig ausgewählten Spezialisten beraten Sie ausführlich und regeln alles Weitere für Sie. Termine in den benannten Kanzleien erhalten Sie in der Regel ohne Wartezeiten.

    Alternativ können Sie sich jederzeit an die Kanzlei Ihres Vertrauens wenden – denn Sie genießen die freie Anwaltswahl.

     

Telefonische Rechtsberatung
  • Immer ohne Selbstbeteiligung
    Haben Sie eine Frage, die von einem Rechtsanwalt telefonisch geklärt werden kann? Gerne vermittelt MEINRECHT Sie an eine qualifizierte Anwaltskanzlei zur telefonischen Erstberatung*. In vielen Fällen kann Ihnen so auch ohne einen zeitintensiven Besuch beim Anwalt geholfen werden. Eine Selbstbeteiligung fällt bei der telefonischen Erstberatung nicht an.

    Übrigens: Eine telefonische Erstberatung* erhalten Sie zu allen rechtlichen Fragestellungen – auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Fällen. So oft Sie Hilfe benötigen.

    In rechtlichen Notsituationen, wie z. B. bei einem Verkehrsunfall mitten in der Nacht, steht Ihnen mit dem Anwalts-Notruf ein niedergelassener Anwalt rund um die Uhr für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung. Dieser Service ist über die 24-Stunden-Anwalts-Notruf-App, aber auch telefonisch über MEINRECHT zu erreichen.

    *Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

Mediation
  • Vertragen statt streiten
    In passenden Fällen bieten wir Ihnen die Vermittlung eines Mediationsverfahrens, bei dem auf freiwilliger Basis ein neutraler Konfliktlöser (Mediator) zwischen Ihnen und der anderen Partei vermittelt. So kann auch ohne Einschaltung von Anwälten eine für beide Seiten akzeptable Einigung erzielt werden. Eine Selbstbeteiligung fällt bei der Mediation nicht an.

MEINRECHT

0211 529-5555

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
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  • Mediation

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de

E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073

Rechtsschutzfall? – Wir sagen Ihnen sofort wie es weiter geht.

MEINRECHT
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