Angaben gemäß Aktiengesetz

Angaben für die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig als institutionellem Anleger im Sinne der §§ 134b, c Aktiengesetz (kurz: AktG).
 

§ 134b AktG: Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten

Die an geregelten Märkten gehandelten Aktieninvestments der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig (im Folgenden ‚Öffentliche‘ genannt) lassen sich in zwei Kategorien einteilen, nämlich zum einen in Investments, die der eigenen Kapitalanlage dienen, und zum anderen in Investments, die z. B. im Rahmen von fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers bzw. Endbegünstigten gehalten oder hierfür bevorratet werden. Es handelt sich in beiden Fällen ausschließlich um indirekte Anlagen in Form von Spezial- und Publikumsfonds oder ETFs.
Spezialfonds
Publikumsfonds und ETFs

§ 134c AktG: Offenlegungspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern

Portfoliostrategie (Information nach § 134c Abs. 1 AktG)

Die Kapitalanlagestrategie der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig (im Folgenden ‚Öffentliche‘ genannt) ist darauf ausgerichtet, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern sicherzustellen und darüber hinaus eine attraktive Überrendite für die Versicherten zu erzielen. Im Gesamtportfoliokontext wird dahingehend zwischen zwei verschiedenen Segmenten differenziert, einem risikoarmen Sicherheitsportfolio und einem Ertragsportfolio.
Im Sicherheitsportfolio wird in langlaufende, festverzinsliche europäische EUR-Rentenpapiere (Staats- und staatsähnliche Anleihen sowie Covered Bonds / Pfandbriefe) bester Bonitäten investiert; hierbei wird darauf geachtet, dass die Anlage laufzeitenkongruent erfolgt, indem die Fälligkeiten von Wertpapieren auf die Verbindlichkeiten abgestimmt werden. Das Ertragsportfolio umfasst darüber hinaus zahlreiche weitere Anlageklassen, wie z. B. auch die Aktieninvestments, die an geregelten Märkten gehandelt werden. Es ist das Ziel des Ertragsportfolios, eine attraktive Überrendite über das Sicherheitsportfolio hinaus zu erwirtschaften, die dem Unternehmen und damit den Versicherungsnehmern bzw. Endbegünstigten zugutekommt.
Es wird generell prognoseunabhängig, systematisch, langfristig und breit diversifiziert über verschiedene Regionen und Anlageklassen an den internationalen Kapitalmärkten angelegt. Grundlage für Investitions- und Allokationsentscheidungen ist die sogenannte Strategische Asset Allocation (SAA). Mit der SAA wird die optimale Aufteilung der Kapitalanlage auf die einzelnen Anlageklassen – und damit auch auf die Aktieninvestments – abgeleitet. Die Aktienanlagestrategie ist ebenfalls von einer hohen Diversifikation geprägt; zum Einsatz kommt ein passives Management von marktkapitalisierungsgewichteten Indizes.
Publikumsfonds und ETFs, die im Rahmen von fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers bzw. Endbegünstigten sowie zur diesbezüglichen Bevorratung gehalten werden, können in diesem Zusammenhang insoweit nicht dem Kapitalanlageportfolio des Unternehmens zugeordnet werden, da sie lediglich zu diesem Zweck vorgehalten werden.

Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter (Information nach § 134c Abs. 2 AktG)

Die Öffentliche investiert über Spezialfonds, die von der BANTLEON Invest AG als Vermögensverwalter i. S. d. AktG verwaltet werden, in Aktien, die auf geregelten Märkten gehandelt werden. Zwischen den beiden Unternehmen wurde eine Vereinbarung hinsichtlich der Vermögensverwaltung getroffen, deren Details gemäß § 134c Abs. 2 AktG im Folgenden skizziert werden.
Bei den Aktieninvestments innerhalb entwickelter Volkswirtschaften ist die BANTLEON Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft und Asset Manager zugleich. Der Managementauftrag sieht vor, einen Vergleichsaktienindex passiv nachzubilden; aktive Anlageentscheidungen entfallen dadurch in vielerlei Hinsicht. Es wurde nicht explizit vereinbart, wie Anlagestrategie und -entscheidungen mit dem Profil und der Laufzeit der Verbindlichkeiten der Öffentlichen abgestimmt werden. Dies hängt damit zusammen, dass die Aktieninvestments als Teil der im vorherigen Abschnitt („Portfoliostrategie (Information nach § 134c Abs. 1 AktG)“) genannten Gesamtportfoliostrategie betrachtet werden. Auch zur Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Portfoliogesellschaften bei der Anlageentscheidung wurde keine explizite Vereinbarung getroffen. Ursächlich hierfür ist der eingangs sowie im vorherigen Abschnitt beschriebene passive Replikationsansatz. Eine etwaige Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten, wurde an die BANTLEON Invest AG übertragen, die diesem Auftrag gemäß den Angaben zu § 134b AktG („Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten“) nachkommt. Die BANTLEON Invest AG wird als Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Asset Manager zu marktüblichen Konditionen vergütet; die Vergütung erfolgt in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes bezogen auf das Volumen des verwalteten Kapitals. Exakte Vergütungsbeträge und -sätze können aus Gründen der Vertraulichkeit und des Wettbewerbs nicht veröffentlicht werden. Die Leistung des Vermögensverwalters wird insbesondere durch Vergleiche mit der Entwicklung der zugrunde gelegten Benchmarkindizes oder auch mithilfe von Attributionsanalysen bewertet. Zu einem bestimmten Portfolioumsatz und zu angestrebten Portfolioumsatzkosten wurde keine Vereinbarung getroffen; dies hängt ebenfalls mit der gewählten Anlageform der passiven Nachbildung eines Vergleichsindex zusammen, da hieraus kaum bis keine Möglichkeiten für aktivere Anlageentscheidungen resultieren, die zu einem signifikant erhöhten Portfolioumsatz im Vergleich zur Benchmark führen könnten. Die Vereinbarung zwischen den Unternehmen ist zeitlich nicht befristet bzw. wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Anlagestrategie und -methode bei den zur Eigenanlage gehaltenen Publikumsfonds für Aktien aus Schwellenländern und REITs, die im Ertragsportfolio in weiteren Spezialfondssegmenten von der BANTLEON Invest AG verwaltet werden, sowie die Vereinbarungen zum Erwerb der Publikumsfondsanteile entsprechen im Wesentlichen den Ausführungen zu den Investments in Aktien aus entwickelten Volkswirtschaften. Auch hierbei werden Benchmarkindizes passiv nachgebildet, wodurch viele der bereits genannten Aspekte ebenfalls nicht im Rahmen der Vereinbarungen reglementiert sind, wie die Abstimmung von Anlagestrategie und -entscheidungen mit dem Profil und der Laufzeit der Verbindlichkeiten der Öffentlichen, die Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Portfoliogesellschaften bei der Anlageentscheidung, die Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten, oder auch die Festlegung von bestimmten Portfolioumsätzen und angestrebten Portfolioumsatzkosten. Auch die Manager der Publikumsfonds werden zu marktüblichen Konditionen vergütet, die aus Vertraulichkeits- und Wettbewerbsgründen ebenfalls nicht veröffentlicht werden können. Der Erwerb von Anteilen geschah und geschieht ebenso auf unbestimmte Zeit.
Dies gilt im Wesentlichen auch für die im Rahmen von fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers bzw. Endbegünstigten gehaltenen bzw. zu diesem Zweck bevorrateten Publikumsfonds und ETFs.