Häufigste Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz für jede Lebenssituation. Fordern Sie bei einem Rechtsstreit Ihr gutes Recht - mit einer Rechtsschutzversicherung.
Häufig gestellte Fragen können Sie hier nachlesen oder bei Ihrem Berater vor Ort klären.

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  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

  • Anschrift

    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Welche Schäden deckt die Rechtsschutz-Versicherung ab?
  • Rechtsstreitigkeiten verschiedener Art, zum Beispiel Ansprüche aus Verkehrsunfällen, Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, Geltendmachung von Reisemängeln, Einspruch gegen Bußgeld-Bescheide, Vertrags-Streitigkeiten und Kosten für eine mögliche Mediation.
Wie verbreitet ist die Rechtsschutz-Versicherung in Deutschland?
  • In den letzten 15 Jahren ist die Zahl der Rechtsschutz-Versicherten in Deutschland relativ stabil: Heute besitzen rund 42 Prozent aller Haushalte einen Rechtsschutz-Vertrag.
Welche Schäden sind mit der Rechtsschutz-Versicherung nicht abgesichert?
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen, da hier die Haftpflicht-Versicherung greift, Vorsatztaten, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau, dem Kauf oder Verkauf von Immobilien, die der Kunde nicht selbst nutzt sowie Studienplatzklagen.
Wie sichere ich mich gegen die nicht abgesicherten Risiken ab?
  • Die meisten Risikoausschlüsse können nicht durch andere Versicherungen abgedeckt werden.
In welcher Höhe sollte ich mich versichern?
  • Sie können bei den meisten Rechtsschutzversicherungen die Versicherungssumme wählen.
    Viele Versicherungen, so auch unser Rechtsschutzpartner, die ÖRAG, bieten Verträge mit einer Obergrenze von einer Million Euro oder einem höheren Betrag an.
    Sie können sich auch ohne Obergrenze versichern lassen.
Welche Laufzeiten sind für eine Rechtsschutz-Versicherung üblich?
  • Mindestens ein Jahr, maximal fünf Jahre.
Was möchte die Versicherung bei Abschluss von mir wissen?
  • Angaben über Vorversicherungen aller zu versichernden Personen, Familienstand, bei Straf-Rechtsschutz, ob in den vergangenen fünf Jahren Strafverfahren bzw. Ordnungswidrigkeiten-Verfahren anhängig waren, Art und Anzahl der Risiken (zum Beispiel Anzahl der Fahrzeuge im Verkehrs-Rechtsschutz, Anzahl der vermieteten Wohneinheiten im Vermieter-Rechtsschutz sowie Jahresbruttomiete und die Anschriften der Einheiten, Brutto Lohn- und Gehaltssumme bei Geschäftskunden etc.).
Wie gehe ich vor, wenn ich konkret anwaltliche Hilfe benötige?
  • Bevor der Kunde einen Anwalt einschaltet, sollte er sich bei seiner Versicherung informieren, ob er für sein Problem Versicherungsschutz erhält. Geht er zuerst zum Anwalt, muss er diesen selbst bezahlen, falls die Versicherung die Deckung ablehnt.
Bin ich noch versichert, wenn ich meine Prämie nicht rechtzeitig bezahlt habe?
  • Der Kunde bekommt zunächst eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von zwei Wochen.
    Wenn er daraufhin nicht zahlt, erlischt der Versicherungsschutz. Ab Zahlung innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist besteht wieder Versicherungsschutz.
    Wird bereits die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, besteht – ohne Fristsetzung – von Anfang an kein Versicherungsschutz.
Darf eine Versicherung mich als Neukunden ablehnen?
  • Ja, da es keine Pflichtversicherung ist.
    Ein Beispiel: Wenn der Kunde in der Vergangenheit besonders häufig Rechtsschutzfälle gemeldet hat oder wenn die Gefahr einer unübersehbaren und unkalkulierbaren Inanspruchnahme des Versicherers zu hoch ist – wie etwa bei Firmen, die erfahrungsgemäß besonders häufig mit dem Gesetz in Konflikt geraten.