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Informationen zur Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage gemäß EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088

An dieser Stelle informieren wir Sie im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 über das Thema Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig. Damit kommen wir den Pflichten aus der genannten Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ der Europäischen Union nach.
Stand: April 2026

Die Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig

Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien.
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist anlageklassenspezifisch; so werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt. Es wird betrachtet, wie die umgesetzten Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien zur Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (englisch: Principle Adverse Impacts, PAIs) beitragen. Im Jahr 2024 hat die Öffentliche in ihre Kapitalanlage-Nachhaltigkeitsstrategie zudem ein Netto-Null-Ziel für Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 aufgenommen. Es wurden auch konkrete Emissionsziele für erste Anlageklassen (notierte Aktien und Unternehmensanleihen) für die Jahre 2025 und 2030 festgeschrieben.
Zum Jahreswechsel 2019/2020 ist die Öffentliche der UN-Initiative Principles for Responsible Investment (oder auch Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren, abgekürzt UN PRI) beigetreten. Damit soll der hohe Stellenwert verdeutlicht werden, den das Thema Nachhaltigkeit sowohl im Unternehmen allgemein als auch speziell in der Kapitalanlage einnimmt.

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen und Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Seit der Konzeption der Nachhaltigkeitsstrategie bindet die Öffentliche Nachhaltigkeitsaspekte in Investitionsentscheidungsprozesse ein. Dabei wird auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite, Sicherheit bzw. Risiko, Liquidität und Nachhaltigkeitskriterien geachtet. Durch die Integration von Nachhaltigkeitskriterien wird Nachhaltigkeitsrisiken bereits im Vorfeld von Investitionen begegnet. So wird vermieden, dass in diverse Unternehmen, die Probleme in ihren Nachhaltigkeitsprofilen aufweisen, überhaupt erst investiert wird. Je nach Anlageklasse wird auf unterschiedliche Nachhaltigkeitsansätze und -kriterien zurückgegriffen.
Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen
Auch die Einbeziehung von Diversifikationsaspekten – eines der Kernelemente der Kapitalanlagestrategie der Öffentlichen – führt zu einer Risikominderung; so trägt eine ausgewogene Verteilung von Investments auf verschiedene Regionen, Wirtschaftssektoren, Anlageklassen und Unternehmen dazu bei, Risiken zu streuen und dadurch zu reduzieren, was entsprechend auch für Nachhaltigkeitsrisiken gilt. Die Zielsetzung, dass die Öffentliche in den verschiedenen Anlageklassen einerseits Nachhaltigkeitskriterien integriert, aber dass andererseits auch allgemeine kapitalanlagebezogene Faktoren berücksichtigt werden, führt zu einer ausgewogenen Mischung zwischen Nachhaltigkeitsaspekten auf der einen und der Fortsetzung der erfolgreichen Kapitalanlagestrategie des Unternehmens auf der anderen Seite. Die skizzierten Nachhaltigkeitsansätze führen u. a. aufgrund von Ausschlusskriterien oder auch der Betrachtung nachhaltigkeitsbezogener Kontroversen zu einer Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (kurz: einer PAI-Berücksichtigung), und zwar in den Kategorien „Treibhausgasemissionen“, „Biodiversität“, „Wasser“, „Abfall“ sowie „Sozial- und Arbeitnehmerbelange“ für Unternehmen sowie in den beiden Kategorien „Umwelt“ und „Soziales“ für Staaten. Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leiten sich aus der mehrdimensionalen Nachhaltigkeitsstrategie und den darin festgelegten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien der Kapitalanlagen ab; die Besonderheiten der einzelnen Anlageklassen führen dazu, dass verschiedene Nachhaltigkeitskriterien Anwendung finden. Über bestimmte Ausschlusskriterien und Investitionsbeschränkungen werden einige Indikatoren zur Messung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stärker gewichtet als andere.
Auch die Einbeziehung von Diversifikationsaspekten – eines der Kernelemente der Kapitalanlagestrategie der Öffentlichen – führt zu einer Risikominderung; so trägt eine ausgewogene Verteilung von Investments auf verschiedene Regionen, Wirtschaftssektoren, Anlageklassen und Unternehmen dazu bei, Risiken zu streuen und dadurch zu reduzieren, was entsprechend auch für Nachhaltigkeitsrisiken gilt. Die Zielsetzung, dass die Öffentliche in den verschiedenen Anlageklassen einerseits Nachhaltigkeitskriterien integriert, aber dass andererseits auch allgemeine kapitalanlagebezogene Faktoren berücksichtigt werden, führt zu einer ausgewogenen Mischung zwischen Nachhaltigkeitsaspekten auf der einen und der Fortsetzung der erfolgreichen Kapitalanlagestrategie des Unternehmens auf der anderen Seite. Die skizzierten Nachhaltigkeitsansätze führen u. a. aufgrund von Ausschlusskriterien oder auch der Betrachtung nachhaltigkeitsbezogener Kontroversen zu einer Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (kurz: einer PAI-Berücksichtigung), und zwar in den Kategorien „Treibhausgasemissionen“, „Biodiversität“, „Wasser“, „Abfall“ sowie „Sozial- und Arbeitnehmerbelange“ für Unternehmen sowie in den beiden Kategorien „Umwelt“ und „Soziales“ für Staaten.
 
 

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leiten sich aus der mehrdimensionalen Nachhaltigkeitsstrategie und den darin festgelegten anlageklassenspezifischen Nachhaltigkeitskriterien der Kapitalanlagen ab; die Besonderheiten der einzelnen Anlageklassen führen dazu, dass verschiedene Nachhaltigkeitskriterien Anwendung finden. Über bestimmte Ausschlusskriterien und Investitionsbeschränkungen werden einige Indikatoren zur Messung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stärker gewichtet als andere.
Mitwirkungspolitik
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) des Ertragsportfolios der Öffentlichen ist mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Sie führt darüber hinaus auch verstärkt Stimmrechtsausübungen („Proxy Voting“) bei Aktien im Nachhaltigkeitskontext durch. Über diese externen Dienstleister nimmt somit auch die Öffentliche an (Mitwirkungs-)Initiativen teil, deren Ziel es ist, Unternehmen durch Dialoge und weitere Kommunikationswege sowie durch die Stimmrechtsausübung dazu zu bewegen, sich verstärkt mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Die KVG beschreibt ihren Ansatz dabei wie folgt: Engagement „Die [KVG] ist in ihrem Namen und mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Damit schafft die Gesellschaft für sich und die Anleger ihrer Sondervermögen eine kosteneffiziente Möglichkeit, weltweit gemeinsam mit anderen Anlegern und den Unternehmen an der Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer ESG-Performance zu arbeiten. Der globale Investorenpool mit gleichgesinnten Investoren ermöglicht es hierbei, mehr Einfluss auszuüben, als wenn die Gesellschaft oder einzelne Anleger dies allein durchführen würden. Die Engagement-Aufträge werden von ISS ESG aktuell für ca. 100 börsennotierte Unternehmen pro Jahr durchgeführt und konzentrieren sich auf Unternehmen, die im Rahmen von normorientierten Analysen als Unternehmen identifiziert wurden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Das kollektive Vorgehen maximiert auch die Legitimität der Engagement-Ziele, da es eine stetige Anpassung an revidierte Standards unterstützt (u.a. Stewardship Codes, PRI-Anforderungen, UN Social Development Goals, UN-Leitsätze, UN Global Compact). (…) Neben dem, auf die vorbeschriebenen Kontroversen ausgerichteten Pooled Engagement ist die [KVG] auch vier thematischen Engagement-Programmen von ISS ESG beigetreten. Der Beitritt dient der strukturellen und systematischen Abmilderung der wesentlichen negativen Auswirkungen auf die in der EU-Offenlegungsverordnung (...) angeführten Nachhaltigkeitsindikatoren und fokussiert sich auf Themen, die einen wesentlichen Einfluss auf die allgemeine Gesellschaft oder die Umwelt haben und bei denen [geglaubt wird], dass [das] Engagement positive Veränderung bewirken kann. [Das] thematische[s] Engagement umfasst die Bereiche Netto Null Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit“ Stimmrechtsausübung „Die [KVG] handelt nach einer internen Leitlinie zur Ausübung von Stimmrechten. (…) Bei der Entscheidung „wie“ die Stimmrechte ausgeübt werden, richtet sich die [KVG] an folgenden Leitlinien aus: Die Stimmrechte werden unabhängig von Weisungen Dritter im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des jeweiligen Investmentvermögens ausgeübt. Die Stimmrechtsausübung richtet sich an ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Aspekten aus. Dies wird entsprechend dokumentiert. (…) Die [KVG] orientiert sich im Kontext ihrer Stimmrechts- und Mitwirkungsgrundsätze an den Wohlverhaltensregeln (WVR) des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) sowie an den im WVR empfohlenen Prinzipien zur Ausübung der Stimmrechte in Portfoliounternehmen des europäischen Fondsverband EFAMA. Bei der Analyse von Hauptversammlungsbeschlüssen und um sich bei der Entscheidungsfindung, wie abgestimmt werden soll, unterstützen zu lassen, greift die Gesellschaft auf die langjährige Expertise von ISS Governance zurück. Die Sustainability Policy von ISS bildet die Basis der Stimmrechtsausübung der Gesellschaft. Die Empfehlungen von ISS Governance werden dem Portfoliomanagement-Team Aktien der [KVG] übermittelt, dieses trifft die endgültige Entscheidung über die Stimmabgabe.“ Mitwirkungspolitik „Die Mitwirkungspolitik der Gesellschaft ist als „Abstimmungs- und Mitwirkungspolicy“ abrufbar auf der Website der Gesellschaft. Teil dieser Policy ist neben der anlegerinteressewahrenden Stimmrechtsabgabe ebenfalls die Beteiligung am Pooled Engagement-Programm von ISS ESG, in dessen Rahmen insbesondere auf Basis normbasierter Analysen Unternehmen identifiziert werden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Darüber hinaus beteiligt sich die Gesellschaft an vier themenbasierten Engagement-Programmen von ISS ESG. Diese umfassen die Bereiche Netto Null Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit. Damit zielen sie direkt auf die im Rahmen dieser Erklärung genannten Indikatoren 1. bis 6. (Netto Null Emissionen), Indikator 7. (Biodiversität), Indikator 8. (Wasser) und die Indikatoren 12. und 13. (Geschlechtergleichheit) aus Tabelle 1 des Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 ab. Da sich die genannten Engagement Programme nicht zwingend auf Emittenten beziehen, die sich im Bestand der Gesellschaft befinden, sondern ihren Nutzen gesamtgesellschaftlich enthalten, wird kein direkter Zusammenhang zwischen den im Rahmen dieser Erklärung regelmäßig gemessenen Ausprägungen einzelner Indikatoren und den beschriebenen Engagement-Programmen hergestellt. Folglich sieht die Gesellschaft bei etwaiger ausbleibender Verringerung der Indikatoren keinen Bedarf zur Anpassung der Engagementaktivitäten. In Anbetracht der Größe der Gesellschaft und des verwalteten Vermögens ist nicht davon auszugehen, dass die Gesellschaft wesentliche Anteile an Portfoliounternehmen hält. Somit ist auch nicht davon auszugehen, dass die anlegerinteressewahrende Stimmrechtsausübung der Gesellschaft allein deutlich auf die Geschäftsaktivitäten der Portfoliounternehmen ein wirken kann. Aufgrund mangelnder Kausalität hält die Gesellschaft es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll bei etwaiger ausbleibender Verringerung der gemessenen Indikatoren die Art und Weise der Stimmrechtsausübung anzupassen.“ Quellen: https://www.bantleon.com/fileadmin/Redaktion/Downloads/Abstimmungs_und_Mitwirkungspolicy/20230824_Abstimmungs-_und_Mitwirkungspolicy_Bantleon_Invest_AG_Webseite_Rev.pdf https://www.bantleon.com/fileadmin/Redaktion/Downloads/PAI-Statement/20240628_Erklaerung_zu_den_wichtigsten_nachteiligen_Auswirkungen_von_Investitionsentscheidungen_auf_Nachhaltigkeitsfaktoren_V6.pdf
Bezugnahme auf internationale Standards
Die Öffentliche orientiert sich aufgrund ihrer ganzheitlichen Betrachtung des ESG-Begriffs an den 17 Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs). Die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskriterien enthalten auch die Berücksichtigung der UN Global Compact-Prinzipien oder auch der OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen. Zum Jahreswechsel 2019/2020 hat sich die Öffentliche den UN PRI angeschlossen und bekennt sich damit zu den sechs Prinzipen für verantwortliches Investieren. Darüber hinaus bekennt sich die Öffentliche zu der umfangreichen Nachhaltigkeitspositionierung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und somit zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Sie unterstützt das Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 und den Green Deal. Im Rahmen des ORSA-Prozesses 2023 wurden für die Öffentliche erstmals zwei unterschiedliche zukunftsorientierte Klimaszenarien berechnet. Grundlage für diese Szenarioanalysen bildeten die Klimaszenarien des NGFS (Network for Greening the Financial System) in der dritten Auflage. Für die Berechnung u. a. von Treibhausgasdaten verwendet die Öffentliche Daten von MSCI ESG Research, bei denen wiederum eine Anlehnung an Standards, wie z. B. PCAF, erfolgt.
Eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und der in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen kann dem Abschnitt „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ weiter unten auf dieser Website entnommen werden, der jährlich bis zum 30.06. aktualisiert wird.
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen und zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen können dem Begleitdokument „Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung“ sowie den „Vorvertragliche[n] und Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ entnommen werden:
Begleitdokument „Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung"

Downloads

Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
(PDF, Dateigröße: 415 KB)
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
(PDF, Dateigröße: 500 KB)

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Das Vergütungssystem für sämtliche Funktionen in der Öffentlichen wird nicht davon beeinflusst, ob die Öffentliche bei ihrer Kapitalanlage Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne des Artikels 5 der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 berücksichtigt bzw. einbezieht oder nicht. Die Vergütungspolitik steht vielmehr im Einklang mit der Geschäfts- und Risikomanagementstrategie der Öffentlichen, ihrem Risikoprofil, ihren Zielen sowie den langfristigen Interessen des Unternehmens als Ganzes.
Weitere Informationen zum Vergütungssystem sind in den SFCR- und CSR-Berichten der Öffentlichen zu finden, die unter https://www.oeffentliche.de/berichte abgerufen werden können.
Änderungshistorie
Juni 2026 Änderung bei "Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren", dort ist ab sofort ein Dokument für den Download hinterlegt. April 2026 Websitetext Aktualisierung der Kurzfassung der Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen. Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung" Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze und der PAI-Berücksichtigung der verschiedenen Anlageklassen, v. a.: Die ESG-Kriterien des UBS-Publikumsfonds für Investment Grade-Unternehmensanleihen der Schwellenländer. Die PAI-Berücksichtigung der drei von UBS verwalteten Publikumsfonds im Zuge der Übernahme der Credit Suisse. Integration des Spezialfonds-Mandats für EUR-Peripherieanleihen in das globale Staatsanleihemandat. Darüber hinaus weitere, kleinere Anpassungen. Netto-Null-Ziel für Treibhausgasemissionen in der Kapitalanlage bis zum Jahr 2050: Erreichung des ersten Meilensteins per Ende 2025 inkl. Ausweis der Daten. Verknüpfung der jeweils aktuell gültigen Fassung der hinterlegten Dokumente. Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Gleiche Anpassungen wie beim Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung". Aktualisierung von Quoten/Zahlenwerten. Nach Klarstellung regulatorischer Anforderungen: Änderung der anzukreuzenden Kategorien auf der ersten Seite sowie Entfall bestimmter Angaben zur EU-Taxonomieverordnung, da mit den mit dem Sicherungsvermögen der Öffentlichen verknüpften Finanzprodukten kein Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der EU-Taxonomieverordnung angestrebt wird/wurde bzw. keine dahingehende Bewerbung stattfindet/stattfand. Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Gleiche Anpassungen wie beim Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung". Aktualisierung von Quoten/Zahlenwerten. Nach Klarstellung regulatorischer Anforderungen: Änderung der anzukreuzenden Kategorien auf der ersten Seite sowie Entfall bestimmter Angaben zur EU-Taxonomieverordnung, da mit den mit dem Sicherungsvermögen der Öffentlichen verknüpften Finanzprodukten kein Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der EU-Taxonomieverordnung angestrebt wird/wurde bzw. keine dahingehende Bewerbung stattfindet/stattfand. November 2025 Websitetext Aufnahme des Netto-Null-Ziels für Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 im Textteil zur Nachhaltigkeitsstrategie. Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen (Entfall der Anlageklasse REITs, Aufnahme der ESG-Ansätze der Alternativen Investments (Private Equity, Immobilien- und Infrastrukturfonds)). Verknüpfung der jeweils aktuell gültigen Fassung der hinterlegten Dokumente. Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung" Gleiche Anpassungen wie beim Websitetext, aber mit umfangreicherer Beschreibung. Aktualisierung der berücksichtigten PAIs nach Entfall der Anlageklasse REITs. Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Gleiche Anpassungen wie beim Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung". Aktualisierung von Quoten/Zahlenwerten. Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Gleiche Anpassungen wie beim Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung". Aktualisierung von Quoten/Zahlenwerten. Februar 2025  Korrektur der Werte für 2023 und 2022 beim PAI-Indikator Nr. 4 „Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind“ im Abschnitt „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“. Präzisierung des Abschnitts „Mitwirkungspolitik“; Ergänzungen zum Thema „Spezifische Angaben zu den PAI-Indikatoren in der Mitwirkungspolitik“. März 2024 / Änderungen seit Januar 2023 Websitetext Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen (u. a. Aufnahme des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen und des Ansatzes des HY-Publikumsfonds). Aufnahme einer separaten Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, u. a. mit den Abschnitten „Mitwirkungspolitik“ und „Bezugnahme auf internationale Standards“. Verknüpfung der jeweils aktuell gültigen Fassung der hinterlegten Dokumente.
Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung"
Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung" Aufnahme des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen. Aufnahme des Nachhaltigkeitsansatzes (inkl. PAI-Berücksichtigung) des HY-Publikumsfonds. Überprüfung und z. T. Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze (inkl. PAI-Berücksichtigung) der weiteren Anlageklassen. Zusammenführung der einzelnen Tabellen für die PAI-Berücksichtigung innerhalb der verschiedenen Anlageklassen in eine Übersichtstabelle (inkl. Legende). Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Anpassungen im Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung". Aktualisierung der regulatorisch vorgegebenen Textteile auf den aktuellen Stand. Aufnahme der Grafiken zum Mindestprozentsatz an EU-Taxonomiekonformen Investitionen (inkl. fossilem Gas und Kernenergie). Aufnahme von Verweisen auf die „Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“. Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Anpassungen im Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung". Ermittlung und Ausweis der aktuellen Zahlen und Daten. Aufnahme der Absätze „[Abschneiden der Nachhaltigkeitsindikatoren] …und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?“ sowie „Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?“. Aufnahme eines Verweises auf die auf der Website der Öffentlichen veröffentlichte „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“. Ausführung der „[ergriffenen Maßnahmen] zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale“ für das Jahr 2023. Aufnahme der Kategorien „Fossiles Gas“ und „Kernenergie“ beim Ausweis der Quoten in EU-Taxonomiekonforme Tätigkeiten. Aktualisierung der regulatorisch vorgegebenen Textteile auf den aktuellen Stand.  Januar 2023: Ausgangsfassung

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 2025
(PDF, Dateigröße: 195 KB)
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