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BasisRente - mit weniger Steuern zur höheren Rente
Sie wollen die schönen Dinge, die Ihnen das Leben nach Ihrer aktiven Berufsphase bietet, finanziell sorgenfrei genießen? Wenn Sie Ihre Wünsche verwirklichen wollen, müssen Sie privat vorsorgen. Denn dafür reicht die gesetzliche Rente allein nicht aus, sofern sie überhaupt vorhanden ist.
Der Staat unterstützt mehr und mehr die private Vorsorge. Besonders vorteilhaft – vor allem für Selbstständige und Personen mit hohem persönlichen Steuersatz – ist die staatliche Rürup-Förderung, die Sie sich mit unserer Basis-Rente sichern können. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar und führen zu Steuerminderungen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Basisversorgung werden schrittweise steuerlich gefördert.
Der maximal förderungsfähige Höchstbetrag liegt aktuell bei jährlich 24.305 Euro für Ledige und 48.610 Euro für Verheiratete.** Im Jahr 2019 bleiben 88% der Beiträge für die gesetzliche und private Altersvorsorge steuerfrei, maximal 21.389 Euro / 42.778 Euro.
Dieser Satz steigt jährlich um 2 %, so dass im Jahr 2025 die volle Steuerfreiheit von 100 % erreicht sein wird.
Der zu versteuernde Anteil Ihrer späteren Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und gilt dann lebenslang. Im Jahr 2019 beträgt dieser Anteil 78% und steigt bis zum Jahr 2040 auf 100% an.
Ihr Vorteil: In der Rentenphase fällt meist ein viel niedrigerer Steuersatz als in der aktiven Berufsphase an.
Wichtig zu wissen Die private BasisRente ist so konstruiert wie die gesetzliche Rentenversicherung. Sie ist ebenso wenig beleihbar, übertragbar oder auflösbar und die Renten müssen bis zum Lebensende laufen – eine Garantie, die es neben der gesetzlichen Rentenversicherung nur bei den Lebensversicherern gibt, mit dem zusätzlichen Vorteil von Garantiezins und Rendite.
Grundsätzlich lohnt sich die BasisRente für alle, die den Förderrahmen für ihre private Vorsorge nutzen können, also insbesondere für
Selbstständige – denn die Beiträge wirken sich vom ersten Euro an steuermindernd aus. Weitere Zuzahlungen sind möglich. Zum Beispiel wenn Sie ein besonders gutes Geschäftsjahr hatten
Gutverdienende
Freiberufler
Rentennahe Jahrgänge, die sich für eine kurze Laufzeit entscheiden
Beispiel: Mann, 35 Jahre, Versicherungsdauer 32 Jahre, Mindestleistungsdauer 10 Jahre
Monatsbeitrag BasisRente 650,00 Euro
vereinbarte monatliche Rente im Alter von 67 Jahren 717,13 Euro
Steuervorteil Die Leistungen sind im Rentenalter zu versteuern. Die steuerliche Belastung im Alter ist aber häufig niedriger als im Berufsleben.
Maximale Sicherheit für Ihren Ehepartner** Bei Tod während der Mindestleistungsdauer zahlen wir an die Hinterbliebenen eine monatliche Rente (nicht bei Tarif BaR).
*Die Leistungen aus der Überschussrente können nicht garantiert werden. Sie sind nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Stand: 2019 ** Gleichzusetzen mit eingetragenen Lebenspartnern.
Unsere Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zum Herunterladen, Nachlesen und Ausdrucken finden Sie hier: Muster-Produktinformationsblätter
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