Häufigste Fragen zur Hausratversicherung

Jedes Möbelstück, jeder Gegenstand in Ihrem Haus hat für Sie einen ganz persönlichen Wert - aber auch einen finanziellen.

Häufig gestellte Fragen können Sie hier nachlesen oder bei Ihrem Berater vor Ort klären.

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    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

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Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?
  • Die Versicherung schützt vor den finanziellen Verlusten bei der Beschädigung oder Zerstörung von Hausratgegenständen.
    Die Hausratgegenstände sind gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementarereignisse, Einbruchdiebstahl, Beraubung und Vandalismus nach einem Einbruch in der Wohnung oder dem Haus des Versicherungsnehmers versichert. Glasschäden an Gebäude und Mobiliar sind nicht versichert. Gegen dieses Risiko schützt eine Haushaltsglasversicherung.
    Die Hausratversicherung ist bei Bedarf erweiterbar. So kann zum Beispiel das Risiko eines einfachen Diebstahls von Fahrrädern und Gartenmöbeln zusätzlich versichert werden - ebenso der Diebstahl von Hausratgegenständen, die sich vorübergehend im Kraftfahrzeug befinden.
Wie verbreitet ist die Hausratversicherung in Deutschland?
  • Rund 75 % aller Haushalte verfügen über eine Hausratversicherung.
Hausrat - was versteht man darunter?
  • Zum Hausrat gehören alle „beweglichen“ Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, die sich in der Wohnung oder dem Haus des Versicherungsnehmers befinden und ihm zur privaten Nutzung dienen.
    Der Besitz eines Untermieters ist zum Beispiel nicht versichert.
Welche Schäden sind mit der Hausratversicherung nicht abgesichert?
  • Generell sind durch die Hausratversicherung die versicherten Gegenstände zum Neupreis (am Tag des Schadens) versichert.
    Glasschäden an Gebäude und Mobiliar sind nicht versichert. Gegen dieses Risiko schützt eine Haushaltsglasversicherung.
    Befinden sich die Haushaltgegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung, besteht im Rahmen der Hausratversicherung Versicherungsschutz. Hier gelten jedoch besondere Entschädigungsgrenzen.
In welcher Höhe sollte ich mich versichern?
  • Die Versicherungssumme sollte den Neuwert aller in der Wohnung befindlicher Gegenstände umfassen (Vollwertversicherung).
    Im Falle einer Unterversicherung – also dann, wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der Versicherungswert – wird die Entschädigung im Schadenfall vom Versicherer gekürzt. Auf der „sicheren“ Seite sind Sie, wenn die Versicherungssumme mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt. In diesem Fall nehmen die Versicherungen bei einem Teilschaden keinen Abzug aufgrund einer eventuell bestehenden Unterversicherung vor. Die Versicherer sprechen hier von einer Unterversicherungsverzichts-Klausel.
Worauf sollte ich bei Abschluss einer Hausratversicherung achten?
  • Achten Sie bitte darauf, dass die Höhe der Versicherungssumme so vereinbart wird, dass Ihre Haushaltsgegenstände (Möbel, Garderobe, elektronische Geräte) zum Neupreis erfasst werden. Um im Schadenfall den Neupreis einzelner Hausratgegenstände belegen zu können, empfiehlt es sich, Quittungen und Belege aufzubewahren.
Welche Laufzeiten sind für eine Hausratversicherung üblich?
  • Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Die meisten Versicherungen bieten einen Preisnachlass an, wenn Kunden einer Laufzeit von drei Jahren zustimmen.
Welche Qualitätsunterschiede gibt es bei einer Hausratversicherung?
  • Die Angebote der Versicherer sind vom Preis und Versicherungsschutz her sehr unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, sich immer persönlich auf Ihre individuelle Situation beraten zu lassen.
Was möchte die Versicherung bei Abschluss von mir wissen?
  • Der Versicherer benötigt die Adresse des Versicherungsorts, die Wohnfläche in Quadratmetern, die gewünschte Versicherungssumme, die Bauart des Gebäudes, die Nutzung der Wohnung und die Angabe zu einer Vorversicherung, wenn bereits eine Hausratversicherung bestanden hat.
Was passiert im Schadenfall?
  • Rufen Sie bei Einbruch oder Feuer die Polizei beziehungsweise die Feuerwehr.
    Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr, halten Sie jedoch bitte den Schaden so gering als möglich. Schließen Sie zum Beispiel im Fall von Wasserrohrbruch den Haupthahn.
    Informieren Sie die Versicherung schnellstmöglich und fotografieren Sie den entstandenen Schaden. Lassen Sie im Falle eines Einbruchs die beschädigten Türen oder Fenster sichern, auch diese Kosten übernimmt die Versicherung.
Wie sind die Kündigungsfristen für eine Hausratversicherung?
  • Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des vereinbarten Vertragsablaufs.
Bin ich noch versichert, wenn ich meine Prämie nicht rechtzeitig bezahlt habe?
  • Der Versicherer informiert Sie rechtzeitig und schriftlich, ab wann kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Was ist bei einem Umzug zu tun?
  • Melden Sie der Versicherung die neue Adresse und die neue Wohnungsgröße. So kann der Vertrag unkompliziert angepasst werden.
    Ziehen zwei Personen, die beide bereits über eine Hausratversicherung verfügen, zusammen, gibt es in der Praxis zwei Verfahren. Zum einen haben Sie die Möglichkeit, einen der beiden Verträge zu kündigen. Wie bei der Haftpflichtversicherung tritt auch in diesem Fall häufig die „jüngere“ Versicherung zurück. Es kann aber auch Sinn machen, beide Verträge zu behalten und diese lediglich von der Versicherungssumme her anzupassen.
Sind die Wohngegenstände eines studierenden Kindes mitversichert?
  • Solange Ihr Kind im elterlichen Haus wohnt, sind auch die Hausratgegenstände des Kindes mitversichert.
    Sofern Ihr Kind während der Ausbildung eine eigene Wohnung bewohnt, erlischt der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Eltern.
Darf eine Versicherung meinen Wunsch nach einer Absicherung ablehnen?
  • Ja, das kommt aber selten vor.