Was verbirgt sich hinter der neuen geförderten Altersvorsorge?
Das AVRG reformiert die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend. Ab 2027 entsteht eine moderne Produktwelt, die mehr Renditechancen, mehr Flexibilität und eine einfachere Förderung ermöglichen soll. Zentrales Element des AVRG ist die Förderung neuer Anlageprodukte. Mit dem AltersvorsorgeDepot können Sie künftig staatlich gefördert in Aktien und ETFs mit höherer Renditechance investieren, ohne dass eine Beitragsgarantie vorgeschrieben ist.
Welche Varianten der geförderten Altersvorsorge gibt es?
Die neue Altersvorsorge bietet mehr Flexibilität und Renditechancen und umfasst verschiedene Produktlösungen, die sich an unterschiedlichen Bedürfnissen und Anlegertypen orientieren:
Das AltersvorsorgeDepot
Das AltersvorsorgeDepot richtet sich an aktive Anleger, die Renditechancen nutzen und ihre Anlage selbst steuern wollen, etwa durch die Auswahl wachstumsorientierter ETFs und mögliche Fondswechsel.
Das StandardDepot
Das StandardDepot eignet sich für alle, die ihre Altersvorsorge bequem und strukturiert ohne großen Aufwand gestalten möchten – mit zwei Investmentfonds, abgestimmt auf das persönliche Risikoprofil und flexiblen Beiträgen.
Vorsorge mit Garantie
Wer besonderen Wert auf Sicherheit legt, wählt die Vorsorge mit Garantie: Sie bietet 80 % oder 100 % Beitragsgarantie, sorgt für Planbarkeit im Ruhestand und bleibt dabei flexibel in den Beiträgen.
Was ändert sich im Vergleich zur Riester-Rente?
Die neue Produktwelt ersetzt die Riester-Rente für Neuabschlüsse ab 2027. Sie bietet mehr Flexibilität, neue Anlageformen und modernisierte Fördermechanismen.
Wichtige Unterschiede auf einen Blick:
Mehr Renditechancen durch fonds- und aktienbasierte Lösungen
Flexiblere Ausgestaltung bei Garantie und Auszahlung
Einfachere, modernisierte Förderung
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind insbesondere Arbeitnehmer, Familien, Berufseinsteiger, Beamte sowie künftig auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Wie funktioniert die neue Förderung?
Der Mindesteigenbetrag liegt bei 120 Euro jährlich.
Gefördert werden Beiträge bis maximal 1.800 Euro pro Jahr.
Der höchstmögliche Beitrag pro Vertrag liegt bei 6.840 Euro. Der Beitragsbereich von 1.801 Euro bis 6.840 Euro ist ungefördert.
Es können maximal zwei Verträge geschlossen werden (ggf. bestehender Riester-Vertrag eingeschlossen): In jeden Vertrag dürfen max. 6.840 Euro eingezahlt werden, insgesamt also 13.680 Euro pro Jahr. Die Förderung gibt es jedoch nur einmal auf die ersten 1.800 Euro.
Die Grundförderung erfolgt einkommensunabhängig in zwei Stufen:
Für die ersten 120 bis 360 Euro Jahresbeitrag gibt es einen Zuschuss von 50 %, also maximal 180 Euro.
Für den darüber hinausgehenden Beitragsanteil bis 1.800 Euro pro Jahr gibt es einen Zuschuss von 25 %, also maximal weitere 360 Euro.
Damit beträgt die Grundzulage insgesamt maximal 540 Euro pro Jahr. Ist bei Ehepaaren nur ein Ehegatte begünstigt, beträgt die Grundzulage jedoch höchstens 175 Euro.
Hinzu kommen:
Kinderzulage: 300 Euro jährlich je kindergeldberechtigtem Kind für ein Elternteil – ab einem Mindestbeitrag von 25 Euro monatlich (darunter Kinderzulage proportional zum Beitrag)
Berufseinsteigerbonus: 200 Euro einmalig bei Einstieg bis zum 25. Lebensjahr
Sonderausgabenabzug: bis 2.340 Euro (1.800 Euro Eigenbeitrag + Zulage)
Die eingezahlten Beiträge bis max. 1.800 Euro p. a. plus erhaltene Zulagen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden.
Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?
Was für Ihren bestehenden Riester-Vertrag sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Entscheidend sind unter anderem Einkommen, Familienstand, Kinder, Laufzeit, Garantien und Risikobereitschaft.
Diese Möglichkeiten kommen grundsätzlich infrage:
Riester-Vertrag unverändert weiterlaufen lassen
Bestehende Riester-Verträge sind geschützt. Man kann sie mit der bisherigen Förderung und den bestehenden Konditionen weiterlaufen lassen. Man kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch in das neue Fördersystem wechseln.
Riester-Vertrag auf neue Förderung umstellen
Der bestehende Vertrag kann auf die neue Förderung umgestellt werden. Mit unserem Förder-Rechner lässt sich ermitteln, welche Fördersystematik für Sie vorteilhafter ist.
Wer einen zweiten, neuen Vertrag abschließt, muss zwingend auch den bestehenden Vertrag umstellen, weil beide Fördersysteme nicht nebeneinander laufen können. Das alles übernehmen wir gern für Sie. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und neuen Vertrag eröffnen
Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag jederzeit ruhen lassen. Sobald Sie einen neuen Vertrag nach dem neuen System eröffnen, scheiden Sie aus der alten Förderung aus und nehmen mit dem neuen Vertrag am neuen Fördersystem teil.
Riester-Kapital in neuen Vertrag übertragen
Bei Abschluss eines neuen geförderten Produkts kann das Guthaben aus einem alten Riester-Vertrag in das neue Produkt übertragen werden. Es können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Unsere Empfehlung
Die Reform eröffnet neue Chancen in der privaten Vorsorge. Welche Lösung am besten passt, sollte immer individuell geprüft werden – idealerweise mit unserem Förder-Rechner und persönlicher Beratung.
Wir unterstützen Sie dabei, die passende Lösung zu finden – verständlich, verlässlich und auf Ihre Ziele abgestimmt.
Wie viele Altersvorsorgeprodukte kann ich abschließen?
Es besteht die Möglichkeit, bis zu zwei neue Altersvorsorgeprodukte abzuschließen. Riester-Altverträge werden nicht mitgezählt. Mit dem Abschluss eines Neuvertrags erfolgt automatisch ein Wechsel in die neue Fördersystematik; der Bestandsschutz für den Altvertrag endet dann.