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Langzeit-Auslands­kranken­versicherung

Weltweiter Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt

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Für wen eignet sich die Aus­lands­kranken­versicherung für den Lang­zeit­aufenthalt?

Langzeitreisende, Work-and-Traveller & Au-pair Austauschschülerinnen und -schüler Studierende Personen, die ein Auslandspraktikum absolvieren Arbeitnehmende, die länger im Ausland tätig sind, und ihre Angehörigen Seniorinnen und Senioren, die sich länger im Ausland aufhalten
Heute gehört ein längerer Auslandsaufenthalt vorwiegend für die jüngeren Leute dazu: Ob während der Schulzeit, direkt nach dem Abschluss oder im Studium: Studieren und arbeiten in einem anderen Land erweitert den Horizont. Aber auch Arbeitnehmende, Rentnerinnen und Rentner zieht es in die Ferne. Mit einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung müssen Sie sich im Ausland keine Sorgen um Ihre Gesundheit machen.

Langzeit-Auslandskrankenversicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Weltweiter Schutz für Langzeitreisen

Egal, ob für Work & Travel, Auslandsstudium oder Weltreise – die Versicherung bietet umfassenden Schutz für Reisen von zwei Monaten bis zu fünf Jahren.

Flexible Tarife nach Bedarf

Wählen Sie aus verschiedenen Tarifen und passen Sie so den Versicherungsschutz individuell an Ihr Budget und Ihre Bedürfnisse an.

Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit

Nach Abschluss gilt der Schutz sofort, sodass Sie direkt abgesichert sind – ohne Wartezeit oder Gesundheitsprüfung.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.

Warum ist die Langzeit-Auslandskrankenversicherung für mich relevant?

Zahlen & Fakten

ca. 138.800 Menschen

studierten 2022 im Ausland.

etwa 13.400 deutsche Au-pairs

gab es 2023 im Ausland.

rund 14.000 Schülerinnen

und Schüler jährlich sind zum Schüleraustausch im Ausland.

Häufig gestellte Fragen & Downloads

Gibt es ein Höchstalter für den Abschluss einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung?
Nein, die UKV bietet die Langzeit-Auslandskrankenversicherung für alle Altersgruppen an. Geben Sie dazu einfach Ihr Alter und die weiteren nötigen Angaben in den Rechner ein. Dann werden Ihnen direkt passende Beiträge angezeigt. 
​​​​​​​Schützt mich die Langzeit-Auslandskrankenversicherung auch, wenn ich in verschiedene Länder reise?
Ganz gleich, wohin die Reise geht, über den Tarif GesundheitGLOBAL besteht weltweiter Versicherungsschutz. Jedoch ist zu beachten, dass Sie uns den Länderwechsel in ein Hochpreisland (Singapur, China, England, Schweiz, Hongkong und den USA) schriftlich mitteilen müssen, da dann ggf.  ein höherer Beitrag berechnet wird.
Warum muss ich für Aufenthalte in Singapur, China, England, Schweiz, Hongkong und den USA mehr bezahlen?
In diesen Ländern können im Krankheitsfall wesentlich höhere Kosten für eine medizinische Behandlung entstehen. Damit wir Sie auch dort umfassend absichern können, sind höhere Beiträge nötig.
Bin ich bei einer vorübergehenden Rückkehr nach Deutschland auch versichert?
Im Tarif GesundheitGLOBAL Optimal beträgt der Versicherungsschutz sechs Wochen im Kalenderjahr. Im Tarif GesundheitGLOBAL Premium genießen Sie einen Schutz von sechs Wochen bei jeder Reiseunterbrechung während des Versicherungszeitraums.
 
​​​​​​​Ich verreise und komme im laufenden Monat wieder zurück. Muss ich trotzdem den kompletten Monatsbeitrag zahlen?
Nein, der Vertrag wird auf den Tag genau abgerechnet. Soll ein Vertrag etwa bis zum 15. des Monats bestehen, so wird die Prämie anteilig berechnet.
Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet?
In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. Wie Sie Ihre Kosten mit uns abrechnen, erfahren Sie hier.
Falls eine Krankenhausbehandlung oder ein Rücktransport erforderlich wird, kümmern wir uns um die Kostenübernahme. Kontaktieren Sie in dem Fall unseren 24-Stunden-Notruf-Service:
+49 211 536-3158**
** gebührenpflichtige Hotline Übrigens: Mit einer Auslandskrankenversicherung der UKV können Sie auch unsere digitale Sprechstunde nutzen und den Arzt bzw. die Ärztin Ihres Vertrauens online kontaktieren:
Ich werde während meines versicherten Aufenthalts ein Jahr älter. Muss ich in diesem Fall einen höheren Betrag bezahlen?
In den Tarifen Kompakt und Optimal bezahlen Sie während des versicherten Zeitraumes weiterhin nur den Beitrag, der für Sie bei Versicherungsabschluss galt. Im Tarif Premium ist mit dem Vorrücken in die nächste Altersgruppe auch der höhere Beitrag zu bezahlen.
Was gibt es zu beachten, wenn eine Schwangerschaft vorliegt?
Sollten bei Versicherungsabschluss bereits eine Schwangerschaft bestehen, sind die Kosten für Vorsorge-Untersuchungen und Entbindung im versicherten Zeitraum nicht abgedeckt. Bitte beachten Sie, dass unsere Tarife nur Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt abdecken. Werden Sie während Ihres versicherten Aufenthalts schwanger, sind alle medizinisch notwendigen Behandlungen und Untersuchungen abgedeckt. Dazu gehören auch Vorsorgeleistungen nach deutschen Standards sowie die Entbindung. Informationen zu den Programmen erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Welche Leistungen umfasst der Notruf-Service?
Erkranken Sie oder haben Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes einen Unfall, können Sie unseren Notruf-Service rund um die Uhr in Anspruch nehmen. Dieser ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar:
+49 211 536-3439
Wir helfen Ihnen weiter bei: Ermittlung deutsch- oder englischsprachige Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe (ambulant und in Krankenhäusern) Übersetzung und Erläuterung von Diagnosen Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt Organisation und Kostenübernahme des Rücktransports Detaillierte Informationen zu unseren Leistungen im Notfall finden Sie unter dem Stichwort Reiseservices.
Sollte ich den Versicherer vor einem Arztbesuch im Ausland informieren?
Es ist zwar nicht notwendig, aber wir empfehlen eine vorherige Kontaktaufnahme. So können wir Sie im Vorfeld zu den Kosten beraten und prüfen, welche Rechnungen übernommen werden.
Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich sein, rufen Sie bitte unseren Notfall-Stationär Assistenten an:
+49 211 536-3158**
** gebührenpflichtige Hotline, 24/7 erreichbar Unsere Mitarbeiter*innen besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen.
Verlängert sich die Versicherung automatisch?
Nein. Der Versicherungsvertrag umfasst nur die Aufenthaltsdauer, die Sie beim Abschluss angegeben haben. Sollten Sie länger im Ausland bleiben, können Sie Ihren Vertrag vor Ablauf verlängern. 
Tarifbedingungen: GesundheitGLOBAL Kompakt
PDF, ca. 92 KB
Tarifbedingungen: GesundheitGLOBAL Optimal
PDF, ca. 97 KB
Tarifbedingungen: GesundheitGLOBAL Premium
PDF, ca. 102 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: GesundheitGLOBAL
PDF, ca. 126 KB
Barrierefreie Produktinformation: GesundheitGLOBAL Kompakt
PDF, ca. 104 KB
Barrierefreie Produktinformation: GesundheitGLOBAL Optimal
PDF, ca. 104 KB
Barrierefreie Produktinformation: GesundheitGLOBAL Premium
PDF, ca. 105 KB

Unser Krankenversicherer ist die Union Krankenversicherung

UKV – Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Telefon: +49 681 844-7000www.ukv.deservice@ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184

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