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Private Kranken­versicherung für Beamte

Passgenauer Rundum-Schutz zu Ihrer Beihilfe

Preis berechnen

Für wen eignet sich die Private Krankenversicherung für Beamte besonders?

Lehrer*innen Polizist*innen Verwaltungsbeamte & Richter*innen Feuerwehrleute & Soldat*innen
Wer Beihilfe erhält, kann sich mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung optimal absichern. Sie deckt Restkosten ab und bietet umfassenden Schutz. Ehe- und Lebenspartner*innen profitieren ebenfalls von den Beihilfeleistungen, wenn ihre Einkünfte unter einer bestimmten Grenze liegen. Dies gilt auch für Kinder, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht (maximal bis zum 25. Lebensjahr).

Private Krankenversicherung für Beamte: Ihre Vorteile im Überblick

Erstklassige Versorgung – in Praxis und Klinik

Profitieren Sie von freier Arzt- und Spezialistenwahl sowie erstklassiger Behandlung – für medizinische Qualität auf höchstem Niveau.

Individuell versichern – passend zu Ihrem Leben

Wählen Sie aus verschiedenen Tarifen, ergänzen Sie gezielt Zusatzbausteine und entscheiden Sie selbst, ob eine Selbstbeteiligung gelten soll – so passt sich Ihr Beitrag Ihrer persönlichen Situation an.

Mit hoher Beitragsrückerstattung

Sie erhalten einen Teil der Beiträge zurück, wenn Sie in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nehmen. So haben Sie vollen Gesundheitsschutz zu einem günstigen Preis.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.

Warum ist die Privaten Krankenversicherung für Beamte für mich relevant?

Zahlen und Fakten

94% der Beamt*innen

in Deutschland versichern sich privat und nicht freiwillig gesetzlich.

rund 1.726.000

Personen in Deutschland haben einen Beamtenstatus (Stand 2022).

270 € pro Monat

zahlen Beamt*innen im Durchschnitt für ihre private Krankenversicherung.

Häufig gestellte Fragen & Allgemeine Versicherungsbedingungen

Gibt es Versorgungslücken bei der Beihilfe und wie lassen sich diese schließen?
Auch wenn die Beihilfe sich in der Höhe Ihres Beihilfebemessungssatzes an den Behandlungskosten beteiligt, bedeutet das nicht automatisch eine vollständige Erstattung in dieser Höhe. In der Praxis entstehen je nach Beihilferecht und Bundesland immer wieder Versorgungslücken – insbesondere beim Zahnersatz und auf Auslandsreisen. Aber auch bei Sehhilfen oder einem Krankenhausaufenthalt können Eigenanteile anfallen, die die Beihilfe nicht deckt. Damit Sie diese Kostenlücken nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, bieten wir verschiedene Ergänzungstarife an. Diese Tarife übernehmen viele gesundheitsbezogene Kosten, bei denen von der Beihilfe keine oder nur eingeschränkte Leistungen zu erwarten sind. So genießen Sie einen umfassenden Schutz – unabhängig davon, wie die Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn geregelt sind.
Warum muss ich mich als beihilfeberechtigte Person zusätzlich versichern?
In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger*innen – auch für Beamt*innen und Beamtenanwärter*innen. Bei ihnen gibt es jedoch eine Besonderheit: Sie erhalten im Krankheitsfall Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Das bedeutet, der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, regeln die Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern.
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Die Beihilfe ist Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Wer Dienstbezüge erhält, hat deshalb einen Anspruch auf Beihilfe – das gilt unter anderem für: Beamt*innen: Bundesbeamte, Landesbeamte, Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit Beamtenanwärter*innen und Referendar*innen: Beamte auf Widerruf Beamt*innen im Ruhestand Auch einige weitere Berufsgruppen, die keine Beamten sind, haben Anspruch auf Beihilfe – zum Beispiel Richter*innen, Pastor*innen oder ausgeschiedene Berufssoldat*innen. Darüber hinaus können auch berücksichtigungsfähige Angehörige von Beihilfeberechtigten Beihilfe erhalten. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen Ehegatt*innen, eingetragene Lebenspartner*innen und Kinder.
Allgemeine Versicherungsbedingungen: Vollversicherung
PDF, ca. 185 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: Krankenhaustagegeld
PDF, ca. 129 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: Pflegepflichtversicherung
PDF, ca. 269 KB

Tarifbedingungen, Informationsblätter & weitere Downloads

Tarifbedingungen: BeihilfeCOMFORT
PDF, ca. 127 KB
Tarifbedingungen: BeihilfeKlinikPlus
PDF, ca. 69 KB
Tarifbedingungen: BeihilfeZahnPlus
PDF, ca. 69 KB
Tarifbedingungen: BeihilfeErgänzungPlus
PDF, ca. 77 KB
Tarifbedingungen: Krankenhaustagegeld
PDF, ca. 66 KB
Barrierefreie Produktinformation: BeihilfeCOMFORT
PDF, ca. 106 KB
Barrierefreie Produktinformation: BeihilfeKlinikPlus
PDF, ca. 104 KB
Barrierefreie Produktinformation: BeihilfeZahnPlus
PDF, ca. 104 KB
Barrierefreie Produktinformation: BeihilfeErgänzungPlus
PDF, ca. 106 KB
Barrierefreie Produktinformation: Krankenhaustagegeld
PDF, ca. 102 KB
Barrierefreie Produktinformation: Pflegepflichtversicherung
PDF, ca. 98 KB
Tarifdetails: BeihilfeCOMFORT
PDF, ca. 40 KB
Tarifdetails: Ergänzungsbausteine
PDF, ca. 33 KB
Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE)
PDF, ca. 41 KB

Unser Krankenversicherer ist die Union Krankenversicherung

UKV – Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Telefon: +49 681 844-7000www.ukv.deservice@ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184

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