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Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Versicherte Person und bezugsberechtigt ist der jeweilige Mitarbeiter bzw. im Todesfall dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer ist die versicherte Person.
Die Direktversicherung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch über Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer finanziert werden.

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  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

  • Anschrift

    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Die beliebteste Form der betrieblichen Altersvorsorge

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Vorteile Für den Arbeitnehmer

  • Wirkungsvolle Ergänzung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  • Steuerfreie Beitragszahlung bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge möglich
  • Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen mit dem meist niedrigeren Steuersatz der Rentner
  • Freibetrag für die Grundsicherung
Für den Arbeitgeber
  • Einsparung von Lohnnebenkosten
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Keine Bilanzberührung
  • Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
Der Förderrahmen für die Beiträge beträgt bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Beiträge, welche nach § 40b EStG versteuert werden, sind auf diesen neuen Förderrahmen anzurechnen.
Die ersten 4% des Förderrahmens sind steuer- und sozialversicherungsfrei, die zweiten 4% der BBG sind lediglich steuerfrei.
Obwohl die späteren Leistungen zu versteuern und in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig sind, profitieren Sie in der Regel von dem wesentlich geringeren Steuersatz in der Rentenphase.
Ein Freibetrag für die Anrechnung von Zusatzrenten auf die Grundsicherung trägt zu einer lohnenden und sicheren Vorsorge auch für Arbeitnehmer mit geringem Verdienst bei.
  ohne Entgeltumwandlung 
Bruttobezüge im Februar 2018   2.500,00 Euro 
Beitrag Direktversicherung   -
Steuer Brutto   2.500,00 Euro 
./. Lohnsteuer   298,75 Euro 
./. Kirchensteuer  26,88 Euro 
./. Solidaritätszuschlag   16,43 Euro 
Sozialversicherung Brutto  2.500,00 Euro 
./. Beitrag gesetzliche Rentenversicherung  232,50 Euro 
./. Beitrag Krankenversicherung (14,6 % + 1,0 %)  210,00 Euro 
./. Pflegeversicherung  38,13 Euro 
./. Arbeitslosenversicherung  37,50 Euro 
Nettobezüge  1.639,81 Euro 
Nettobeitrag Direktversicherung   
  mit Entgeltumwandlung 
Bruttobezüge im Februar 2018   2.500,00 Euro 
Beitrag Direktversicherung   100,00 Euro 
Steuer Brutto   2.400,00 Euro 
./. Lohnsteuer   275,16 Euro 
./. Kirchensteuer  24,76 Euro 
./. Solidaritätszuschlag    15,13 Euro 
Sozialversicherung Brutto  2.400,00 Euro 
./. Beitrag gesetzliche Rentenversicherung  223,20 Euro 
./. Beitrag Krankenversicherung (14,6 % + 1,0 %)  201,60 Euro 
./. Pflegeversicherung  36,60 Euro  
./. Arbeitslosenversicherung  36,00 Euro 
Nettobezüge  1.587,55 Euro 
Nettobeitrag Direktversicherung  52,26 Euro 

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