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FörderPflege

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr)

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Für wen eignet sich die Pflege-Bahr-Versicherung (FörderPflege)?

Für Junge Leute ab 18 Jahren Für Personen, die für den Pflegefall vorsorgen wollen Für Personen, die von der staatlichen Förderung profitieren wollen
Die FörderPflege ist eine private Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Sie ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung. Da sich der Beitrag und die Leistung für den Pflege-Bahr nach dem Alter richten, lohnt sich ein früher Einstieg für Sie. 

Unsere FörderPflege: Ihre Vorteile im Überblick

Zusätzliche finanzielle Absicherung

In jedem Pflegegrad und zusätzlich zur Pflegepflichtversicherung

Staatliche Förderung

Günstigerer Beitrag durch staatlichen Zuschuss von 60 € im Jahr.

Sofortiger Versicherungsschutz

Entsteht der Pflegefall durch einen Unfall, entfällt die Wartezeit.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.

Warum ist die FörderPflege-Versicherung für mich relevant?

Zahlen & Fakten

5.688.000 Pflegebedürftige

gab es 2023 in Deutschland. Die Zahl steigt seit einigen Jahren jedes Jahr um ca. 17 % an.

88,70 € pro Tag

kostete die vollstationäre Pflege einer Person mit Pflegegrad 3 im Jahr 2023 durchschnittlich in Deutschland. 

3.123 € monatlich

kostet ein Pflegeheimplatz im Durchschnitt in Deutschland. Für viele ist das ohne Zusatzversicherung nicht zu stemmen.

Häufig gestellte Fragen & Downloads

Muss ich im Pflegefall weiter Beiträge bezahlen?
Ja, in diesem Tarif ist keine Beitragsfreistellung im Pflegefall vorgesehen.
Welche Pflegegrade sind versichert?
Im Tarif FörderPflege sind alle Pflegegrade abgesichert. Sie erhalten die Tagegelder entsprechend Ihrem Pflegegrad ausgezahlt.
Kann ich den staatlich geförderten Pflege-Bahr-Tarif (FörderPflege) mit anderen kombinieren?
Ja, Sie können den Tarif FörderPflege mit PflegePRIVAT Premium und PflegePRIVAT Premium Plus kombinieren. In diesen Fällen ist es sogar möglich, dass wir auf die Wartezeit im Tarif FörderPflege verzichten. Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen und beraten Sie gerne.
Sind die Beiträge zur Förderpflege-Versicherung steuerlich absetzbar?
Ihre Beiträge für eine geförderte Pflegezusatzversicherung können Sie nach § 10 des Einkommensteuergesetzes von der Steuer absetzen. Um dies zu tun, ist es notwendig, im Zuge der Steuererklärung die erforderlichen Nachweise vorzulegen. 
Tarifbedingungen: FörderPflege
PDF, ca. 72 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: FörderPflege
PDF, ca. 118 KB
Barrierefreie Produktinformation: FörderPflege
PDF, ca. 103 KB

Unser Krankenversicherer ist die Union Krankenversicherung

UKV – Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Telefon: +49 681 844-7000www.ukv.deservice@ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184

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