Energieausweis
Quelle: BMVBS / dena
Energieausweis als Teil der EnEV
Die schrittweise Einführung eines so genannten
Energieausweises ist ein wichtiger Bestandteil der EnEV. In diesem
Ausweis werden alle Daten erfasst, die Rückschlüsse auf die
energetische Qualität eines Hauses zulassen.
- Der Energieausweis ist einerseits eine Bestandsaufnahme,
wodurch interessierte Mieter und Käufer schon vor der ersten
Jahresabrechnung erfahren, ob eher mit hohen oder niedrigen
Energiekosten zu rechnen ist.
- Andererseits werden Modernisierungsempfehlungen notiert -
wichtige Informationen für Immobilienbesitzer, um die
energetische Qualität des Gebäudes zu verbessern.
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Zwei Varianten: Der bedarfs- und verbrauchsorientierte
Energieausweis
- Im Bedarfsausweis wird auf Grundlage der
Gebäudekomponenten und der technischen Ausstattung
festgehalten, wie hoch der Energiebedarf des jeweiligen Hauses
ist.
- Im Verbrauchsausweis wird der tatsächliche
Energieverbrauch erfasst. Ausschlaggebend für das Ergebnis
ist das Energieverbrauchverhalten der Hausbewohner.
- Der verbrauchsorientierte Ausweis ist wesentlich
aufwändiger zu erstellen als die bedarfsorientierte Variante
und daher auch kostspieliger.
Zeitliche Einführung
- Für Neubauten wird grundsätzlich ein
Bedarfsausweis erstellt.
- Dasselbe gilt (ab 01. Oktober 2008) für
Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor
dem 01. November 1977 gestellt worden ist und die zudem die
Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977
nicht erfüllen.
- Sonst haben Hauseigentümer freie Wahl bei der
Variante des Energieausweises.
- Allerdings schreibt die EnEV nicht vor, dass für
jedes bestehende Wohngebäude ein Energieausweis zu erstellen
ist.
- Erst in den Fällen des Verkaufs, der Vermietung,
der Verpachtung oder bei Modernisierungsmaßnahmen wird der
Energieausweis für Eigentümer von
Bestandswohngebäuden relevant.
- Treffen die genannten Fälle zu, sind folgende
"Stichtage" zu beachten: 1. Juli 2008 (Baujahr bis 1965), 1.
Januar 2009 (Baujahr ab 1965), 1. Juli 2009
(Nichtwohngebäude).
Bitte beachten
- Der Energieausweis ist interessierten Mietern und
Käufern spätestens auf Verlangen vorzulegen.
- Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises
beträgt zehn Jahre.
- Ein Energieausweis wird immer für das ganze
Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen erstellt.
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