- Warum brauche ich eine zusätzliche Haftpflichtversicherung und was kostet sie?
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Schäden, die durch versicherungspflichtige Elektro-Scooter an Anderen verursacht werden, sind nicht über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Der Grund: Der Nutzer muss keine eigene Kraft zur Fortbewegung aufwenden. Deshalb gelten E-Scooter als Kraftfahrzeuge - Für sie muss daher eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.Für E-Scooter kostet der Haftpflicht-Versicherungsschutz bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig nur 25,- Euro im Jahr. Für das laufende Jahr verringert sich der Beitrag anteilig, der Mindestbeitrag beträgt jedoch stets 15 Euro.
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- Was deckt eine Teilkaskoversicherung ab und was kostet sie?
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Der Teilkaskoschutz deckt - ähnlich wie bei Auto oder Motorrad - folgendes ab:• Brand
• Explosion
• Hagel- und Sturmschäden
• Blitzschlag
• Überschwemmung
• Kurzschluss
• Diebstahl
• Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller ArtDer Teilkaskoschutz für E-Scooter mit 150 Euro Selbstbeteiligung kostet bei uns nur 19 Euro im Jahr. Für das laufende Jahr verringert sich der Beitrag anteilig, der Mindestbeitrag für Haftpflicht und Teilkasko beträgt jedoch stets 15 Euro.
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- Wie bekomme ich meine Versicherungsplakette und wie lange dauert der Antragsprozess?
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Eine Versicherung kann in jeder unserer rund 160 Geschäftsstellen abgeschlossen werden - danach kann man die Versicherungsplakette direkt mitnehmen!
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- Welche Anforderungen werden an E-Scooter gestellt?
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Grundsätzlich können nur E-Scooter mit einer gültigen Betriebserlaubnis versichert werden - dies sollte man schon bei Kauf beachten!Außerdem muss der E-Scooter über folgende Sicherheitseinrichtungen verfügen:• Eine Lenk- bzw. Haltestange
• Ein Vorder-, Rück- und Bremslicht
• Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
• Eine helltönende GlockeDafür entfällt die Helmpflicht, und auch einen Blinker muss ein E-Scooter nicht haben - die Richtung wird wie beim Fahrrad per Handzeichen angezeigt.
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- Welche Anforderungen muss ich erfüllen?
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Zum Führen eines E-Scooters im Straßenverkehr ist kein Führerschein nötig, man muss allerdings mindestens 14 Jahre alt sein. Es darf auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss man auf die Fahrbahn ausweichen - auch außerorts! Ausnahmen werden durch entsprechende Schilder angezeigt.
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Unser Versicherungsschutz für die in Deutschland seit letztem Jahr zugelassenen E-Scooter ist ab sofort verfügbar. Doch wofür braucht man überhaupt eine zusätzliche Versicherung und welche Bedingungen müssen erfüllt werden? Alle wichtigen Infos finden Sie in unserem FAQ!
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