Das Sichere Haus

Energieausweis



Quelle: BMVBS / dena

Energieausweis als Teil der EnEV

Die schrittweise Einführung eines so genannten Energieausweises ist ein wichtiger Bestandteil der EnEV. In diesem Ausweis werden alle Daten erfasst, die Rückschlüsse auf die energetische Qualität eines Hauses zulassen.


  • Der Energieausweis ist einerseits eine Bestandsaufnahme, wodurch interessierte Mieter und Käufer schon vor der ersten Jahresabrechnung erfahren, ob eher mit hohen oder niedrigen Energiekosten zu rechnen ist.
  • Andererseits werden Modernisierungsempfehlungen notiert - wichtige Informationen für Immobilienbesitzer, um die energetische Qualität des Gebäudes zu verbessern.

 

Zwei Varianten: Der bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweis

  • Im Bedarfsausweis wird auf Grundlage der Gebäudekomponenten und der technischen Ausstattung festgehalten, wie hoch der Energiebedarf des jeweiligen Hauses ist.
  • Im Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch erfasst. Ausschlaggebend für das Ergebnis ist das Energieverbrauchverhalten der Hausbewohner.
  • Der verbrauchsorientierte Ausweis ist wesentlich aufwändiger zu erstellen als die bedarfsorientierte Variante und daher auch kostspieliger.

Zeitliche Einführung

  • Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt.
  • Dasselbe gilt (ab 01. Oktober 2008) für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt worden ist und die zudem die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen.
  • Sonst haben Hauseigentümer freie Wahl bei der Variante des Energieausweises.
  • Allerdings schreibt die EnEV nicht vor, dass für jedes bestehende Wohngebäude ein Energieausweis zu erstellen ist.
  • Erst in den Fällen des Verkaufs, der Vermietung, der Verpachtung oder bei Modernisierungsmaßnahmen wird der Energieausweis für Eigentümer von Bestandswohngebäuden relevant.
  • Treffen die genannten Fälle zu, sind folgende "Stichtage" zu beachten: 1. Juli 2008 (Baujahr bis 1965), 1. Januar 2009 (Baujahr ab 1965), 1. Juli 2009 (Nichtwohngebäude).

Bitte beachten

  • Der Energieausweis ist interessierten Mietern und Käufern spätestens auf Verlangen vorzulegen.
  • Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt zehn Jahre.
  • Ein Energieausweis wird immer für das ganze Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen erstellt.