Hausrat - was versteht man darunter?
Zum Hausrat gehören alle „beweglichen“ Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, die sich in der Wohnung oder dem Haus des Versicherungsnehmers befinden und ihm zur privaten Nutzung dienen.
Der Besitz eines Untermieters ist zum Beispiel nicht versichert.
Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?
Die Versicherung schützt vor den finanziellen Verlusten bei der Beschädigung oder Zerstörung von Hausratgegenständen.
Die Hausratgegenstände sind gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementarereignisse, Einbruchdiebstahl, Beraubung und Vandalismus nach einem Einbruch in der Wohnung oder dem Haus des Versicherungsnehmers versichert. Glasschäden an Gebäude und Mobiliar sind nicht versichert. Gegen dieses Risiko schützt eine Haushaltsglasversicherung.
Die Hausratversicherung ist bei Bedarf erweiterbar. So kann zum Beispiel das Risiko eines einfachen Diebstahls von Fahrrädern und Gartenmöbeln zusätzlich versichert werden - ebenso der Diebstahl von Hausratgegenständen, die sich vorübergehend im Kraftfahrzeug befinden.
Welche Schäden sind mit der Hausratversicherung nicht abgesichert?
Generell sind durch die Hausratversicherung die versicherten Gegenstände zum Neupreis (am Tag des Schadens) versichert.
Glasschäden an Gebäude und Mobiliar sind nicht versichert. Gegen dieses Risiko schützt eine Haushaltsglasversicherung.
Befinden sich die Haushaltgegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung, besteht im Rahmen der Hausratversicherung Versicherungsschutz. Hier gelten jedoch besondere Entschädigungsgrenzen.
Was passiert im Schadenfall?
Rufen Sie bei Einbruch oder Feuer die Polizei beziehungsweise die Feuerwehr.
Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr, halten Sie jedoch bitte den Schaden so gering als möglich. Schließen Sie zum Beispiel im Fall von Wasserrohrbruch den Haupthahn.
Informieren Sie die Versicherung schnellstmöglich und fotografieren Sie den entstandenen Schaden. Lassen Sie im Falle eines Einbruchs die beschädigten Türen oder Fenster sichern, auch diese Kosten übernimmt die Versicherung.
Sind die Wohngegenstände eines studierenden Kindes mitversichert?
Solange Ihr Kind im elterlichen Haus wohnt, sind auch die Hausratgegenstände des Kindes mitversichert.
Sofern Ihr Kind während der Ausbildung eine eigene Wohnung bewohnt, erlischt der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Eltern.