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Krankenzusatz­­versicherung für Kinder

Rundum sorglos ins Leben

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Für wen eignet sich eine Kranken­zusatz­versicherung für Kinder?

Für gesetzlich versicherte Kinder, deren Eltern Wert auf eine frühzeitige Gesundheitsvorsorge und eine bestmögliche Behandlung ihrer Kinder im Krankenhaus legen Für gesetzlich versicherte Kinder, deren Eltern sich eine finanzielle Entlastung bei zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlungen ihrer Kinder wünschen Für gesetzlich versicherte Kinder, für die ihre Eltern auch alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen möchten
Die Kinder-Zusatzversicherung richtet sich an Eltern, die sich beim Gesundheitsschutz ihrer Kinder nicht allein auf die gesetzliche Krankenversicherung verlassen möchten. Mit verschiedenen Angeboten passt sich das Kinder-Sorglos-Paket ihren individuellen Bedürfnissen an.

Unsere Kranken­zusatz­versicherung für Kinder: Ihre Vorteile

Umfassende Gesundheits­versorgung

Ob Vorsorge, Zahnbehandlungen, Brillen oder Kontaktlinsen, alternative Heilmethoden oder stationäre Aufenthalte im Krankenhaus – mit unserer Kinder-Zusatzversicherung profitiert Ihr Kind von umfangreichem Schutz.

Finanzielle Sicherheit für Eltern

Unvorhersehbare Gesundheitskosten können schnell eine finanzielle Belastung darstellen – dank der Zusatzversicherung für Kinder sind Eltern vor hohen Eigenanteilen geschützt.

Individuelle Leistungs­pakete

Welche Leistungen Sie versichern möchten, liegt ganz bei Ihnen: Dank verschiedener Pakete lässt sich die Zusatzversicherung optimal auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abstimmen.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.

Warum ist die Kranken­zusatz­versicherung für Kinder für mich relevant?

Zahlen & Fakten

rund 40%

der Acht- bis Neunjährigen benötigen eine kieferorthopädische Behandlung – die gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten dabei nur teilweise. 

mehr als 80%

der befragten Eltern wünschen sich in der klinischen Versorgung ihrer Kinder ein breiteres Angebot an alternativen Heilmethoden. 

über 12%

der verunfallten Kinder müssen mindestens eine Nacht im Krankenhaus bleiben – Zusatzversicherungen decken zusätzliche Kosten für Wahlleistungen.

Häufig gestellte Fragen & Allgemeine Versicherungs­bedingungen

Wann lohnt sich die Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist vor allem dann sinnvoll, wenn es voraussichtlich eine Zahnspange benötigen sollte. Bei leichten Zahnfehlstellungen müssen Eltern ins eigene Portemonnaie greifen. Denn die Krankenkassen zahlen erst bei ausgeprägten Fehlstellungen ab KIG 3. ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 100 fangen diese Kosten auf und übernehmen 100 % der erstattungsfähigen Restkosten abzüglich der Leistung der GKV. 
Wie viel kostet eine Zusatzversicherung für Kinder?
Die Kosten für eine Kinder-Zusatzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind der gewählte Tarif, das Alter des Kindes bei Vertragsbeginn und der gewünschte Leistungsumfang.  Sie finden für jedes Budget den passenden Schutz – ganz gleich, ob Sie sich für einen soliden Grundschutz oder ein Rundum-Sorglos-Paket entscheiden.
Was bedeutet „KIG“?
„KIG“ steht für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“. Damit sind Zahnfehlstellungen gemeint, die in fünf Schweregrade eingeteilt werden. Die GKV zahlt bei Kindern und Jugendlichen nur für KIG 3, 4 und 5. Wenn Ihr Kind unter KIG 1 (leichte Fehlstellung der Zähne) oder 2 (geringe Ausprägung einer Zahnfehlstellung) fällt, müssen Sie die Behandlung aus eigener Tasche zahlen – hier unterstützt Sie ZahnPRIVAT.
Ab wann sollte mein Kind zum Kieferorthopäden?
Ab wann Kinder eine Zahnspange zur Korrektur von Fehlstellungen brauchen, hängt davon ab, wann die zweiten Zähne durchbrechen. Das kann auch schon mit dem Eintritt in die Schule sein. Die reguläre kieferorthopädische Behandlung erfolgt mit neun bis zehn Jahren, wenn die späte Phase des Zahnwechsels einsetzt. In diesem Alter arbeiten die jungen Patient*innen erfahrungsgemäß besser mit – denn nur dann kann eine Therapie erfolgreich sein.
Was sind Untersuchungs- und Heilmethoden nach dem Hufeland-Verzeichnis?
Das „Hufeland-Verzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen“ listet alle naturheilkundlichen und alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf, die von Ärzten durchgeführt werden. Zum Beispiel: Osteopathie Homöopathie Anthroposophische Medizin Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Muss ich das Krankenhaustagegeld versteuern?
Nein, das Krankenhaustagegeld, das Sie erhalten, ist steuerfrei. Das bedeutet, dass der ausgezahlte Betrag vollständig Ihnen gehört. Sie können das Geld frei verwenden: für zusätzliche Annehmlichkeiten während des Krankenhausaufenthalts, zur Deckung von Fahrkosten oder für kleine Extras, die Ihrem Kind den Aufenthalt angenehmer machen. Den vereinbarten Betrag erhalten Sie direkt und ohne Abzüge.
Allgemeine Versicherungsbedingungen: KlinikPRIVAT, ZahnPRIVAT
PDF, ca. 164 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: KH
PDF, ca. 126 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: VorsorgePRIVAT, NaturPRIVAT
PDF, ca. 132 KB

Tarifdokumente zum Download

Tarifbedingungen & Informations­blätter

Tarifbedingungen: KlinikPRIVAT Premium
PDF, ca. 76 KB
Tarifbedingungen: KH
PDF, ca. 64 KB
Tarifbedingungen: VorsorgePRIVAT
PDF, ca. 74 KB
Tarifbedingungen: ZahnPRIVAT
PDF, ca. 86 KB
Tarifbedingungen: NaturPRIVAT
PDF, ca. 72 KB
Barrierefreie Produktinformation: KlinikPRIVAT Premium
PDF, ca. 153 KB
Barrierefreie Produktinformation: KH
PDF, ca. 100 KB
Barrierefreie Produktinformation: VorsorgePRIVAT
PDF, ca. 101 KB
Barrierefreie Produktinformation: ZahnPRIVAT
PDF, ca. 132 KB
Barrierefreie Produktinformation: NaturPRIVAT
PDF, ca. 101 KB

Unser Krankenversicherer ist die Union Krankenversicherung

UKV – Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Telefon: +49 681 844-7000www.ukv.deservice@ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184

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