Gefahrenquelle Rauchausbreitung

Durch thermische Effekte breitet sich der Rauch meist zuerst im Treppenhaus aus. Sollte Ihr Gebäude über keinen Rauchmelder verfügen, bringen Sie bitte als Mindestschutz einen Rauchmelder im Treppenhaus an.

Vorsorgemaßnahmen:

Grundsätzlich gilt: Das Treppenhaus ist eine Verkehrsfläche und sollte nicht zum Abstellen von Gegenständen genutzt werden. Zusätzlich:

  • Bringen Sie fluoreszierende Streifen an den Treppenstufen und Türkanten an. Das erleichtert die Orientierung ohne Licht!
  • Halten Sie Zimmertüren und Treppenabsätze frei von Gegenständen.
  • Achten Sie darauf, dass Treppenstufen über rutschfeste Beläge verfügen. Das verhindert Unfälle und sorgt im Katastrophenfall (Feuer, Leitungswasser, etc.) für eine gefahrlose Benutzung.

Verhalten im Brandfall

  • Ruhe bewahren und Mitbewohner warnen.
  • Alle Türen zum Treppenhaus, wenn möglich, schließen.
  • Haus umgehend verlassen und alle Fenster und Türen hinter sich schließen.
  • Feuerwehr unter 112 alarmieren (WER Sie sind, WO es brennt, WAS passiert ist, WIE die Situation ist).

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Versicherungsschutz:

Eine Hausratversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden durch Feuer, Brand und Blitzschlag.
Eine private Haftpflichtversicherung hilft Ihnen finanziell, wenn Sie für Folgeschäden, z.B. Löschwasserschäden, aufkommen müssen.

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