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Wie funktioniert das GenerationenDepot?
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Mit dem GenerationenDepot können Sie schon heute sichergehen, dass Ihr Vermögen im Erbfall in vertrauensvolle Hände übergeht. Sie zahlen einfach einen Einmalbetrag in eine Lebensversicherung ein und wählen eine oder mehrere Personen, die Sie begünstigen möchten.Natürlich ist Ihr Geld im GenerationenDepot sicher angelegt – lebenslang und lukrativ. Trotzdem bleiben Sie weiterhin flexibel: Sie können Geld aus dem GenerationenDepot entnehmen, Aufstockungen vornehmen und jederzeit die begünstigten Personen ändern. Eine sinnvolle Anlage, mit der Sie das, was Sie geschaffen haben, schon heute sicher an die nächste Generation weitergeben können.
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Investieren Sie in vielfältige Vorteile
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Sicherheit und Rendite
- Im Erbfall in den ersten drei Jahren erhält der Begünstigte den Einmalbeitrag zuzüglich vorhandener Überschüsse.
- Im Erbfall ab dem vierten Jahr wird das vorhandene Vertragsguthaben plus fünf Prozent des Einmalbeitrags zuzüglich vorhandener Überschüsse ausgezahlt.
Flexibilität- Sie können aus dem Vertrag Kapital entnehmen oder Ihr GenerationenDepot durch Zahlung weiterer Einmalbeiträge aufstocken.
- Sie können einen oder mehrere Begünstigte frei wählen und diese auch jederzeit ändern. Begünstigen Sie z. B. Ihre Kinder, Ihre Enkel oder auch familienfremde Personen – die gesetzliche Erbfolge müssen Sie nicht beachten.
Liquidität- Die Leistung bei Tod wird sofort ausbezahlt, sodass die Begünstigten schnell über das Kapital verfügen, um z. B. für Erbschaftsteuer oder Ausgleichszahlungen aufzukommen.
Steuervorteile- Während der Laufzeit sind Erträge steuerfrei. So profitieren Sie vom Zinseszins-Effekt.
- Die Leistung bei Tod ist einkommensteuerfrei. Lediglich die Erbschaftsteuer ist zu entrichten – und das auch nur, wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind.
Persönliche Freibeträge Steuerklasse I Ehegatten 500.000 Euro Kinder 400.000 Euro Enkelkinder 200.000 Euro Übrige Personen der Steuerklasse I (z.B. Eltern, Großeltern bei Erwerben des Todes wegen) 100.000 Euro Steuerklasse II Eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro Eltern / Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten / Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, geschiedene Ehegatten 20.000 Euro Steuerklasse III Sonstige Personen (alle Erwerber, die nicht zu den Steuerklassen I und II rechnen) 20.000 Euro Stand: 01.01.2018
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