Ratgeber Autounfall
Ein Autounfall, was tun?

Ratgeber: Ein Autounfall – was tun?
Was tun nach einem Autounfall?
Ruhe bewahren und richtig reagieren – Ihr Leitfaden für den Ernstfall
Sie können Ihre Schadenersatzansprüche bei folgender Adresse geltend machen, wenn das gegnerische Fahrzeug in einem EWR-Staat zugelassen oder eine Grüne Versicherungskarte ausgestellt ist.
Deutsches Büro Grüne Karte e. V
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel.: 040 / 33 44 0 – 0
Fax: 040 / 33 44 0 – 7040
www.gruene-karte.de
Die Grüne Karte oder eine Kopie davon sollten Sie sich aushändigen lassen, damit Sie diese beim Deutschen Büro Grüne Karte vorlegen können. Das Büro beauftragt dann ein Versicherungsunternehmen oder Schadenregulierungsbüro in Deutschland mit der Regulierung, das Ihren Schadenfall nach deutschem Recht abwickelt. Ist der Unfallgegner im Besitz eines Rosa Grenzversicherungsscheins, können Sie Ihre Ansprüche bei der Gemeinschaft der Grenzversicherer anmelden (gleiche Adresse wie oben).
Grundsätzlich müssen Sie Ihre Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Ausland geltend machen. Da das Recht des Unfalllandes Anwendung findet, empfiehlt sich – insbesondere bei Personenschäden – die Einschaltung eines Rechtsanwaltes vor Ort. Die Kosten übernimmt ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung.
Ist das Fahrzeug Ihres Unfallgegners in einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten, Island, Norwegen, Lichtenstein oder der Schweiz zugelassen, können Sie Ihre Ansprüche beim Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Haftpflichtversicherers in Deutschland geltend machen. Wer das ist, erfahren Sie beim
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel.: 0180 / 25 0 26
Fax: 040 / 33 96 54 01
www.zentralruf.de
Tel.: 040 / 30 18 0 - 0
www.verkehrsopferhilfe.de
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