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Abgebrannte Wohnung nach einem Feuerschaden

Brandschutz

Sicherheit ist unser gemeinsames Anliegen

Traditionell engagiert sich die Öffentliche stark in der Verkehrssicherheitsarbeit und Schadenverhütung. Als großer Regionalversicherer unterstützen wir zum Beispiel die Arbeit der Verkehrswachten, der Feuerwehren und der DLRG in unserem Geschäftsgebiet seit vielen Jahren.

Unsere Angebote für Ihren Brandschutz vor Ort

Brandschutzmobil
Es erwarten Sie ein umfangreiches Informations- und Aktionsprogramm sowie interessante Live-Vorführungen. Einsatzmöglichkeiten: Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen Tag der Offenen Tür (Feuerwehren), Jubiläen und so weiter Kommunale Veranstaltungen Brandschutzunterweisungen in Betrieben Krankenhäuser und so weiter
Was kann man mit dem Brandschutzmobil machen: Verrauchten Raum simulieren (mit dem Rauchhaus) Demonstration von Rauchmeldern Nutzung der Medienanlage Vorführung von Demonstrationsfilmen unter Beachtung der Urheberrechte diverse Brandszenarien als Simulation möglich Wie kann das Brandschutzmobil ausgeliehen werden? Ausleihe nur an Versicherungsnehmer der Öffentlichen Versicherung Braunschweig und Feuerwehren in unserem Arbeitsgebiet Buchung nur über die Abteilung Unternehmenskommunikation Brandschutzmobil ist bei der Berufsfeuerwehr Braunschweig, Feuerwehrstraße 11, stationiert Abholung und Rückgabe (vollgetankt) erfolgt durch Ausleiher   Technische Daten des Brandschutzmobils Länge: 6,80 Meter Breite: 2,20 Meter Höhe: 3 Meter zul. Gesamtgewicht: 3500 Kilogramm   Ansprechpartner Ansprechpartner für alle weiteren Fragen ist das Team Feuerwehrwesen der Unternehmenskommunikation. Schreiben Sie uns unter: brandschutz@oeffentliche.de
Brandsimulator
Simulation folgender Brandszenarien möglich: Flüssigkeitsbrand Papierkorbbrand Bildschirmbrand Fettbrandexplosion (Wenn die Aufstellfläche der Brandplattform keine Grünfläche ist, die Fläche im Umkreis von ca. 2 m mit Sand abstreuen um Verschmutzungen und Rutschgefahr durch Fett zu vermeiden) Spraydosenexplosion Feuerlöschübungen im Rahmen der betrieblichen Brandschutzunterweisungen
Rauchhaus
Umfangreiche Möglichkeiten zur Brandschutzerziehung in Kindergärten u. Schulen bietet das Rauchhaus.
 
Einsatzmöglichkeiten: Brandschutzerziehung in Kindergärten u. Schulen Tage der offenen Tür (Feuerwehren), Jubiläen usw. Kommunale Veranstaltungen   Was kann man mit dem Rauchhaus machen: Demonstrieren der Rauchverteilung bei Kellerbrand, Zimmerbrand usw. Maßnahmen zur Verhinderung des Ausbreitens des Brandrauches.
 

Wie kann das Rauchhaus ausgeliehen werden?
Ausleihe nur an Versicherungsnehmer der Öffentliche Versicherung Braunschweig und Feuerwehren in unserem Arbeitsgebiet Keine Kosten für Ausleiher Abholung und Rückgabe erfolgt durch Ausleiher
Rauchmelder
Jährlich kommen in Deutschland etwa 600 Menschen durch Brände ums Leben - oft werden sie nachts in den eigenen vier Wänden überrascht. Weitaus gefährlicher als das Feuer ist aber der Rauch, der sich extrem schnell und vor allem lautlos im Haus oder in der Wohnung ausbreitet: Er führt bereits nach wenigen Minuten zu einer tödlichen Rauchvergiftung und wird von schlafenden Personen meist nicht bemerkt. Ein Rauchmelder dagegen erkennt die Gefahr frühzeitig und sichert den entscheidenden Vorsprung. Rauchwarnmelder lassen sich problemlos, selbst nachträglich ohne großen Aufwand, durch Kleben oder Schrauben anbringen. Da der Brandrauch nach oben steigt, muss der Rauchmelder auf jeden Fall an der Decke, möglichst in der Raummitte, angebracht werden. In größeren Wohneinheiten ist es empfehlenswert, die in den einzelnen Räumen montierten Rauchwarnmelder durch eine Funk- oder Drahtverbindung zusammenzuschalten. In diesem Fall werden bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders auch die akustischen Signale aller anderen Rauchwarnmelder automatisch aktiviert.   Montagehinweise für optimalen Schutz und Mindestschutz: In Häusern In Mehrzimmerwohnungen  In Einzimmerwohnungen

 

Rauchwarnmelder sind gemäß Niedersächsischer Bauordnung (§ 44 Abs. 5) in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen, zu installieren (Mindestschutz). Bei mehrstöckigen Gebäuden muss sich ein Rauchmelder auf dem Flur eines jeden Stockwerkes befinden. Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollten jedoch in allen Räumen Rauchmelder angebracht werden - nicht allerdings in Küchen, hier könnte es bei verstärktem Wasserdampf zu unerwünschten Fehlfunktionen kommen.
  Mindestleistungsmerkmale für Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können   Zusätzlich sollte beim Kauf eines Rauchwarnmelders auf das VdS-Prüfzeichen geachtet werden. Das Gütesiegel der Schadenverhütungsinstitution steht für Sicherheit und Qualität. Diese Rauchmelder beginnen bereits ab einem Prozent Rauchdichte Alarm zu schlagen. Bei Rauchwarnmeldern, die über eine zusätzliche „Q“-Kennzeichnung verfügen, hält die Batterie bis zu zehn Jahren.
Handfeuerlöscher
Bei der Auswahl und Beschaffung von Feuerlöschmitteln ist darauf zu achten, dass sie für die entsprechende Brandklasse zugelassen sind. Nach DIN EN 2 werden 4 Brandklassen unterschieden: Brandklasse A:
Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen, zum Beispiel Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen
Brandklasse B:
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen; zum Beispiel Benzin, Öle, Fette, Lacke, Harze, Wachse, Teer, Äther, Alkohole
Brandklasse C:
Brände von Gasen; zum Beispiel Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas
Brandklasse D:
Brände von Metallen, zum Beispiel Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
Brandklasse E:
Brände von Speiseölen bzw. Speisefetten in Frittier- oder Fettbackgeräten oder anderen Küchengeräten bzw. Kücheneinrichtungen
Material zum Bestellen
Diese Druckstücke zur Brandschutzerziehung und Schadenverhütung erhalten Sie kostenlos entweder in den Geschäftsstellen unserer Vertriebspartner oder über die Abteilung Unternehmenskommunikation.   Ihre Ansprechpartnerin ist
Sandra Weidinger​
brandschutz@oeffentliche.de 
 
Brandschutz Brandschutz für Senioren: Vorschau anzeigen  
Brandschutzerziehung Feuerwehr-Malbuch: Vorschau anzeigen Stundenplan: Vorschau anzeigen Notrufkarten: Vorschau anzeigen Urkunden zur Brandschutzerziehung (Kindergarten): Vorschau anzeigen Urkunden zur Brandschutzerziehung (Schule): Vorschau anzeigen Kinderfinder: Vorschau anzeigen Pixi-Buch "Philipp und sein Rauchengel": Vorschau anzeigen Pixi-Buch "Oma Renate und die Rauchengel": Vorschau anzeigen Leporello zur Brandschutzerziehung und -aufklärung: Vorschau anzeigen Arbeitsheft zur Brandschutzerziehung: Vorschau anzeigen

Brandschutz ist uns wichtig

Unser Beitrag zur Förderung

Brandschutz & Beihilfe
Brandschutz Mit der Entstehung eines Brandes muss praktisch jederzeit gerechnet werden. Brandschutz spielt also nicht nur bei der Planung und Errichtung, sondern auch bei der Bewirtschaftung von baulichen Anlagen eine zentrale Rolle. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in allen Fragen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes zur Seite. Wir bieten ein umfangreiches Beratungs- und Serviceangebot:   Informationsmaterial und Beratung Ingo Schiel
Telefon 05 31 / 2 02 13 16
Fax 05 31 / 2 02 33 13 16
ingo.schiel@oeffentliche.de
  Beihilfen zur Förderung des Brandschutzes Unseren Kommunen bieten wir unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen zur Förderung des Brandschutzes, beispielsweise für Feuerwehrhäuser, Feuerwehrfahrzeuge und Gerätschaften. Außerdem fördern wir den Einsatz von mobilen Rauchverschlüssen, mit denen sich Verrauchungen außerhalb des eigentlichen Brandherdes wirksam verhindern lassen. Die Zuwendung beträgt bis zu 250 Euro pro Rauchverschluss.   Informationsmaterial und Beratung Sandra Weidinger​
brandschutz@oeffentliche.de
Brandschutzberatung Brandschutzbewertung/Risikoanalyse Hilfestellung bei der Brandschutzplanung und bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten
Zuwendungen, Jubiläums & Gründungszahlungen
Die Unterstützung des Brandschutzes hat bei der Öffentlichen eine lange Tradition. Und an dieser wollen wir festhalten. Schließlich verstehen wir uns als einen Teil der Region – und deshalb wollen wir gerade die Feuerwehren vor Ort fördern: Jubiläumszahlungen in Höhe von 100 bis 250 Euro, je nach Gründungsjahr der Feuerwehr, sind möglich. Gründungszahlungen für Jugend- und Kinderfeuerwehren Unterstützung der Kinderfeuerwehren und der Jugendfeuerwehren bei besonderen Veranstaltungen
Informationsmaterial und Beratung
Sandra Weidinger​
brandschutz@oeffentliche.de 

Unser Team Feuerwehrwesen der Unternehmenskommunikation

Brandschutz

Ingo Schiel
Telefon 05 31 / 2 02 13 16
Fax 05 31 / 2 02 33 13 16
ingo.schiel@oeffentliche.de

Beihilfen, Materialbestellungen sowie Zuwendungen, Jubiläums & Gründungszulagen

Sandra Weidinger​
brandschutz@oeffentliche.de
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Seit 270 Jahren sind wir fest in unserer Region verwurzelt – als Partner, Förderer und Arbeitgeber. Wir unterstützen Vereine, Kultur, Sport und das Ehrenamt, schaffen Arbeitsplätze und arbeiten mit Handwerksbetrieben vor Ort zusammen.  Ohne euch gäbe es keine Region. Und ohne die Region gäbe es uns nicht. Deshalb setzen wir uns jeden Tag dafür ein, dass das Hier lebenswert bleibt – mit euch, für euch.

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