Häufigste Fragen zum Regress­verzichts­abkommen

Das Regressverzichtsabkommen wird zum 31.12.2017 aufgehoben. Hier können Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema nachlesen.

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    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

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Was ist das Regressverzichtsabkommen?
  • Wenn ein Brand von Ihrem Haus auf ein benachbartes Gebäude überspringt, kann der Feuerversicherer des betroffenen Gebäudes Regressansprüche gegen Sie stellen – sofern Sie den Brand verursacht haben. Mit dem Regressverzichtsabkommen aus dem Jahr 1961 verzichten die beigetretenen Versicherer auf einen Regress bei einer Schadenhöhe von EUR 150.000 bis EUR 600.000. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
    Das Regressverzichtsabkommen wird zum 31.12.2017 aufgehoben.
Hintergrund
  • Das Regressverzichtsabkommen (RVA) trat am 1. November 1961 in Kraft und sollte die rechtliche und wirtschaftliche Stellung des Versicherungsnehmers als Schadenverursacher stärken. Mit dem Abkommen hatten sich die beteiligten Feuerversicherer sowie Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verpflichtet, nach § 86 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf sie übergegangene Schadenersatzansprüche unter folgenden Voraussetzungen nicht geltend zu machen:
    • Der Schaden, auf dem der Regressanspruch beruht, muss durch ein Ereignis bewirkt sein, das für den Regressschuldner einen Versicherungsfall seiner Feuerversicherung darstellt.
    • Der Schaden muss ersatzpflichtig sein.
    • Der Schaden muss vom Versicherungsort des Verursachers auf fremdes Eigentum übergreifen.
    • Es müssen zwei dem Abkommen beigetretene Feuerversicherer beteiligt sein.
    • Das Feuer darf vom Verursacher nur leicht fahrlässig verursacht worden sein.
    Dieser Regressverzicht ist je Schadenereignis nach unten und oben begrenzt. Er gilt bei einem Regressschuldner für eine Regressforderung bis zu EUR 600.000, jedoch nur insoweit, als die Regressforderung EUR 150.000 übersteigt.
    Der Versicherungsnehmer einer Feuerversicherung sollte durch das Abkommen im Falle eines Übergreifens des Feuers von seiner versicherten Sache auf eine benachbarte vor Regressansprüchen geschützt werden. Der Schadenersatz der Feuerversicherung sollte im Versicherungsfall die geregelte Fortführung der wirtschaftlichen Existenz des Versicherungsnehmers gewährleisten. Durch diesen Regressverzicht sollte verhindert werden, dass der Versicherungsnehmer einer Feuerversicherung die Leistung zum Ersatz seines Eigenschadens im Wege des Rückgriffs wieder verliert.
    Heutzutage bestehen ausreichende und deutlich bessere Möglichkeiten, sich durch eine Haftpflichtversicherung für die im Regressverzichtsabkommen geregelten Fälle abzusichern.
Was bedeutet die Aufhebung für mich als Versicherten?
  • Sollte von Ihrem Gebäude ein Feuer auf ein benachbartes Gebäude überspringen oder beschädigen, kann ab dem 01.01.2018 eine vollständige Regressforderung an Sie als Besitzer des Gebäudes gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, um sich gegen solche Ansprüche abzusichern.
    Bei der Öffentlichen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Ihr selbstbewohntes Einfamilienhaus bereits in Ihrer Privathaftpflichtversicherung enthalten. Wenn Sie Objekte vermieten, bieten wir Ihnen auch hierfür den passenden Versicherungsschutz. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Berater vor Ort.